Kündigung "teilweise" akzeptiert

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Willi P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung "teilweise" akzeptiert

Hallo alle zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Ich wohne seit etwas mehr als 1 1/2 Jahren in Österreich und habe/hatte einen unbefristeten Mietvertrag.
Am 31.1.2011 musste ich ihn aber leider kündigen, da ich wieder nach Deutschland ziehen werde.
Da mein Vermieter nur Donnerstags zu erreichen und der 31.1. ein Montag war, habe ich also die Kündigung am 31.1. sowohl persönlich bei ihm abgegeben (nicht in den Briefkasten, sondern persönlich "in die Hand") als auch in seinem Büro!
Nun kam nach etlichen Wochen des Wartens endlich sein Schreiben, in dem er mir jedoch mitteilt, daß die Kündigung zum 31.1. nicht rechtskräftig sei, da er sie erst am 2.2. in seinem Büro erhalten hatte.

Somit verlängert sich meine Kündigungsfrist natürlich auch um einen weiteren Monat, nämlich zum 31.8., da der Vermieter auch Eigentümer des Hauses ist und ich statt der üblichen 3 Monate Kaution und 3 Monate Provision "nur" 6 Monate Kaution gezahlt habe (keine Provision) und damit die Kündigungsfrist auch 6 Monate beträgt.

Leider MUSS ich zu dem Zeitpunkt aber schon in Deutschland sein, ich habe mich ja extra schon am 31.1. abgemeldet, damit es sich zeitlich ausgeht ab 1.8. in Deutschland zu arbeiten...

Ist sein Verhalten rechtens?


Danke schonmal für eure Antworten!

Lg

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
und damit die Kündigungsfrist auch 6 Monate beträgt.

Steht das in irgendeinem österreichischen Gesetz oder woher hast Du das ?



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#3
 Von 
Willi P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!

Mir wurde das mit den 6 Monaten so erklärt, da man hier von privat vermietet und keine Provision verlangt, deshalb aber 6 Monate Kündigungsfrist beansprucht.
Ausserdem haben wir das nochmals vertraglich festgehalten.
Ich glaube ein Gesetz gibts dazu nicht...


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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1955 Beiträge, 1520x hilfreich)

Hast du die Kündigung am 31.1. in der Firma abgegeben, oder nur in den Briefkasten geworfen? Hast du Zeugen dafür?

Zumindest in Deutschland ist es so, das eine Kündigung zugegangen ist, wenn sie in den 'Machtbereich' des Empfängers gelangt, und nicht erst dann, wenn sie der Empfänger zur Kenntnis nimmt.
Ich würde an deiner Stelle erst mal überhaupt nicht mit dem Vermieter diskutieren, sondern ihm mitteilen, zu welchem Termin die Wohnung geräumt sein wird und du die Abnahme machen möchtest.

Bis zu deinem Auszug ist es ja noch lange hin, vielleicht findet der Vermieter ja schnell einen Nachmieter, der am liebsten sofort einziehen möchte!


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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Lt. Google gilt für Österreich

Kündigungsfrist ist bei befristeten Verträgen vereinbart, bei unbefristeten Verträgen bei Wohnungen mit monatlicher Mietzahlung ein Monat zum Monatsletzten, sonst entsprechend der Form der Mietzahlung, bei Geschäfts- und Bürolokalen drei Monate jeweils per Quartalsende



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#6
 Von 
Willi P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Kündigung in seinerm Büro in den Briefkasten geworfen und eine Kopie dem Vermieter persönlich in die Hand gedrückt. Er wohnt in der Wohnung über uns, hat sein Büro aber ca 15Minuten Fußweg entfernt und ist -wie schon erwähnt- nur Donnerstags im Büro zu erreichen, daher hab ich ihm ja eine Kopie persönlich gegeben. Hier in Österreich gibts nämlich diese Klausel nicht, dass man auch bis 3 Tage nach Monatsende noch kündigen kann.

Eine Zeugin habe ich, meine Freundin, aber die ist ja leider keine neutrale Person.


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#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Hier in Österreich gibts nämlich diese Klausel nicht

Dafür ist die Kündigungsfrist wesentlich kürzer.



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#8
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Willi P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Da hilft lesen:


Macht nix, schreib ich auch noch hundert mal... :)

quote:
Zu klären wird sein, ob die persönliche Übergabe einer Kopie reicht, ob die Unterschrift auch nur kopiert war, ob und welche Kündigungsfristen vertraglich vereinbart wurden und ob der Einwurf in den Briefkasten in Österreich ausreicht.


Also, es steht im Vertrag zwar dirn, dass "rechtsschriftliche Erklärungen...schriftlich an das Büro der HV...gerichtet werden" müssen, aber wenn da unregelmäßig 1x in der Woche jemand anwesend ist...
Naja, die Kopie, die ich der HV persönlich gegeben habe, war von mir persönlich unterschrieben, also keine kopierte Unterschrift!
Und als Kündigungsfrist sind 6 Monate vertraglich vereinbart.
Es reicht in Österreich aber auf jeden Fall aus, es persönlich abzugeben, nur ist das leider nicht mehr nachweisbar.

Ich hätte mir, das ist mir jetzt leider klar, eine schriftliche Bestätigung geben sollen.
Bei meinem Einzug wurde es aber so sehr betont, dass das hier eine freundschaftliche Atmosphäre gewahrt werden soll, dass ich da jetzt doch zu blauäugig war und mich ziemlich vor den Kopf gestossen fühle.



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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
nur ist das leider nicht mehr nachweisbar.

Du hast doch eine Zeugin.



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#11
 Von 
Willi P.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmals!

Also, ich wollte mich für die schnellen Antworten bedanken und abschließend ein Update geben.

Ich habe mit meinem Vermieter geredet und -zu eurer Information was österreichisches Mietrecht angeht- es war rechtens, dass ich ihm die Kündigung persönlich abgegeben habe!

Wir haben uns drauf geeinigt, dass ich einen Nachmieter suchen kann und dafür akzeptiere, dass die Kündigung erst zum 2.2. akzeptiert wurde, weil er privat nicht mit Büroangelegenheiten ""belästigt" werden will!
Finde ich einen fairen Deal
Zumal ihm nichts dran gelegen ist, dass die Wohnung leer steht. Somit kann ich ausziehen und die Wohnung kann nahtlos weitervermittelt werden.
Danke also vor allem an joebeuel, habe deinen Rat befolgt und nur mitgeteilt, wann ich ausziehen werde und alles hat sich dann von selbst geklärt.

Also, danke nochmal!



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