Kündigung seitens Vermieter

15. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kata123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung seitens Vermieter

Neulich habe ich eine grundlos Kündigung von meinem Vermieter bekommen, mit 9 Monatiger Kündigungsfrist.
Die Wohnung befindet sich auf einem Bauernhof. Hier gibt es ganz schlechten Internet, keinen Kabelanschluss und schlechten Handyempfang. Ich bin der einzige Mieter im Haus. Mein Vermieter führt eine Baumschule. Mietlerweile hat er bestimmt 10 Angestellten die bis in den Abendstunden Radau machen. Bagger, Radlager, LKW, Laubbläser, Rasentrecker, etz. sind hier auch am Wochenende unterwegs.
Die Kündigung kommt bestimmt weil ich mich wegen Lärm beschwert habe. Am Karfreitag habe ich die Polizei deswegen gerufen.
Eine Mieterhöhung hat mein Vermieter jetz auch angekündigt.

Seit 10 Jahren wohne ich in dieser Wohnung. Nachdem mein Lebensgefährte vor 8 Jahren aus der Wohnung ausgezogen ist, habe ich einen neuen Vertrag unterschrieben.
Quasi eine Verlängerung...?

1- Gilt die Kündigungsfrist bei mir für 10 oder 8 Jahre?
2- Was ist wenn die Wohnfläche / Quadratmeteranzahl im Mietvertrag nicht erwähnt worden ist? (Hier in beiden Verträgen keine Wohnfläche)
3- In dem ersten Vertrag hatte ich 2 Stellplätze. In den neuen Vertrag steht gar nichts davon. Habe ich jetzt keinen Stellplatz?
4- Was wenn die Bäume so hoch gewachsen sind, das kein bisschen Licht an die Wohnung ankommt?
5- Was wenn ich meine Terrasse wegen Lärm garnicht mehr nutzen kann?
6- Was kann ich mit der ganze Sauerei nach 10 Jahren pünktlicher Dauerauftrag an diese Leute machen?

Hilfe!








-- Editiert von Kata123 am 15.06.2020 22:48

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Kata123):
1- Gilt die Kündigungsfrist bei mir für 10 oder 8 Jahre?


Ab 8 Jahre Wohndauer gilt für den VM eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
Folglich spielen die 10 Jahre keine Rolle. Außer im Vertrag steht was anderes.

Zitat (von Kata123):
2- Was ist wenn die Wohnfläche / Quadratmeteranzahl im Mietvertrag nicht erwähnt worden ist?


Nichts.

Zitat (von Kata123):
3- In dem ersten Vertrag hatte ich 2 Stellplätze. In den neuen Vertrag steht gar nichts davon. Habe ich jetzt keinen Stellplatz?


So ist es.

Zitat (von Kata123):
4- Was wenn die Bäume so hoch gewachsen sind, das kein bisschen Licht an die Wohnung ankommt?


Den VM bitten die Bäume zu beschneiden.

Zitat (von Kata123):
5- Was wenn ich meine Terrasse wegen Lärm garnicht mehr nutzen kann?


Mangel dem VM nachweisbar melden und im E-Fall die Miete angemessen mindern.

Zitat (von Kata123):
6- Was kann ich mit der ganze Sauerei nach 10 Jahren pünktlicher Dauerauftrag an diese Leute machen?


Kommt drauf an was Du erreichen willst.

Zitat (von Kata123):
Neulich habe ich eine grundlos Kündigung von meinem Vermieter bekommen, mit 9 Monatiger Kündigungsfrist.


Wirklich Ohne Angabe eines Grundes?

Wohnt der VM mit im Haus? Wenn ja wie viele Wohnungen hat das?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kata123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte alles einsacken was ich kriegen kann. Schließlich ist das alles nicht mein verschulden. Und sein Verhalten ist eine Frechheit.
In der Kündigung ist kein Grund genannt.
Das ist Einfamilienhaus mit einer Anlegerwohnug / Souterrainwohnung nach hinten raus.
Vermieter sind eine Familie mit 2 Kindern. Wohnen selber in Rest des Hauses auf 2 große Etagen.

Danke schon mal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Kata123):
Das ist Einfamilienhaus mit einer Anlegerwohnug / Souterrainwohnung nach hinten raus.
Vermieter sind eine Familie mit 2 Kindern. Wohnen selber in Rest des Hauses auf 2 große Etagen.


Dann solltest Du kleinere Brötchen backen.....

Zitat:
Sonderkündigungsrecht


(dmb) In Zweifamilienhäusern oder Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung, in denen Mieter und Vermieter unter einem Dach wohnen, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) kann der Vermieter hier ohne Angabe von Gründen, ohne sich zum Beispiel auf Eigenbedarf berufen zu müssen, kündigen. Das gilt selbst dann, wenn sich der Mieter nichts hat zu Schulden kommen lassen, er immer pünktlich die Miete gezahlt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Sonderkündigungsrecht


Dann wäre die Kündigungsfrist aber 12 Monate und der VM muß sich in der Kündigung auf sein erleichtertes Kündigungsrecht nach § 573a berufen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Anitari
ich bezog mich darauf:

Zitat (von Kata123):
Ich möchte alles einsacken was ich kriegen kann. Schließlich ist das alles nicht mein verschulden. Und sein Verhalten ist eine Frechheit.


-- Editiert von philosoph32 am 16.06.2020 10:35

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kata123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anitari,
wie kann ich die 12 Monate Kündigungsfrist begründen?
(Damit wäre ich etwas entspannter. Ich wollte nämlich dem nächst ins Eigenheim )

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
§ 573a


Danach verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist (jetzt 9 Monate) um 3 Monate auf 12 Monate....

Da der Vermieter sich aber in der Kündigung nicht darauf berufen hat, ist diese erste Kündigung eh unwirksam.

-- Editiert von philosoph32 am 16.06.2020 11:51

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Kata123):
@Anitari,
wie kann ich die 12 Monate Kündigungsfrist begründen?
(Damit wäre ich etwas entspannter. Ich wollte nämlich dem nächst ins Eigenheim )


Du mußt gar nichts begründen.

Hat der VM keinen wirksamen Grund für die Kündigung genannt oder sich auf sein erleichtertes Kündigungsrecht berufen ist die Kündigung schlicht unwirksam.

Das kannst Du dem VM sagen, kannst es aber auch lassen bzw. damit so bis ca. 2 Wochen vor Ende der 9 Monate warten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kata123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lustig, jetzt habe ich nochmal genau gelesen. In dem Schreiben am mich
berufen die sich auf 573a. Absatz. 1 BGB. In dem Schreiben an Mieterschutzbund auf: 543a BGB.
Dann steht noch " Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. 545 BGB widerspreche ich hiermit bereits heute"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Kata123):
Lustig, jetzt habe ich nochmal genau gelesen. In dem Schreiben am mich
berufen die sich auf 573a. Absatz. 1 BGB.


Tja, dann ist die Kündigung, bis auf die Kündigungsfrist, doch in Ordnung.

Nach § 573a kann der VM auch ohne wichtigen Grund kündigen.

Zitat (von Kata123):
In dem Schreiben an Mieterschutzbund auf: 543a BGB.


Ein Tippfehler, mehr nicht.

Zitat (von Kata123):
Dann steht noch " Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. 545 BGB widerspreche ich hiermit bereits heute"


Das erspart es dem VM, falls Du nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht ausziehst, binnen 2 Wochen zu widersprechen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Kata123):
Lustig, jetzt habe ich nochmal genau gelesen. In dem Schreiben am mich
berufen die sich auf 573a. Absatz. 1 BGB.


In der Tat richtig lustig, solche Infos am Anfang mal wegzulassen.....

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.163 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen