Hallo ihr Lieben
Ich habe meine Wohnung am 1.5. gekündigt. Ich ziehe jedoch schon Ende April um. Normale Köndigungsfrist beträgt 3 Monate.
Jetzt habe ich auf meine Kpndigung geschrieben das es sehr nett wäre wenn sie uns etwas entgegen kommen und uns helfen einen Nachmieter
zum 1.5. zu finden.
Die Bau Ag meinte: Ja kein Problem sie finden schon jemand zum 1.5 sie wissen ja selber wie das mit dem Doppeltbezahlen ist. Versprechen jedoch können sie nix.
Alles schön und gut.
Dann waren ein paar Leute zur Besictigung da. Auch welche die zum 1.5. in die Wohnung einziehen würden.
Jedoch haben die sich jezur für einen neuen Mieter zum 1.7. entschieden.
Ist das in Ordnung?
Die haben es extra aufgeschrieben zum 1.5.
Ich finde sie hätten dann wenigstens sage können nein geht nicht wir müssen die 3 Monate einhalten und nicht
ja wir versuchen jemand zu finden.
und wisst ihr zufällig wie es ist mit dem Streichen? ich hab mal gehört das es seit 2018 keine Pflicht mehr für den Mieter ist die Wohnung bei Auszug zu streichen.
Kündigung und neuer Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wann ist eure Kündigung dem Vermieter zugegangen und was steht in der Kündigung bezüglich Kündigungstermin? Am 1.5.2019 habt ihr die Wohnung nämlich eindeutig nicht gekündigt, der kommt erst noch.
Wenn wir die Informationen haben, ist es hoffentlich möglich festzustellen, wann euer Mietvertrag beendet ist. Das ist der Termin, auf den ihr ein Recht habt. Ohne weitere Vereinbarungen (und so klingt es) habt ihr kein Recht auf eine frühere Beendigung des Mietvertrages. So ist es nunmal.
Zu Renovierungsarbeiten: Was steht wortwörtlich dazu im Mietvertrag, wann seid ihr eingezogen, war die Wohnung bei Übergabe an euch renoviert und wie sieht die Wohnung jetzt aus? Das sind die wesentlichen Fragen um festzustellen, ob ihr renovieren müsst.
ZitatIst das in Ordnung? :
Ja ist es, der Vermieter kann hier noch alleine entscheiden wen er als künftigen Vertragspartner nimmt.
ZitatIch finde sie hätten dann wenigstens sage können nein geht nicht wir müssen die 3 Monate einhalten und nicht ja wir versuchen jemand zu finden. :
Bemüht man sich ist es falsch, bemüht man sich nicht ist es auch falsch ...
Zitatich hab mal gehört das es seit 2018 keine Pflicht mehr für den Mieter ist die Wohnung bei Auszug zu streichen. :
Das hat man falsches gehört.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIst das in Ordnung? :
Ja, das ist in Ordnung.
Der Vermieter ist in seiner Entscheidung frei.
Sie hätten sich sicher auch gegen einen früheren Mietbeginn nicht gewehrt, wenn es gepasst hätte.
Aber evtl. hatten die Mietinteressenten zum 1.5. ja doch eine andere Wohnung gefunden oder sie waren eben nicht geeignet, weil sie nicht das entsprechende Einkommen hatten oder ein anderer, dem Vermieter wichtiger Punkt, nicht gepasst hat.
ZitatIch habe meine Wohnung am 1.5. gekündigt. :
Glaub ich nicht.
ZitatJedoch haben die sich jezur für einen neuen Mieter zum 1.7. entschieden. :
Ist das in Ordnung?
völlig
Zitatch hab mal gehört das es seit 2018 keine Pflicht mehr für den Mieter ist die Wohnung bei Auszug zu streichen. :
Falsch gehört.
Was steht im Vertrag dazu, wir wurde die Wohnung zu Mietbeginn übergeben und wie sieht sie jetzt aus? Eventuell bunte Wände oder Muster-/Fototapete?
ZitatIch finde sie hätten dann wenigstens sage können nein geht nicht wir müssen die 3 Monate einhalten und nicht :
Die können Ihnen doch nicht verbieten umzuziehen, und die haben sich bemüht einen Nachmieter zu finden und dies dann eben erst zum 01.07. Das is ma Pech, aber nicht zu ändern.
Bezgl. der Streicherei müsste man a) wissen ob die Wohnung bei Einzug renoviert war, b) was im MV hierzu vereinbart war, c) wie lange Sie dort schon gewohnt haben ... Fragen über Fragen ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten