Kündigung vom Vermieter rechtens

7. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marit 2007
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung vom Vermieter rechtens

Kann Vermieterin kündigen, wenn Miete erst ca. 10 Tage später bzw. in 2 Raten gezahlt wird? (Hartz IV Lebensunterhalt spät gezahlt, deshalb in Verzug)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn sowas regelmäßig vorkommt, oder man mehr als 2 Monate im Rückstand ist, dann ja.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Lifeguard):
Wenn sowas regelmäßig vorkommt, oder man mehr als 2 Monate im Rückstand ist, dann ja.


Und wenn es vorher abgemahnt wurde, sogar fristlos.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marit 2007
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe Miete immer wie vereinbart bezahlt, bin bloß jetzt leider ins Hartz IV gerutscht

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Marit 2007):
Habe Miete immer wie vereinbart bezahlt, bin bloß jetzt leider ins Hartz IV gerutscht


Im Falle eines Falles den Vermieter informieren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Auch die Hartz IV-Leistungen werden eigentlich i.d.R. vom Amt pünktlich bezahlt, weil man dort weiß, wann die Miete da sein muß.
Wenn es MAL vorkommt, dass die Zahlung zu spät erfolgt, ist das kein Kündigungsgrund. Wenn es aber regelmäßig passiert und der Vermieter gemahnt hat mit Hinweis auf die Kündigung bei weiterer verspäteter Mietzahlung, kann er kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Auch wenn ich jetzt mal etwas drastisch klinge:
Grundsätzlich bist du zur pünktlichen Zahlung der miete verpflichtet. Wie ist erstmal dein Problem, der Vermieter braucht dir da keinen kostenlosen Kredit gewähren. Auch wenn sehr viele Mieter dies oft wie selbstverständlich glauben und genauso selbstverständlich für sich beanspruchen.

Fairness halber sollte man mit dem Vermieter VORHER !!! mal ein sachliches Gespräch suchen und versuchen einen Weg zu finden (Raten, Stundung, etc.). Weil für den VM ist es mehr als bescheiden wenn die Miete nicht pünkltlich da ist und er deswegen in den Dispo rutscht, weil z.B. Stadtwerke, Bank, Stadt gnadenlos pünktlich abbuchen. Und bei denen kann der VM nicht mal eben sagen, "zahl ich später". Diesem Umstand sollte sich auch jeder Mieter mal bewusst werden.

Sorry, habe da nur auch etliche Male diese leidvolle Erfahrung gemacht.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Marit 2007):
Habe Miete immer wie vereinbart bezahlt, bin bloß jetzt leider ins Hartz IV gerutscht


Dann kann es genau 1 x vorkommen das die Miete verspätetet gezahlt wird. Nämlich dann wenn sich die Bearbeitung des Antrages verzögert.

Zahlt der Mieter mehrmals deutlich verspätet, und das sind 10 Tage nach Fälligkeit, berechtigt das den Vermieter zur Kündigung. Nach erfolgloser Abmahnung sogar zur fristlosen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen