Kündigung von Vermieter rechtens

9. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Carmen.L
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von Vermieter rechtens

Hallo zusammen,

ich brauche noch ein paar Tipps. Meine Oma (78 Jahre alt) hat heute
nach ca 30 jährigem Mietverhältnis eine Kündigung von ihrer Vermieterin erhalten.

Als Kündigungstermin steht der 31.03.04, welche meiner Meinung nach zu kurz ist, weil meine Oma schon mehr als 8 Jahre in der Wohnung wohnt, einen alten Mietvertrag hat und somit ja eine Kündiungsfrist von 9 Monaten vorliegen müsste.

Kündigungsgrund war Lärmbelästigung durch den Fernseher. Meine Oma hört schon relativ schlecht, hat auch ein Hörgerät, dass aber laut ihrer Aussage nach einer Zeit drückt (Ausreden!) - dementsprechend ist der Fernseher tagsüber sehr laut. Es kam aus diesem Grund auch schon eine "Abmahnung" von Vermieterseiten, wo meine Oma im nachhinein mehrfach nachgefragt hat, ob mit dem Problem noch einmal an sie herangetreten wurde. Diese Nachfragen wurden mit einem Nein beantwortet.

Beschwerde kommt nicht von den direkten Nachbarn, die über ihr wohnen,
sondern von einer vor zwei Jahren eingezogenen Dame die sich nebenbei auch nicht an die Hausordnung (Putzen, Schneeräumen usw) hält. Sie hat auch ihre Räume duch mind 10 m getrennt und zwei Wände getrennt.
Und wenn ich meine Oma besuche und der Mieter über ihr Radio hört kann auch ich jeden Song als Hintergrundgeräusch hören. -> Lärmisolierung ist nicht die Beste.

So lange mein Opa noch am Leben war, war der Fernseher noch lauter und es kamen keine Beschwerden, da wohnte allerdings auch die neue Nachbarin noch nicht im Haus.

Welche Chancen hat meine Oma auf einen Widerspruch um mehr als die maximale Kündiungszeit in der Whg zu verbleiben?
Besteht Chance auf Widerspruch wegen des Alters und Gesundheitszustandes?

Vielen Dank schon mal für Antworten

Gruß
Carmen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Kündigung - Kündigungsfrist: Nach dem neuen Mietrecht beträgt die Kündigungsfrist für eine „ordentliche“ Kündigung des Mieters drei Monate, unabhängig von seiner Wohndauer. Kündigt der Vermieter, so gelten gestaffelte Fristen, die sich nach der Wohndauer des Mieters richten: bis 5 Jahre Wohnzeit: 3 Monate; mehr als fünf Jahre: 6 Monate; mehr als acht Jahre: 9 Monate. Die frühere Verlängerung auf 12 Monate nach zehnjährigem Wohnen ist entfallen. -

Ob die Neuregelung für vor dem 1.9.2001 geschlossene Verträge gilt, hängt vom Mietvertrag ab. Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
Wenn der Mietvertrag Fristen nennt - wie im Hamburger Mietvertrag üblich - d.h. wenn Kündigungsfristen im Mietvertrag vereinbart sind, gelten diese weiterhin, sonst eben die gesetzlichen, in diesem Fall 9 Monate .
-------
Was du sonst als Argumente anführst, hinsichtlich der "Verfehlungen" anderer Mieter
hat hier keinen Einfluss und tun in diesem zusammenhang nichts zur Sache.
Der Fernseher ist
offensichtlich ein Störfaktor. Und es gibt auch Mieter, die einiges aushalten und sich nicht
beschweren, was nicht heisst, dass es sie nicht
stört. Ander Mieter könnten ihr Miete kürzen
wegen der Beschallung.
Vielleicht macht die Andere Mieterin ihr Radio auch im Moment nur so laut,
weil sie den Fernseher deiner Oma nicht hören will.
Das wird sehr oft gemacht.

Einziger möglicher Versuch wäre eine Vereinbarung mit der Vermieterin u treffen,
dass die Oma wohnen bleiben darf, wenn
sie zukünftig nur noch mit Kopfhörer in die Ferne schaut !!



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich denke, die Kündigung steht auf sehr wackeligen Füßen. Schon aus sozialen Gründen wird es für den Vermieter sehr schwer, mit der Kündigung durchzukommen.

Der Vermieter ist im Übrigen in der Beweispflicht, was die zu hohe Lautstärke angeht. Die einfache Behauptung und das subjektive Empfinden einer Nachbarin reicht da nicht aus.

Falls keine gütliche Einigung möglich ist, der Kündigung zunächst schriftlich widersprechen und die geäußerten Vorwürfe bestreiten, den Vermieter auf mangelnde Lärmisolierung hinweisen, Gutachten über Lärmbelästigung verlangen etc.

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