morgen an alle
folgendes problem. ich habe meien wohnung zum 28,02,05 gekündikt. dies wurde mir aush so bestätigt. jetzt ist jedoch meine neue wohnung sozusagen nicht mehr verfügbar. bitte nicht fragen warum ist einfach so.
ich denke ich werde es nicht schaffen bis zum 28,02 hier auszuziehen. gibt es eine möglichkeit die kündigung rückgängig zu machen? die vermieterin möchte mich jedoch auch hier raus haben. wir haben ein sehr sehr angespanntes verhältnis zueinander. ich habe sie natürlich gefragt ob ich denn noch ein wenig länger bleiben können, dies verneinte sie leider.
was passiert wenn ich die wohnung nicht zum 28,02,05 übergebe udn einfach die miete weiterzahle?
danke
Kündigung rückgängig machen? Was passiert wenn ich drin bleibe und einfach die Miete weiterzahle?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo xxsuloxx,
Ihre Kündigung ist verbindlich und kann nicht einseitig wieder zurückgenommen werden. D
"was passiert wenn ich die wohnung nicht zum 28,02,05 übergebe udn einfach die miete weiterzahle?
"
Wenn die Vermieterin nicht fristgerecht der fortgesetzten Nutzung widerspricht, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit; § 545 BGB
. Darauf sollten Sie m.E. aber besser nicht spekulieren.
Die Vermieterin müßte bei fortgesetzter Nutzung vor Gericht einen Räumungstitel erwirken, um den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen zu können. Neben den hier anfallenden Kosten kann die Vermieterin anstatt der vertraglichen Miete von Ihnen die (höhere?) ortsübliche Miete verlangen; § 546 a BGB
. Evtl. kommen auch Schadensersatzansprüche auf Sie zu, wenn die Wohnung übergangslos weitervermietet wurde und der neue Mieter nicht einziehen kann.
MfG Gruwo
hallo
also es gibt zu 100 % keinen nachmieter
was bedeutet dieser satz genau? bin nicht so form in rechtsprache.
Wenn die Vermieterin nicht fristgerecht der fortgesetzten Nutzung widerspricht, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit; § 545 BGB
. Darauf sollten Sie m.E. aber besser nicht spekulieren.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das bedeutet: wenn die Wohnung trotz Kündigung nicht geräumt wird, muß der Vermieter einer Weiternutzung der Wohnung explizit binnen zwei Wochen widersprechen. Manchmal steht dies auch schon vorsorglich für den Fall einer Kündigung im Mietvertrag (weiß aber nicht, ob das so gültig ist). Tut der Vermieter es nicht, verlängert sich das Mietverhältnis.
Darauf zu hoffen, ist aber, wie geschildert, eine reine Spekulation.
habe mir das gesetz auch grade angesehen. ich habe den vermieter ja qausi schon gefragt ob ich nicht noch weiter wohnen bleiben könne. dies wurde jedoch verneint. damit hat er der weiternutzung ja quasi schon wiedersprochen oder?
Mag sein, aber derartige mündliche Erklärungen werden sich im Streitfall kaum beweisen lassen.
guten Tag,
ich würde es nicht riskieren, denn da die Vermieterin sich über ihren uszug freut, wird Sie sicherlich nicht auf den Wiederspruch verzichten! Wenn Sie es drauf anommen lassen, kann das Verdammt teuer werden und die Party dürfen Sie bezahlen!!!!!
Also zu seinem Blödsinn stehn und ausziehen, ggfs.in eine Wohnung als Übergangslösung!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten