Kann Vermieterin kündigen, wenn Miete erst ca. 10 Tage später bzw. in 2 Raten gezahlt wird? (Hartz IV Lebensunterhalt spät gezahlt, deshalb in Verzug)
Kündigung vom Vermieter rechtens
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn sowas regelmäßig vorkommt, oder man mehr als 2 Monate im Rückstand ist, dann ja.
ZitatWenn sowas regelmäßig vorkommt, oder man mehr als 2 Monate im Rückstand ist, dann ja. :
Und wenn es vorher abgemahnt wurde, sogar fristlos.
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Habe Miete immer wie vereinbart bezahlt, bin bloß jetzt leider ins Hartz IV gerutscht
ZitatHabe Miete immer wie vereinbart bezahlt, bin bloß jetzt leider ins Hartz IV gerutscht :
Im Falle eines Falles den Vermieter informieren.
Auch die Hartz IV-Leistungen werden eigentlich i.d.R. vom Amt pünktlich bezahlt, weil man dort weiß, wann die Miete da sein muß.
Wenn es MAL vorkommt, dass die Zahlung zu spät erfolgt, ist das kein Kündigungsgrund. Wenn es aber regelmäßig passiert und der Vermieter gemahnt hat mit Hinweis auf die Kündigung bei weiterer verspäteter Mietzahlung, kann er kündigen.
Auch wenn ich jetzt mal etwas drastisch klinge:
Grundsätzlich bist du zur pünktlichen Zahlung der miete verpflichtet. Wie ist erstmal dein Problem, der Vermieter braucht dir da keinen kostenlosen Kredit gewähren. Auch wenn sehr viele Mieter dies oft wie selbstverständlich glauben und genauso selbstverständlich für sich beanspruchen.
Fairness halber sollte man mit dem Vermieter VORHER !!! mal ein sachliches Gespräch suchen und versuchen einen Weg zu finden (Raten, Stundung, etc.). Weil für den VM ist es mehr als bescheiden wenn die Miete nicht pünkltlich da ist und er deswegen in den Dispo rutscht, weil z.B. Stadtwerke, Bank, Stadt gnadenlos pünktlich abbuchen. Und bei denen kann der VM nicht mal eben sagen, "zahl ich später". Diesem Umstand sollte sich auch jeder Mieter mal bewusst werden.
Sorry, habe da nur auch etliche Male diese leidvolle Erfahrung gemacht.
ZitatHabe Miete immer wie vereinbart bezahlt, bin bloß jetzt leider ins Hartz IV gerutscht :
Dann kann es genau 1 x vorkommen das die Miete verspätetet gezahlt wird. Nämlich dann wenn sich die Bearbeitung des Antrages verzögert.
Zahlt der Mieter mehrmals deutlich verspätet, und das sind 10 Tage nach Fälligkeit, berechtigt das den Vermieter zur Kündigung. Nach erfolgloser Abmahnung sogar zur fristlosen.
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