Kündigung unter falschen angaben der Wohnung wegen Eigenbedarfs.

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
spodnie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung unter falschen angaben der Wohnung wegen Eigenbedarfs.

Hallo,
ich bin ca. vor 6 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen wegen Kündigung des Eigenbedarfs. Meine Wohnung stand dann nach 2 Monaten für den doppelten Betrag wieder im Internet. Aktuell ist der Name des Kündigers (sprich dem Vermieter) und einer anderen Person auf dem Briefkasten.
Durch eine damalige Vermieterin habe ich mitbekommen, das der Vermieter weitere zwei Wohnungen in dem Haus gekauft hat und diese auf Eigenbedarf gekündigt hat - diese zwei Parteien gehen jetzt mit einem Anwalt dagegen an.
Was wäre für mich die Möglichkeit mich gegen die falsche Kündigung zu wiedersetzten. Ist es möglich eine Schadensersatzklage zu schreiben, bzw. die Parteien die jetzt auch gekündigt worden sind durch Aussagen vor Gericht zu helfen.
Wie würde eine Schadensersatzklage ablaufen? Und mit was für Kosten muss ich damit rechnen.
Als beweis, gibt es ja die anderen Mieter die wegen dem selben Grund gekündigt worden sind und ich habe damals Fotos vom Desktop erstellt, wo meine Wohnung deutlich zu sehen, wegen des verzierten Spiegels im Internet zum doppelten Preis drinnen steht.
Vielen Dank schon mals für die Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von spodnie):
Wie würde eine Schadensersatzklage ablaufen? Und mit was für Kosten muss ich damit rechnen.


Hier wäre ein Fachanwalt für Mietrecht angebracht. Wenn man keine Rechtschutz hat und unterliegt, könnten Kosten für diesen, den gegnerischen Anwalt und das Gericht auf einen zukommen. Würde eine Erstberatung (Kosten hierfür vorher klären) aber machen.

Zitat (von spodnie):
Ist es möglich eine Schadensersatzklage zu schreiben


Ja, bzw. erstmal Schadensersatz fordern. Das könnten u.a. Umzugskosten und Maklerkosten sein.

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#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von spodnie):
... Wie würde eine Schadensersatzklage ablaufen?...


Wer Schadenersatz fordert wird zunächst einmal seinen Anspruch belegen müssen. Mit dem hier vorgetragenen Sachverhalt wird dies sicher nicht gelingen.
Der Kläger wird zu beweisen haben, dass der Eigenbedarf schon vor dem Ende des Mietverhältnisses entfallen oder eine Nutzung durch den Vermieter bzw. eine begünstigte Person nie beabsichtigt war. Mit irgendwelchen Erkenntnissen für einen Zeitpunkt, der 2 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses liegt, wird dies nicht gelingen.
Auch aus der Tatsache, dass weitere Mietverhältnisse gekündigt wurden, lässt sich kein Honig saugen.
Man wird schon deutlich mehr wissen und berücksichtigen müssen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von spodnie):
Ist es möglich eine Schadensersatzklage zu schreiben, bzw. die Parteien die jetzt auch gekündigt worden sind durch Aussagen vor Gericht zu helfen.

Klar ist das möglich.
Relevanter wäre wohl, ob das auch sinnvoll ist. Und das erscheint bei den bisher genannten "Beweisen" eher nicht so.



Zitat (von spodnie):
Als beweis, gibt es ja die anderen Mieter die wegen dem selben Grund gekündigt worden sind

Beweis wofür?



Zitat (von spodnie):
und ich habe damals Fotos vom Desktop erstellt, wo meine Wohnung deutlich zu sehen, wegen des verzierten Spiegels im Internet zum doppelten Preis drinnen steht.

Ja und? Er will die Wohnung wieder (irgendwann) vermieten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von spodnie):
Aktuell ist der Name des Kündigers (sprich dem Vermieter) und einer anderen Person auf dem Briefkasten.

Könnte es sein das der Vermieter mit Freundin einziehen wollte und danach die Freundschaft in die Brüche ging?
Es spricht ja dafür, das er zwei Monate darin wohnte, und was jetzt ist, konnte man nicht vorhersehen.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von spodnie):
Wie würde eine Schadensersatzklage ablaufen?

Sinnvollerweise sollte man vorher eine Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür wären vor der Beratung mit dem Anwalt abzuklären. Denn hier geht es nicht nur um eine einfache rechtliche Information, sondern auf eine Würdigung der Beweise bzw. Indizien durch den Anwalt. Dieser sollte prüfen, ob auf der bisherigen Basis eine Klage auf Schadensersatz erfolgsversprechend wäre und wenn nicht ob man irgendwie weitere Beweise sammeln kann. Erst der nächste Schritt wäre dann - wenn erfolgsversprechend - eine Schadensersatzklage.

Ich teile die Beurteilungen in einigen Antworten hier im übrigen nicht. Aus dem Verhalten eines Vermieters nach Auszug lassen sich schon Ansätze herleiten, ob ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorgelegen hat. Wenn der Vermieter z.B. innerhalb weniger Monate mit exakt der gleichen Begründung und dem gleichen "Bedürftigen" Eigenbedarf für mehrere Wohnungen geltend macht, dann wird er ein bischen was zu erklären haben. Das ist nicht von vornherein aussichtslos für den Vermieter, aber der Anscheinsbeweis spricht dann erstmal für den gekündigten Mieter. Dazu kommt noch, dass die gekündigte Wohnung nach kurzer Zeit wieder auf dem Mietmarkt war.

Ich möchte damit aber nur Möglichkeiten aufzeigen. Eine Würdigung der Beweise durch mich oder andere hier im Forum erscheint mir wenig sinnvoll. Das wird nur ein Anwalt hinbekommen. Wenn der Teilnehmer in einem Mieterverein ist, so könnte und sollte man dort um Rat fragen. Wegen dieses Falls würde ich jedoch nicht empfehlen, extra in einen Mieterverein einzutreten. Da würde ich dann doch eher den Anwalt für Mietrecht empfehlen.

Aber natürlich sollte sich der Teilnehmer hier auch mit der Kosten-Nutzen-Rechnung beschäftigen. Möglicher Nutzen wären alle Kosten, die durch den Umzug entstanden sind, und eventuell auch höhere Mietkosten, falls die Miete der neuen Wohnung bei gleicher Wohnqualität deutlich teurer ist. Sollte es nur um die Umzugskosten gehen, so kann man sich das mal durchkalkulieren und dann abschätzen, ob sich das Risiko lohnt.

PS: Unabhängig davon würde ich Kontakt zu den ehemaligen Nachbarn halten, die ja offenbar aktuell ebenfalls eine Eigenbedarfskündigung bekommen haben. Eventuell kann man aus dem Ausgang dieser Verfahren auf das Risiko in einem möglichen eigenen Verfahren schließen.

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