Kündigung unter Vorbehalt

7. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)
Kündigung unter Vorbehalt

Wie ist sowas rechtlich zu werten? Wie muss ich damit umgehen?

Fall ist folgender Weise:

Ein überaus korrekter Mieter, der seit gut 3 Jahren eine Wohnung von mir bewohnt und stets pünktlich seine Miete gezahlt hat. Probleme gab es hier nie, wenn dann kleinere, aber die waren immer gut zur beidseitigen Zufriedenheit zu regeln.

Er kündigte bereits einmal vor ca. 1 1/2 Jahren, weil er absehen konnte, dass auf Grund geänderter Lebenssituation er nicht mehr in der Lage sein würde, die Miete zu zahlen.


Die Lebenssituation änderte sich, auch hier wollte er gern bleiben, wir schlossen also einen neuen Mietvertrag ab.

Nun ist er leider arbeitslos geworden wieder, hat wieder die Befürchtung, dass die Arge seine Miete nicht tragen wird und kündigt unter Vorbehalt.

Wobei ich hier terminlich erwähnen muss, dass das Schreiben datiert ist auf den 27.2., abgestempelt am 4.3., eingetroffen bei mir heute. Mit normaler Post, ich denke, dies bezeugt auch unser Vertrauensverhältnis.

Wobei wohl der März als geltende Frist ungültig wäre.


Ok, er will bleiben, ich möchte ihn auch als Mieter behalten.

Wie allerdings gehe ich mit dieser " Kündigung unter Vorbehalt" um?

Steht es mir frei, notfalls neu zu vermieten? Oder muss ich abwarten, wie sich seine finanziellen Verhältnisse in der nahen Zukunft klären werden?

Wie gesagt, ich würde ihn gern weiterhin als Mieter behalten, ich will aber auch keinen Leerstand in Kauf nehmen.




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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
ich will aber auch keinen Leerstand in Kauf nehmen.

DAS Risiko wird sich nicht vermeiden lassen, wenn Du es zuläßt, daß er SEIN Problem zu DEINEM macht.



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#3
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Darum geht es ihm nicht, ich denke, die Sache dürfte sich mit etwas Hilfestellung regeln lassen.

Ich weiss, wie ich schon schrieb, um seine Glaubwürdigkeit, deshalb auch diese Kündigung. Besser so als sie bleiben einfach drin und wissen, irgendwann können sie vielleicht nicht mehr zahlen?



Ich werde ihn morgen anrufen, ich hoffe, wir werden einen Weg finden.

Und vielleicht findet er unterdessen ja auch wieder Arbeit.

Nur eben der Tatbestand:

wie geht man mit einer Kündigung unter Vorbehalt um?



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

[color=red]wie geht man mit einer Kündigung unter Vorbehalt um?[/color]

Gar nicht, die gibt es nicht.

Viel Glück, schön dass es noch Menschen unter Mieter UND Vermieter gibt.

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Auch wenn die ARGE ihn zum umziehen zwingen sollte, so hat er doch die Kündigungsfrist einzuhalten, und bis dahin zahlt die ARGE eigentlich auch die Mieten.

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#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Wenn Du ihm die dreimonatige Kündigungsfrist ersparen willst, hindert Dich ja niemand daran, im Fall der Fälle mit ihm eine Vertragsaufhebung zu machen.



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#8
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

@Sassy

Ja, er will ja gar nicht ausziehen, ich nicht, dass er kündigt. Ich denke, es ist momantan am Wichtigsten, die anderen Umstände zu klären, die uns beiden ermöglichen, weiterhin ein gutes Mietverhältnis zu haben.

Also telen morgen.

Nur eben war mir das wirklich neu heute, eine Kündigung unter Vorbehalt hatte ich nie bekommen.

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#9
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Altes Haus,
ja, auch das weiss ich, da gibt es dann eine Übergangsfrist.

Ist ja auch logisch. Nur wenn die Arge dann sagt, wir zahlen ihnen diese Wohnung nicht, muss der Mieter dann sofort kündigen.
Und dies hat er heute wohl getan, in dem Schreiben stand auch erwähnt, dass das mit dem Jobcenter wegen der Wohnung noch nicht geklärt ist.

Übrigens habe ich gerade auch noch einen ähnlichen Fall im selben Hause, auch jemand auf Hartz gegangen gerade, Mietverhältnis besteht seit 10 Jahren.

Diese Wohnung ist auch nicht " hartzkonform", dennoch darf das Mietverhältnis, weil es so lange schon besteht, mindestens 6 Monate fortgesetzt werden. Sehen wir also mal weiter.

Ich denke, es ist auch sehr abhängig davon, auf welchen Berater man da bei der Behörde trifft.





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#10
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Morthi, wozu sollte das gut sein, wenn er doch gar nicht ausziehen möchte?

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@HeavenlyHigh,
ein Mieter, dem vom Jobcenter angekündigt wurde, er soll sich eine andere Wohnung suchen, hat erstmal 6 Monate Zeit dazu. Die Wohnungssuche sollte er dann aber auch sinnvollerweise dokumentieren, wann, wo und bei wem.

Findet er innerhalb dieser Zeit keine Wohnung und er kann seine Suche nachweisen (s.o.), dann muß das Jobcenter weiterhin zahlen. Das wird diesem sonst vom Sozialgericht erklärt, sollte die Zahlung ausbleiben.


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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

[color=blue]Nur wenn die Arge dann sagt, wir zahlen ihnen diese Wohnung nicht, muss der Mieter dann sofort kündigen.
Und dies hat er heute wohl getan, in dem Schreiben stand auch erwähnt, dass das mit dem Jobcenter wegen der Wohnung noch nicht geklärt ist.[/color]

Ja, aber wie hamburgerin schon schrieb, dann hat er ja erst einmal 6 Monate Zeit.


[color=blue]Ich denke, es ist auch sehr abhängig davon, auf welchen Berater man da bei der Behörde trifft.[/color]

Nein da gibt es ganz klare Vorschriften.

Nochmals, schön dass es auch gute Mietverhältnisse gibt.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
wozu sollte das gut sein, wenn er doch gar nicht ausziehen möchte?


Er will nicht ausziehen;
Du willst nicht, daß er auszieht;
Er will keine dreimonatige Kündigungsfrist;
Du willst keinen Leerstand.

Damit hätten wir ja schon die Quadratur; jetzt brauchen wir nur noch den Kreis (der alles schließt).



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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120095 Beiträge, 39830x hilfreich)

Kündigung unter Vorbehalt gibt es nicht.
Diese würde also vor Gericht in eine ordentliche umgedeutet werden oder in eine ungültige, jenachdem wie der Mieter es braucht.


Wenn du den Mieter behalten willst, dann ignoriere die Kündigung erstmal.
Die ARGE (sofern überhaupt zuständig) muss für die Dauer der normalen Kündigungsfrist zahlen.
In der Zeit kann also der Nachmieter gesucht werden.

Das man Leerstand vermeiden will, ist verständlich, aber hier sehe ich die Gefahr als recht gering an.

Und mal ehrlich, etwas Leerstand ist doch besser als sich 'irgendwas' da rein zu holen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#15
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
In der Zeit kann also der Nachmieter gesucht werden.


Ja, aber darum geht es doch. Soll ich nun suchen oder drauf vertrauen, dass er es schafft zu bleiben?

Könnte ich überhaupt auf Grund dieser Kündigung mit Vorbehalt neu vermieten?

Ist mir schon klar mit der Arge, ich weiss nur nicht, inwieweit er sich damit auskennt, wielange die Wohnung nun wirklich gezahlt wird.
Auf Dauer wird er sie nicht gezahlt bekommen.

Dazu kommt, auch interessant hier, er hat eine Lebensgefährtin, die mit im Mietvertrag steht.

Also sind beide zu 50 % verantwortlich für die Miete.

Diese hat jedoch vor wenigen Monate, glaube war im Januar, Privatinsolvenz angemeldet, ich bekam darüber ein Schreiben des Anwalts.

Sollten also beide von der Arge nun abhängig sein, dürfte es für beide kein Problem sein, den hältigen Teil der Miete von der Arge zu bekommen.

Es geht hier um eine Miete von 330 Euro kalt, NK 170 Euro.

Also 500 incl. Nebenkosten, wären dann für jeden 250.

Und die müsste die Arge doch tragen?

Andererseits, ich weiss schon, für 2 Personen gibt es höchstens 60 m2, und das nach dem örtlichen Mietspiegel.

Hier geht es um eine Dreizimmerwohnung, 68 m2.



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Damit hätten wir ja schon die Quadratur; jetzt brauchen wir nur noch den Kreis (der alles schließt).


Morti, du weisst aber sicher auch genau wie ich, dass 99 % der Mieter sowas erstmal einfach aussitzen würden bevor sie unter Vorbehalt kündigen würden?

Wie gesagt, ich habe gerade mit ihm genau das schon mal durchexerziert, und auch da habe ich in der Zwischenzeit nicht versucht, neu zu vermieten, obwohl ich da eine gültige und regelrechte Kündigung bekommen hatte.

Ca. 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist hatte er eine Lösung gefunden und wir haben einen neuen Mietvertrag gemacht.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120095 Beiträge, 39830x hilfreich)

quote:
Ja, aber darum geht es doch. Soll ich nun suchen oder drauf vertrauen, dass er es schafft zu bleiben?


Da die ARGE mindestens die gesetzlche Kündigungsfrist die Miete weiterbezahlen muss, würde ich noch nicht suchen.
DAS würde ich auch dem Mieter so erklären.

Oder ihm den Link für das Forum Sozialrecht hier auf der Seite geben ...



quote:
Könnte ich überhaupt auf Grund dieser Kündigung mit Vorbehalt neu vermieten?

Vermieten unter Vorbehalt gibt es genauso wenig wie kündigen unter Vorbehalt.
Mit etwas Pech zahltst du dann kräftig drauf ...



quote:

Ist mir schon klar mit der Arge, ich weiss nur nicht, inwieweit er sich damit auskennt, wielange die Wohnung nun wirklich gezahlt wird.

Auf Dauer wird er sie nicht gezahlt bekommen.
Die zahlt ARGE mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist die Miete weiter. DAS würde ich auch dem Mieter so erklären.
Und ihm den Link für das Forum Sozialrecht hier auf der Seite geben ...



quote:
Dazu kommt, auch interessant hier, er hat eine Lebensgefährtin, die mit im Mietvertrag steht.

Also sind beide zu 50 % verantwortlich für die Miete.

Nein jeder ist zu 100% verantwortlich, nennt sich gesamtschuldnerische Haftung.



Hat die Lebensgefährtin denn auch gekündigt (also zumindest mit unterschrieben)???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Also 500 incl. Nebenkosten, wären dann für jeden 250.
Und die müsste die Arge doch tragen?


Ruf selbst bei der Arge an und schildere den Fall, bevor du dir noch weiter den Kopf zerbrichst.

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#19
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Dazu kommt, auch interessant hier, er hat eine Lebensgefährtin, die mit im Mietvertrag steht.


Das ist sogar ein ganz wichtiger Punkt. Damit stellt sich aber unmittelbar auch die Frage, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

quote:

Diese hat jedoch vor wenigen Monate, glaube war im Januar, Privatinsolvenz angemeldet, ich bekam darüber ein Schreiben des Anwalts.


Das ist sicher für die Risikobewrtung interessant, hat aber keine Bedeutung für die Übernahme von Kosten der Unterkunft durch die ARGE.

quote:

Sollten also beide von der Arge nun abhängig sein, dürfte es für beide kein Problem sein, den hältigen Teil der Miete von der Arge zu bekommen.


Die halbe Miete kann nur relevant sein, wenn es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handeln sollte. Liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor - was in den allermeisten Fällen zutreffen wird - wird für beide gemeinsam gerechnet. Die ARGE wird die Miete - von Ausnahmefällen oder Übergangsfristen abgesehen - nur bis zur Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft übernehmen.



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#21
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Sassy, ich werde das jetzt erstmal mit ihm privat klären und natürlich mich auch beim Amt für ihn einsetzen.

Wäre nicht das erste Mal:-)

Letztes Mal hat das auch gehelft:-)



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