Hallo Zusammen,
mein Vater besitzt eine bis vor kurzem vermietete Eigentumswohnung, aus welcher er für meine Partnerin, Mich und unsere Tochter den Mieter wegen Eigenbedarf kündigte. (Der größte Fehler meines Lebens) Der Mieter hat nach Erhalt der Kündigung sämtliche Mängel in der Wohnung genutzt um die Miete so weit wie möglich zu kürzen, ist mit meinem Vater verstritten und redet nur noch mit mir. Die Wohnungsübergabe ist bereits teilweise erledigt, der Mieter hat noch Sachen im Keller, zu welchen er auch noch Zugang hat um diese abzuholen. Zwischenzeitlich habe ich begonnen die Wohnung zu renovieren\\sanieren, da diese seit 20 Jahren nicht renoviert sondern nur abgewohnt wurde. Bei der ersten gemeinsamen Begehung mit meinem Vater und meiner Partnerin, hat diese die Wohnung zum ersten Mal gesehen und war natürlich entsetzt vom Zustan...
Bei den Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter gibt es so unterschiedliche Ansichten, dass jetzt alle „hoffnungslos" miteinander verstritten sind.
Der aktuelle Stand ist, dass meine Partnerin und ich nicht mehr in die Wohnung einziehen wollen und können, jedoch mein Vater es auch nicht vermieten oder verkaufen darf, da es wie ein gestellter Fall von Eigenbedarf aussieht, was es tatsächlich absolut nicht ist, sonst hätte ich mir Zeit, Geld für die bereits begonnenen Sanierungsarbeiten und noch viel wichtiger den Ärger mit meinem Vater gespart…
Aktuell zahle ich für die Wohnung die Miete und habe diese auch noch nicht schriftlich gekündigt sondern nur a la „Vater: sind wir Familie oder nicht? Brauchst du nicht extra schreiben…"
Da ich weiß, dass er für die Wohnung noch einen Kredit von abbezahlen muss, zahle ich erstmal Miete um Ihm auch Zeit zu geben mit dieser sehr abrupten Situation umzugehen. (Umgemeldet bin ich noch nicht) Es ist halt immer noch mein Vater und auch wenn man sich streitet, möchte ich Ihn nicht noch mehr in Probleme stürzen als es sowieso schon ist. Eine Versöhnung zwischen Vater und Sohn ist denkbar jedoch kein Verhältnis Vermieter und Mieter, dafür ist zu viel im Argen.
Wie kann ich hier vorgehen, um nicht noch mehr unter die Räder zu kommen?
Kann ich meinen Mietvertrag überhaupt so einfach kündigen? Kann ich irgendetwas Schriftliches aufsetzen lassen, dass die geänderte Situation für den Eigenbedarf glaubhaft bestätigt, damit die Wohnung jetzt nicht noch drei Jahre leer stehen muss? So könnten vermutlich alle Parteien am ehesten wieder weiterleben.
Ich hoffe auf gute Tipps und Ratschläge und bedanke mich vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Der Sohn
Kündigung wegen Eigenbedarf, kein Bezug wegen Familienstreitigkeiten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitatda diese seit 20 Jahren nicht renoviert sondern nur abgewohnt wurde. :
Was wusste man ja vorher ...
ZitatBei den Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter gibt es so unterschiedliche Ansichten, dass jetzt alle „hoffnungslos" miteinander verstritten sind. :
Eventuell mal einen Dritten einschalten, der das neutral beurteilt / als Mediator fungiert?
Zitatdamit die Wohnung jetzt nicht noch drei Jahre leer stehen muss? :
Warum sollte sie 3 Jahre leerstehen müssen?
Um nicht unter die Räder zu kommen, springt der Kluge von der Straße zum Abseits. Sei es der Gehweg, sei es der Grünstreifen. Ein Denkanstoß.ZitatWie kann ich hier vorgehen, um nicht noch mehr unter die Räder zu kommen? :
Ganz "so einfach" nicht. Sie muss schriftlich und handschriftlich unterschreiben dem Vermieter zugehen. Möglichst gerichtsfest.ZitatKann ich meinen Mietvertrag überhaupt so einfach kündigen? :
Ich nehme an, die Frage baut darauf auf, dem Vermieter möglichen Ärger, Stichwort Schadenersatzansprüche des Ex-Mieters aufgrund angeblich vorgegebener Eigenbedarfskündigung zu ersparen. Grundsätzlich kannst du jedwedes Schreiben / Bestätigung aufsetzen und die geänderte Situation festhalten. Ob dies im Bedarfsfall notwendig, von der Gegenpartei, oder der Richter:in Glauben geschenkt wird.. keine Ahnung. Kommt auf die tatsächliche Umstände und die anschließende Wertung an.ZitatKann ich irgendetwas Schriftliches aufsetzen lassen, dass die geänderte Situation für den Eigenbedarf glaubhaft bestätigt, :
-- Editiert von User am 1. November 2022 23:57
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Was spricht denn dagegen die Wohnung zu renovieren? Entweder man macht das mit dem Einzug oder man wohnt noch woanders und renoviert in der Freizeit oder der Vermieter lässt renovieren....
Hallo und erstmal Danke an alle die sich beteiligt haben.
Die weisesten Ratschläge werde ich hier aufgreifen, ggf. mal nachbesprechen.
Wie Harry van Sell schreibt macht ein dritter neutraler definitiv Sinn die entsprechenden Verantwortungsbereiche zu klären.
Mybe2 sagt es in seinem letzten Punkt, denn es geht darum das Verhältnis mit meinem Vater jetzt nicht noch mehr zu belasten. Das mit dem aufgesetzten Schreiben scheint mir da auf jeden Fall eine gute Idee.
Und zu guter Letzt cirius32832, könnte man tatsächlich darüber nachdenken einen bewohnbaren Zustand gemeinsam zu schaffen und erstmal dort einzuziehen. Mit geklärten Fronten und einem möglichen Auszug in drei Jahren könnten glaube ich zu mindestens alle am besten klar kommen.
Das wird jetzt erstmal ordentlich durchgesprochen und dann sehen wir mal weiter, ich halte euch gerne auf dem laufenden
Und nochmal ein großes DANKE!!!
Gruß
Der Sohn
Zitat:da diese seit 20 Jahren nicht renoviert sondern nur abgewohnt wurde. ....
Der aktuelle Stand ist, dass meine Partnerin und ich nicht mehr in die Wohnung einziehen wollen und können
Das nennt man einen klassischen vorgeschobenen Eigenbedarf.
Dass die Wohnung seit 20 Jahren nicht renoviert wurde, war dem Vermieter ja bekannt.
Wenn jetzt der Sohn wg. der fehlenden Renovierung (was man ja wusste) nicht einziehen und man damit einem vorgeschobenen Eigenbedarf entgegentreten möchte -> dann Viel Spass bei Gericht. Der Richter wird Euch den Vogel zeigen.
ZitatWas wusste man ja vorher ... :
ZitatDass die Wohnung seit 20 Jahren nicht renoviert wurde, war dem Vermieter ja bekannt. :
Woher?
Weil der Vermieter nichts gemacht hat?
Und?
Es gibt durchaus Mieter die während ihrer Mietdauer selbst "renovieren".
Es gibt sogar Wohnungen die zeitlos erstellt wurden und kaum Renovierung benötigen, wenn die Mietsache pfleglich behandelt wurde.
Das keine vermieterseitige Renovierung stattgefunden hat, sagt wenig bis nichts über den Zustand der Wohnung aus.
Davon abgesehen, geht es auch nicht um den Zustand der Wohnung, sondern um das zerstrittene Verhältnis innerhalb der Familie.
ZitatWoher? :
Das
ZitatDer Mieter hat nach Erhalt der Kündigung sämtliche Mängel in der Wohnung genutzt um die Miete so weit wie möglich zu kürzen :
sollte dem Vermieter durchaus aufgefallen sein ...
Danke für die rege Beteiligung Ich kann Spatenklopper hier in allen Punkten bestätigen, dass ist genau der Punkt!
Die Tapeten sind von 1991 jedoch haben die jetzt die doppelte Stärke dank Latexfarbe
Wie schon erwähnt geht es nicht um eine gestellte Kündigung wegen Eigenbedarf, würde aber auch niemand schreiben
Der Shock der Partnerin und die Einstellung bzw. das Verhalten des Vaters haben die Situation sehr gereizt.
Meine Partnerin und ich überlegen das nötigste zu renovieren um wenigstens die drei Jahre da durchzuhalten und uns dann nach einer anderen Bleibe umzusehen, jedoch an Bedingungen der Instandhaltung für den Vermieter gebunden. So kann er seine Kosten decken, verjährte Mängel in der Mietzeit abarbeiten und anschließend Verkaufen, Vermieten oder was auch immer...
Ich denke das ist der beste Weg, vielleicht gefällt es der Partnerin nachher so sehr, dass wir die Wohnung auch länger übernehmen und später vollständig sanieren, wer weiß.
Wenn das so von vornherein kommuniziert wird, sollte sich der Streit schon legen denke ich.
Danke
Viele Grüße
Der Sohn
ZitatWie schon erwähnt geht es nicht um eine gestellte Kündigung wegen Eigenbedarf, :
Das ist klar, das Problem ist aber die "Außenwirkung".
Zitatum wenigstens die drei Jahre da durchzuhalten :
Was sollen eigentlich diese mysteriösen 3 Jahre immer.
ZitatIch denke das ist der beste Weg, :
Ein vernünftiger Kompromiss ist Geld wert.
Wenn jeder ein wenig nachgibt, haben alle was davon und keiner trägt die Last alleine.
Und jetzt?
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