Kündigung vor Einzug in die Wohnung

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Micha500
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vor Einzug in die Wohnung

Hallo liebe Leser

ich würde gerne Eure Meinungen hören zu folgendem Fall:
Ein Untermieter schliesst mit einem Hauptmieter einen befristeten Vertrag ab,
da der Hauptmieter sich für einen gewissen Zeitraum im Ausland befindet. Der Wohnungseigentümer (Vermieter) ist einverstanden mit dem Untermieter und ein Zeitmietvertrag kommt zustande. 2 Tage vor Einzug in die Wohnung kommt es allerdings zu einem Vertrauensbruch, da die erste Miete "angeblich" 2 Tage zu spät gezahlt wurde und er sucht sich einen neuen Untermieter der sogar innerhalb eines Tages gefunden wird. Der Hauptmieter versucht nun mittels einen Aufhebungsvertrages den erster Untermietvertrag aufzuloesen, aber der Untermieter verweigert und verweist auf Prüfung rechtlicher Schritte.
an dieser Stelle sei gesagt dass der Hauptmieter unter Druck stand da er vor der Abreise ins Ausland stand.

Wie seht Ihr die Sachlage - kann der Untermieter per Anwalt beim Hauptmieter Schadensersatz geltend machen ? Darf der Hauptmieter überhaupt einen 2ten Vertrag aufsetzen für einen neuen Untermieter und darf die Wohnung beziehen unter diesen Voraussetzungen ?

zur Info: der Untermieter hatte extra seine eigene Wohnung gekündigt - div. Möbel verkauft, da die neue Wohnung komplett möbliert gewesen wäre und den Umzug von seinen restl. Möbeln bereits durchgeführt - steht nun auf der praktisch auf der Strasse.

vielen Dank für Eure Kommentare

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

##Wie seht Ihr die Sachlage - kann der Untermieter per Anwalt beim Hauptmieter Schadensersatz geltend machen ?##
Klar kann er das. Der Hauptmieter ist vertragsbrüchig geworden. Gültiger Mietvertrag besteht, auch wenn die Miete 2 Tage zu spät kam.
Darf der Hauptmieter überhaupt einen 2ten Vertrag aufsetzen für einen neuen Untermieter und darf die Wohnung beziehen unter diesen Voraussetzungen ?
Das mit dem dürfen ist halt so ne Sache. Er darf es eigentlich nicht, hat es aber getan. Dafür kann ihm jetzt der ursprüngliche erste Untermieter aber sehr viel Stress machen.

Fand denn eine Übergabe schon statt? Hat der erste Untermieter Schlüssel zu der Bude?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Micha500
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmal Hallo an die Leser

die Möbel befinden sich nun in der Wohnung und Dachboden des Hauptmieters. Dieser hatte einem vorzeitigen Einzug zugestimmt.

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#4
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Wann genau sollte der Mietvertrag beginnen? Und wann war die Miete fällig?


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#5
 Von 
berliner.de
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Achtung: Kündigung des Untermietvertrages muß auch schriftlich erfolgen und: Kündigungsfrist beachten zwischen Haupt- und Untermieter

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