Kündigung von befristetem Mietvertrag

4. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
go649734-40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von befristetem Mietvertrag

Guuude,

ich bin Untermieter eines ab 1.8.2024 bis zum 31.3.2025 angemieteten Zimmers in Mittelhessen. Da ich nun deutlich früher eine Stelle gefunden habe als gedacht, und weil mein neuer Arbeitgeber mich bis spätestens 1.2.2025 in München haben möchte, will ich nun vorzeitig aus dem Mietverhältnis raus.

Im Vertrag hat meine Vermieterin den standardisierten Passus untergebracht:

Zitat:
Das Kündigungsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Untermieter kann zum Ende eines jeden Monats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. Die Kündigungsfrist beträgt: 3 Monate. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündugng muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gestzlichen Vorschriften zu beachten.


Nun gibt es nach meinem Verständnis bei befristeten Veträgen eigentlich gar kein ordentliches Kündigungsrecht für den Mieter. Meine Vermieterin hat hier meiner Ansicht nach also quasi den Fehler gemacht, mir dieses Recht dennoch einzuräumen.

Daher meine Frage: Trumpft dieser Passus im Mietvertrag die eigentlichen Vorgaben im Mietrecht?

Vielen Dank für die Hilfe :)

-- Editiert von User am 4. September 2024 18:51

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123951 Beiträge, 40300x hilfreich)

Zitat (von go649734-40):
Meine Vermieterin hat hier meiner Ansicht nach also quasi den Fehler gemacht,

Eventuell ist sie einfach nur nett? Solche Exemplare gibt es, das sind nicht nur Gerüchte ...



Zitat (von go649734-40):
mir dieses Recht dennoch einzuräumen.

Dann darf man dieses Recht auch ausüben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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