Hallo hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Wir besitzen eine Ferienwohnung die bis jetzt von einem Vermietungsbüro vermietet wurde. Diesem haben wir zum 31.8.11 gekündigt. (Kündigungsbestätigung haben wir erhalten)Nachdem wir nach dem 3.8.11 nichts mehr gehört haben zwecks Schlüsselrückgabe und Rückgabe der Unterlagen sowie Abrechnung haben wir eine Frist bis zum 10.9.11 gesetzt. Was können wir tun, wenn sich bis morgen auch nichts rührt. Müssen wir nochmals eine Frist setzen oder können wir gerichtlich vorgehen. Wir benötigen die Schlüssel und sie stehen uns auch zu.
Danke im voraus.
Stefanie
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Kündigung und jetzt ?
Fragen zur Miete?
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Habt ihr schon mal probiert die Schlüssel und Unterlagen im Vermietungsbüro abzuholen?
Bei dem Vermietungsbüro kann ich hier keine Bringschuld erkennen, es sei denn es ist etwas anderes vertraglich geregelt!
Da das Büro ca. 600 km weit entfernt ist, ist das schlecht.
Vereinbart war das das Büro sich mit uns in Verbindung setzt was nicht geschehen ist.
Gruß Stefanie
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quote:
Vereinbart war das das Büro sich mit uns in Verbindung setzt was nicht geschehen ist.
Im Vertrag?
Mit welcher Frist?
Im übrigen würde ich das Schloss eh auswechseln, da man nie weis wieviele Schlüssel in Umlauf sind.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Diesem haben wir zum 31.8.11 gekündigt. So war es telef. besprochen worden. Die Kündigung habe ich per Einschreiben versandt und eine Kündigungsbestätigung haben wir erhalten.Nachdem wir nach dem 3.8.11 nichts mehr gehört haben zwecks Schlüsselrückgabe und Rückgabe der Unterlagen sowie Abrechnung haben wir eine Frist bis zum 10.9.11 gesetzt.Die Wohnung ist auch vom Vermietungsbüro nicht weitervermietet worden, das haben wir selbst gemacht.Eine Frist ist nicht vereinbart worden. Das Schloß auszutausen ist nicht sehr günstig da es eine Schlüsselanlage für mehrere Wohnungen ist.
Gibt es da eine Möglichkeit wie wir an unsere Schlüssel oder Unterlagen kommen. Es steht auch noch eine Abrechnung für August aus die lt. Vertrag bis zum 10. eines Monats getätigt werden sollte.
Danke im voraus Stefanie
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mir ist ein Fehler unterlaufen. Es muss natürlich heissen: Nachdem wir nach dem 31.8.11 nichts mehr gehört haben.....
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Ist in dem gekündigten Vertrag beschrieben, wie das Verfahren bei einer Vertragskündigung ist? Falls nein: was habt ihr in eurem Kündigungsschreiben als Verfahren für die Schlüsselübergabe vorgeschlagen?
Was hat denn das Vermietungsbüro als Grund für die noch nicht erfolgte Schlüsselübergabe + Schlussabrechnung genannt, als ihr dort angerufen habt, um die Angelegenheit zu besprechen?
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-- Editiert joebeuel am 11.09.2011 11:24
Wichtig wäre auch noch der Inhalt des Schreibens bezüglich der Fristsetzung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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In meinem Kündigungsschreiben im April habe ich zum 31.8.11 gekündigt und darum gebeten die Schlüssel, sämtliche Unterlagen die zur Verfügung gestellt wurden sowie eine Schlussabrechnung, mit zuzusenden.
In der Kündigungsbestätigung im April bekam ich das Schreiben das die Kündigung des VErmittlungsvertrages zum 31.8.11 bestätigt wurde und das sie sich mit mit rechtzeitig wegen der Übergabemodalitäten in Verbindung setzen. Da dies nicht geschehen ist habe ich folgendes geschrieben:
unser Vermittlungsvertrag mit Ihnen ist zum 31.08.2011 ausgelaufen.
Sie teilten uns bei der Kündigungsbestätigung am mit, dass Sie sich rechtzeitig wegen der Übergabemodalitäten mit uns in Verbindung setzen.
Da dies bis heute nicht geschehen ist, bitten wir Sie, uns die Ihnen überlassenen Schlüssel und Unterlagen sowie Abrechnungen zu unserer Ferienwohnung bis spätestens 10.09.2011 zukommen zu lassen.
Dieses Schreiben habe ich per Fax mit Bestätigung und per E-Mail versandt, ich bekam eine Lesebestätigung, dass die E-Mail angekommen ist.
Stefanie
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Da es keinerlei gerichtsfesten Zugangsnachweis gibt, sollte man das Schreiben nochmals mit angepasster Fristsetzung per Einschreiben-Rückschein bzw. besser per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Nach fruchtlosem Fristablauf sollte man die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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wie wärs mal mit anrufen? geht doich viel schneller und einfacher als 100 schreiben,oder? schriftzliches kann man nach erfolglosen telefonat auch noch nachschicken...
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Hallo danke für die Antworten, ich denke das ich so vorgehe wie Herr van Sell es mir geraten hat. Telefonisch habe ich seinerzeit wegen anderen Sachen versucht aber hat nie etwas gebracht man wurde am Telefon nur abgefertigt und da haben wir beschlossen nicht mehr miteinander zu telefonieren.
Danke für die Antworten, ich hoffe es geht vorher gut aus.
Stefanie
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