Kündigung trotz 3 JAhres Vertrag

1. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung trotz 3 JAhres Vertrag

Hi Leute,
hab ein Problem.
Habe letztes Jahr im Juni gemeinsam mit meiner Freundin einen Mietvertrag auf mindestens 3 Jahre geschlossen.
Es ist nichts bzgl. vorzeitiger Kündigung vereinbart.
Meine Freundin hat sich aber nie o richtig eingelebt und möchte unbedingt ausziehen. Jetzt wird eine Wohnung im gleichen Ort frei die uns gefallen könnte, haben wir eine Möglichkeit zum 31.12. zu kündigen?

Gruß Tobias

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Noe.

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Bitte inaml die genaue Klausel aus dem Mietvertrag posten. So pauschal kann mand as nicht sagen

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@catlady: ich denke schon, dass man es hier pauschalieren kann, dennn es liegt kein wichtiger Grund vor, welcher eine vorzeitige Kündigung des 3-J.-Vertrages rechtfertigen würde. Nur weil die Mieterin sich dort nicht einleben kann, ist keine ausreichende Begründung.

Die wohl einzige Möglichkeit wäre, mit dem Vermieter zu reden und iihm anzubieten, einen geeigneten Nachmieter zu stellen. Wenn der VM etwas Einsicht hat, wird er sich darauf einlassen.

Viel Erfolg.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die genaue Formulierung ist schon relevant. Wenn es ein 3-Jahresvertrag mit Verlängerungsklausel war, dann ist diese unwirksam und es kann gekündigt werden.

Wenn es sich aber um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, in welchem wirksam für 3 Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet wurde, dann ist das schon wirksam.

Dann bleibt den Mietern nur, sich mit den Vermietern zu einigen. Ggf Nachmieter oder so.... der Vermieter muß sich aber nicht drauf einlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Genau darauf wollte ich hinaus justice...weil so einen haben wir ja jetzt auch gekündigt ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier der Auszug aus dem Vertrag - von meinem Rechtsempfinden her, wird eine Kündigung nicht möglich sein. Hoffe aber mich dieses eine Mal zu irren :-)

Handelt sich um einen Vordruck der Firma Brunnen Artikel Nr. 1025200 aus 10.05

Das X steht für ein Kästchen das angekreuzt wurde, _ für eins das nicht angekreuzt wurde.


§2 Mietzeit

1.
a) X Das Mietverhältnis beginnt am
01.Juni.2006 (von VM eingetragen)
es läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig).

Mindestens 3 Jahre, danach 3 Mon. Kündigungsfrist (angefügt ohne das ein Lücke dafür vorhanden)

b) _ Befristeter Kündigungsausschluss. Das Mietverhältnis beginnt am _____________ (Lücke nicht ausgefüllt).
Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer ab Vertragsbeginn bis zum
'3 Jahre' (eingetragen durch VM)
auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrags. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals nach dem vorgenanntetn Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beiderseitigen Verzicht bleibt das recht zur außerordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung unberührt.

c) _ Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch (nix ausgefüllt)
d) _ Zeitmietvertrag nach §575 BGB (nix ausgefüllt)

2. Kündigungsfristen zu 1.a) … sind die gesetzlichen aufgelistet.

3. …

4. Das Mietverhältnis verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt und keine der Vertragsparteien den entgegenstehenden Willen innerhalb von 2 Wochen dem anderen Teil erklärt (§545 BGB ).

5. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch fort, so hat er als Nutzungsentschädigung die ortsübliche Miete mindestens die zuletzt vereinbart gewesene Miete zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.


PS: Unsere Wohnung grenzt an den raum mit dem Öltank an, 1 bis 2 mal die woche riecht es in unserem Schlafzimmer daher gewaltig nach Öl (wirklich gewaltig). Wäre das ein Kündigungsgrund? Weiß allerdnigs nicht wie ich das nachweisen könnte.
Ist auch nur ein Gedanke, möchte eigentlich das alles fair und sauber abläuft - denke aber er wird sich leider quer stellen.
Daher bitte eher auf die "ordentliche" Kündigung eingehen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

So wie ich das sehe, wurde hier ein wirksamer Kündigungsausschluß für drei Jahre vereinbart. Das heißt, ihr habt nicht das Recht, vorher ordentlich zu kündigen.

In diesen Fällen müßt ihr euch mit dem Vermieter gütlich einigen. Vielleicht akzeptiert er ja einen Nachmieter....

Gruß Justice

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