Kündigung wegen Eigenbedarf, Kautionseinbehaltung

4. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Stine1206
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf, Kautionseinbehaltung

Hallo zusammen,
das Haus 160qm I in dem wir seit etwas über 10 Jahren wohnen wurde nun verkauft.
Die neuen Eigentümer bieten uns das wir ausziehen können ohne etwas zu machen und dafür behält er die 6000 € Kaution.
Ich finde das nicht fair. Es ist sehr viel Geld.
Ja es war ein NEUBAU mit Garten ( da haben wir auch viel bebaut und gepflanzt) und im Mietvertrag steht das wir es im Neuzustand zurückversetzen müssen.
Ob das rechtens ist, keine Ahnung.
Auch die Forderung vom neuen Vermieter das wir alles fachmännisch machen lassen sollen, sind doch nicht korrekt.
Vorallem sie wollen einziehen und die Tapeten ab machen, eine Wand raus reißen, und mir wegen abgenutzten Vinylboden mitteilen das wir die TEILKosten für einen neuen 5-6tsd übernehmen sollen.
Zumindest hat er viele Sachen aufgelistet und dies dann mit der Einbehaltung der kompletten Kaution gerechtfertigt.
Er hat uns schriftlich mitgeteilt das er nachdem der Kauf bestätigt ist ( ich habe nichts schriftliches erhalten) uns wegen EIGENBEDARF kündigen wird.
Er war auch zweimal mit seiner Frau da und da ging es drum das sie ihr bisheriges Haus verkauft haben und zum 31.9.25 raus müssen. Und sich in der Zwischenzeit wohl überteuerte Wohnungen anmieten müssten, mit zwei Kindern. Wir haben kurzerhand tatsächlich etwas gefunden. Wir wir auch sehr viel Miete zahlen müssen. Und wollten denen auch entgegenkommen.
Ich empfinde dies leider einseitig.
Aber das ist nur mein Empfinden.
Mi Hunden etwas zu finden ist eigentlich auch nicht leicht. Nun scheitert es an der Einigung für einen Aufhebungsbescheid.
Gekündigt wurde noch von keiner Seite.

Ich müsste wohl den Mietvertrag mal prüfen lassen!!?
Es schmerzt ja schon, hier überhaupt weg zu ziehen.

Habt ihr Ratschläge oder Erfahrungen damit inwiefern der Vermieter die Kaution ( wurden ja nichtmal vom alten Vermieter angelegt) so gerechtfertigt einbehalten kann.
Muss ich streichen, tapezieren?
Ja diverse Schäden müssen ersetzt werden wie eine Tür, oder auch die Halter für Rollädenstangen, etc…

Ich danke euch fürs lesen und für eure Antworten.
Dankeschön
Liebe Grüße Christine




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Was du genau machen must ergibt sich aus dem Mietvertrag, da müsstest du diesen Passus mal wortwörtlich hier einsetzen oder abfotografieren und verlinken, ohne dem ist das nicht seriös zu beantworten.

Kaution muss verzinst werden, egal ob angelegt oder nicht, das ist aber Problem des VM und nicht deins.

Ich würde mich schonmal nach was passendem umsehen und durch einen Fachmann prüfen lassen, inwieweit du überhaupt verpflichtet bist was zu machen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
Stine1206
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Solan196,
Danke dir schon mal für deine Antwort. Ja die Einsicht in den Mietvertrag ist sinnvoll. Werde es noch einstellen.

Es gibt noch einen Zusatzmietvertrag. Den wir 5 Jahre später aufgrund von unseren Hunden und Zucht( zwei mal haben wir einen Wurf gemacht) Wo er statt 2900 nun 6000 wollte. War auch ok. Aber die Hunde haben auch keine Schäden hinterlassen. Denke das dies nicht berechtigt sein könnte, da die komplette Kaution einzubehalten.

Im Zusatzmietvertrag stehen auch noch andere Sachen mit drin die vorher nicht drin waren.

Ich schau mal das ich es verlinken kann.
Oder lasse mal doch einen Anwalt drüber schauen.

Lieben Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
Denke das dies nicht berechtigt sein könnte, da die komplette Kaution einzubehalten.


Nein, wohl nicht. Aber warten wir mal ab, was tatsächlich vereinbart wurde.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12784 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
Die neuen Eigentümer...

Erstmal muss er im Grundbuch stehen, sein Eigentum nachweisen und dann kann er euch kündigen.

Zitat (von Stine1206):
...im Mietvertrag steht das wir es im Neuzustand zurückversetzen müssen.

Wenn es SO darin steht, dürfte das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichtig / ungültig sein.

Zitat (von Stine1206):
...und mir wegen abgenutzten Vinylboden mitteilen das wir die TEILKosten für einen neuen 5-6tsd übernehmen sollen.

Dann möge er zu gegebenen Zeitpunkt nachweisen, dass es ein hochwertiger Vinylboden war, welcher durch Deine nicht vertragsgemäße Nutzung vorzeitig abgenutzt wurde.... ;)
"Normale" Vinylböden haben eine Nutzungsdauer von rund 10 Jahren -> in dem wir seit etwas über 10 Jahren wohnen = Zeitwert 0.

Mal grundsätzlich, Beschädigungen an der Mietsache machen den Mieter Schadenersatzpflichtig.
Hier zählt aber nicht der Neuwert, sondern es gilt der Zeitwert.
Und nicht alles was beschädigt oder kaputt ist kann euch zur Last gelegt werden, Abnutzung die durch die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung entstehen, sind mit der Mietzahlung abgegolten und Sache des Vermieters.

Und da kommen noch so einige Punkt zusammen.....

Zitat (von Stine1206):
...bieten uns das wir ausziehen können ohne etwas zu machen und dafür behält er die 6000 € Kaution.

Ich würde:
1. Jetzt damit beginnen intensiv nach einer neuen Wohnung zu suchen.
2. Den Mietvertrag prüfen lassen (Mieterverein, oder Anwalt), dort aber darum bitten, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Korrespondenz mit dem noch nicht legitimierten (neuen) Vermieter stattfindet
3. Auf die Kündigung warten
4. (Wenn eine Wohnung gefunden und die Kündigung eingetroffen ist) Dem nun neuen Vermieter anbieten, dass er gegen eine Verzichtserklärung, einer Zahlung von 10.000 € und Übernahme der Umzugskosten sehr schnell in sein "Neues Haus" kann und man dafür dann weder Kündigung, noch die Klauseln im Mietvertrag anwaltlich prüfen lässt.







-- Editiert von User am 5. August 2025 09:54

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19949 Beiträge, 7235x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
dass wir es im Neuzustand zurückversetzen müssen.

Diese Klausel dürfte unwirksam sein.
WENN unwirksam, könnt ihr das Haus 'besenrein' übergeben.

Anmerkung:
Entgegenkommen - gut und schön, aber bitte auf Gegenseitigkeit. Ansonsten streng nach Mietvertrag bzw. dem, was für MV zulässig ist. Der neue Besitzer hätte natürlich gerne eine Renovierung zu euren Lasten. Also schlau machen und nicht zu früh zu Zugeständnissen hinreißen lassen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
Die neuen Eigentümer bieten uns das wir ausziehen können ohne etwas zu machen und dafür behält er die 6000 € Kaution.
Das ist ein Angebot, mehr nicht. Ihr könnt dieses Angebot annehmen, müsst es aber nicht. Man kann auch ein Gegenangebot unterbreiten. Habt ihr das evtl. schon getan?

Zitat (von Stine1206):
Denke das dies nicht berechtigt sein könnte, da die komplette Kaution einzubehalten.
Davon kann bisher noch gar keine Rede sein, bitte nicht Angebot mit Tatsachen verwechseln!

Als Mieter ist man immer in einer guten Verhandlungsposition. Ich vermute, dass viele der genannten Stellen im Mietvertrag nichtig sind. Du kannst ja gerne mal die entsprechenden Stellen !wörtlich! hier einstellen, dann kann man zielgerichtet darüber diskutieren.

Ich persönlich würde, auf gar keinen Fall, das Angebot des Käufers annehmen. Viel eher würde auch ich das so machen wie spatenklopper es bereits geschrieben hat.
Ich würde dem Käufer folgendes anbieten wenn er möchte, dass ich ohne Kündigungsschutzklage schnell ausziehen würde:
1. Rückzahlung der vollen Kaution plus Zinsen
2. Besenreine Übergabe ohne jegliche Reparatur- oder Renovierungsmaßnahmen
3. Zahlung einer Auszugsprämie in Höhe von15.000€
4. Übernahme der Umzugskosten

Warum sollte man auch ausziehen wollen? Der Käufer hat zwar ein berechtigtes Interesse daran wegen Eigenbedarf den Vertrag zu kündigen, der Mieter hat aber sicherlich auch ein berechtiges Interesse daran dort weiterhin zu wohnen und darf sein Recht, auf Klage gegen die Kündigung, wahrnehmen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39184 Beiträge, 6439x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
Wir haben kurzerhand tatsächlich etwas gefunden. Wir wir auch sehr viel Miete zahlen müssen.
Habt ihr diesen Mietvertrag schon unterschrieben?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Stine1206
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,
Ja wir haben unterschrieben, weil wir dem neuen Vermieter entgegen kommen wollten. Da sie sie kleine Kinder haben und wir ja eh ausziehen müssen.
Und sie sonst noch hätten etwas anderes anmieten müssen, da sie aus ihrem Haus auch vorzeitig raus müssen.
Hatte dann mal ne kurze Rechtsberatung und er meinte was von „quid pro quo"
Wir haben auch hohe Umzugskosten, diese könnte man ihnen auch in Rechnung stellen. Und das man auch ein kleine Gegenleistung erwarten könne. War mir so nicht bewusst. Aber darauf eingehen mag der Neue nicht wirklich.

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#9
 Von 
Stine1206
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, ich habe den gesamten Mietvertrag mit Fotokamera gescannt.
Ist sicher einfach zu viel. Da es auch mehrere Verträge hat, noch einen zusatzvertrag mit nochmal einen Anhang … oder welchen passus ist sinnvoll hier einzustellen?

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
Ja wir haben unterschrieben, weil wir dem neuen Vermieter entgegen kommen wollten. Da sie sie kleine Kinder haben und wir ja eh ausziehen müssen.
Und sie sonst noch hätten etwas anderes anmieten müssen, da sie aus ihrem Haus auch vorzeitig raus müssen.

O.k., ihr habt also alle Trümpfe aus der Hand gegeben.

Signatur:

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10716 Beiträge, 4712x hilfreich)

Dein neuer Vermieter weiß inzwischen offenbar, dass du einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hast. Dazu offenbar auch noch ohne den alten zu kündigen. Stand jetzt hast du also 6000 Euro Kaution bezahlt, mehrere Monate Kündigungsfrist und schlimmstenfalls noch nicht einmal selber gekündigt. Zumal die Frage ist, wem die Kündigung zugestellt werden müsste. Deine Position war schonmal besser.

Das heisst nicht, dass du das Angebot des Vermieters annehmen musst. Primär solltest du das Mietverhältnis schleunigst korrekt beenden, sprich gegenüber dem alten wie dem neuen Vermieter (zur Sicherheit) nachweisbar kündigen. Dann weißt du, wielange deine Kündigungsfrist sein wird (vermutlich Ende November). Ab dann kann man weitersehen, ob du doppelte Mieten sparen und dich einigen oder bis Ende November Miete zahlen willst.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39184 Beiträge, 6439x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
Aber darauf eingehen mag der Neue nicht wirklich.
Also in allem sich selbst ganz bewusst ins eigene Knie geschossen. Schade. Ein zu erwartender Domino-Effekt, den man eigentlich niemandem wünscht.

Zitat (von Stine1206):
oder welchen passus ist sinnvoll hier einzustellen?
Fast völlig egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12784 Beiträge, 4607x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Fast völlig egal.

Im Augenblick sowieso, da der "Neue" noch gar nicht "offiziell Neuer" ist.
____________________________________________________________________________________________________

Jetzt heißt es rechnen und Schadensbegrenzung betreiben.
6000€ und (sofort?) raus aus dem Vertrag, oder
doppelte Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist und reguläre* Abrechnung der Schäden über die Kaution.

*Wo Streit vorprogrammiert ist, da die Vorstellungen vom Vermieter und die tatsächlichen Pflichten des Mieters wohl Welten auseinander liegen.

Ich kann ja verstehen, dass man froh war was Neues und Passendes gefunden zu haben,
hier grenzt es aber an vorauseilendem Aktionismus, der einem nun vermutlich auf die Füße fallen wird...

Edit:
Vorsichtige Frage....
Weiß der "neue Vermieter" euer alten Wohnung, dass Ihr etwas neues habt?
Falls nein, könnte man zumindest noch versuchen zu pokern....


-- Editiert von User am 5. August 2025 17:00

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#14
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1614 Beiträge, 276x hilfreich)

Oftmals haben die Käufer von vermieteten Eigentum einen langen Marathon in Bezug auf eigenbedarfskündigung vor sich.

Hier ist es mal umgekehrt: ihr habt euch im vorauseilenden Gehorsam schon etwas neues gesucht und der zukünftige Eigentümer kann problemlos in ein freies Haus ziehen. Und das dankt er euch indem er noch die 6000 € Kaution einbehalten will, obwohl eventuell (ohne die genaue Klausel aus eurem Mietvertrag zu kennen) gar keine Renovierung geschuldet ist und vielleicht auch gar keine Schäden aufzurechnen (nehme ich jetzt mal an, ich kenne ja den Zustand des Hauses nicht).

Ja, ihr habt alle Trümpfe aus der Hand gegeben aber ein kleiner letzter Trumpf bleibt euch noch. Wenn ihr jetzt kündigt könnt ihr zu Ende November den Mietvertrag beenden. Habe ich das richtig in Erinnerung, dass der neue Vermieter gerne schon Ende September ins Haus möchte weil er selber seine Wohnung gekündigt hat? Dann habt ihr hier verhandlungsspielraum. Schließlich habt ihr das Recht bis Ende November im Haus zu bleiben. Sollte er euch nicht entgegenkommen, würde ich das auch ausreizen. Ebenfalls würde ich auf eine korrekte Abnahme inklusive abnahmeprotokoll bestehen und auf korrekte Abrechnung der Kaution. Wenn es nämlich keine Schäden gibt, habt ihr das Anrecht auf die volle Kaution. (Bis auf einen kleinen Anteil eventuell für ausstehende nebenkostennachzahlungen)

-- Editiert von User am 5. August 2025 18:35

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#15
 Von 
Stine1206
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spatenklopper,

Wir hatten offen miteinander geredet, jedoch hatten wir es einige Zeit nicht erwähnen wollen. Als er fragte ob wir unterschrieben hätten, da nickte mein Mann… das war echt blöd, aber so die Wahrheit vorenthalten können wir dann doch nicht.
Die Kaution war nie angelegt worden und der Neue haftet jetzt dafür, wisst ihr was schlimmsten Fall passieren würde wenn man das Thema anspricht bzw. überprüfen lassen würde?
Ich möchte nicht noch mehr Unmut verursachen, aber fair ist das auch nicht…. Naja Zinsen gab’s ja eh nicht wirklich, die letzten Jahre. Aber so vielleicht das ich damit noch ein ass im Ärmel hätte, da wir ja schon so ver…..haben!?

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39184 Beiträge, 6439x hilfreich)

Zitat (von Stine1206):
wisst ihr was schlimmsten Fall passieren würde
Der schlimmste Fall? ---> zB Die Kaution wird nicht zurückgezahlt und ein langer Rechtsstreit darum ist in Sicht.

ABER: Wenn du auf die Kaution spekulierst, hast du bis zum Auszug Haus+Garten in den *Neuzustand* zu versetzen bzw. fachmännisch zu renovieren, denn der Neue wird darauf bestehen, weils im MV so steht.

Für mich wäre JETZT die Kaution kein Thema.

Zitat (von Stine1206):
wenn man das Thema anspricht bzw. überprüfen lassen würde?
WAS willst du überprüfen lassen ? Und WAS würde sich ändern, wenn die Kaution tatsächlich nicht separat angelegt wurde?

Im Raum stehen 6.000,- als Gegenleistung dafür, dass der Neue das Objekt in dem Zustand so übernimmt, wie es jetzt ist.

Die neue Kaution für die neue Wohnung kann man in 3 Raten zahlen---> ist dir das bekannt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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