Kündigung wegen Eigenbedarf, kein Bezug wegen Familienstreitigkeiten

1. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.11.2022 21:39:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf, kein Bezug wegen Familienstreitigkeiten

Hallo Zusammen,

mein Vater besitzt eine bis vor kurzem vermietete Eigentumswohnung, aus welcher er für meine Partnerin, Mich und unsere Tochter den Mieter wegen Eigenbedarf kündigte. (Der größte Fehler meines Lebens) Der Mieter hat nach Erhalt der Kündigung sämtliche Mängel in der Wohnung genutzt um die Miete so weit wie möglich zu kürzen, ist mit meinem Vater verstritten und redet nur noch mit mir. Die Wohnungsübergabe ist bereits teilweise erledigt, der Mieter hat noch Sachen im Keller, zu welchen er auch noch Zugang hat um diese abzuholen. Zwischenzeitlich habe ich begonnen die Wohnung zu renovieren\\sanieren, da diese seit 20 Jahren nicht renoviert sondern nur abgewohnt wurde. Bei der ersten gemeinsamen Begehung mit meinem Vater und meiner Partnerin, hat diese die Wohnung zum ersten Mal gesehen und war natürlich entsetzt vom Zustan...
Bei den Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter gibt es so unterschiedliche Ansichten, dass jetzt alle „hoffnungslos" miteinander verstritten sind.
Der aktuelle Stand ist, dass meine Partnerin und ich nicht mehr in die Wohnung einziehen wollen und können, jedoch mein Vater es auch nicht vermieten oder verkaufen darf, da es wie ein gestellter Fall von Eigenbedarf aussieht, was es tatsächlich absolut nicht ist, sonst hätte ich mir Zeit, Geld für die bereits begonnenen Sanierungsarbeiten und noch viel wichtiger den Ärger mit meinem Vater gespart…
Aktuell zahle ich für die Wohnung die Miete und habe diese auch noch nicht schriftlich gekündigt sondern nur a la „Vater: sind wir Familie oder nicht? Brauchst du nicht extra schreiben…"
Da ich weiß, dass er für die Wohnung noch einen Kredit von abbezahlen muss, zahle ich erstmal Miete um Ihm auch Zeit zu geben mit dieser sehr abrupten Situation umzugehen. (Umgemeldet bin ich noch nicht) Es ist halt immer noch mein Vater und auch wenn man sich streitet, möchte ich Ihn nicht noch mehr in Probleme stürzen als es sowieso schon ist. Eine Versöhnung zwischen Vater und Sohn ist denkbar jedoch kein Verhältnis Vermieter und Mieter, dafür ist zu viel im Argen.
Wie kann ich hier vorgehen, um nicht noch mehr unter die Räder zu kommen?
Kann ich meinen Mietvertrag überhaupt so einfach kündigen? Kann ich irgendetwas Schriftliches aufsetzen lassen, dass die geänderte Situation für den Eigenbedarf glaubhaft bestätigt, damit die Wohnung jetzt nicht noch drei Jahre leer stehen muss? So könnten vermutlich alle Parteien am ehesten wieder weiterleben.

Ich hoffe auf gute Tipps und Ratschläge und bedanke mich vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Der Sohn

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von der Sohn):
da diese seit 20 Jahren nicht renoviert sondern nur abgewohnt wurde.

Was wusste man ja vorher ...



Zitat (von der Sohn):
Bei den Rechten und Pflichten von Vermieter und Mieter gibt es so unterschiedliche Ansichten, dass jetzt alle „hoffnungslos" miteinander verstritten sind.

Eventuell mal einen Dritten einschalten, der das neutral beurteilt / als Mediator fungiert?



Zitat (von der Sohn):
damit die Wohnung jetzt nicht noch drei Jahre leer stehen muss?

Warum sollte sie 3 Jahre leerstehen müssen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von der Sohn):
Wie kann ich hier vorgehen, um nicht noch mehr unter die Räder zu kommen?
Um nicht unter die Räder zu kommen, springt der Kluge von der Straße zum Abseits. Sei es der Gehweg, sei es der Grünstreifen. Ein Denkanstoß.

Zitat (von der Sohn):
Kann ich meinen Mietvertrag überhaupt so einfach kündigen?
Ganz "so einfach" nicht. Sie muss schriftlich und handschriftlich unterschreiben dem Vermieter zugehen. Möglichst gerichtsfest.
Zitat (von der Sohn):
Kann ich irgendetwas Schriftliches aufsetzen lassen, dass die geänderte Situation für den Eigenbedarf glaubhaft bestätigt,
Ich nehme an, die Frage baut darauf auf, dem Vermieter möglichen Ärger, Stichwort Schadenersatzansprüche des Ex-Mieters aufgrund angeblich vorgegebener Eigenbedarfskündigung zu ersparen. Grundsätzlich kannst du jedwedes Schreiben / Bestätigung aufsetzen und die geänderte Situation festhalten. Ob dies im Bedarfsfall notwendig, von der Gegenpartei, oder der Richter:in Glauben geschenkt wird.. keine Ahnung. Kommt auf die tatsächliche Umstände und die anschließende Wertung an.

-- Editiert von User am 1. November 2022 23:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Was spricht denn dagegen die Wohnung zu renovieren? Entweder man macht das mit dem Einzug oder man wohnt noch woanders und renoviert in der Freizeit oder der Vermieter lässt renovieren....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.11.2022 21:39:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und erstmal Danke an alle die sich beteiligt haben.
Die weisesten Ratschläge werde ich hier aufgreifen, ggf. mal nachbesprechen.
Wie Harry van Sell schreibt macht ein dritter neutraler definitiv Sinn die entsprechenden Verantwortungsbereiche zu klären.

Mybe2 sagt es in seinem letzten Punkt, denn es geht darum das Verhältnis mit meinem Vater jetzt nicht noch mehr zu belasten. Das mit dem aufgesetzten Schreiben scheint mir da auf jeden Fall eine gute Idee.

Und zu guter Letzt cirius32832, könnte man tatsächlich darüber nachdenken einen bewohnbaren Zustand gemeinsam zu schaffen und erstmal dort einzuziehen. Mit geklärten Fronten und einem möglichen Auszug in drei Jahren könnten glaube ich zu mindestens alle am besten klar kommen.

Das wird jetzt erstmal ordentlich durchgesprochen und dann sehen wir mal weiter, ich halte euch gerne auf dem laufenden ;)

Und nochmal ein großes DANKE!!!

Gruß
Der Sohn

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
da diese seit 20 Jahren nicht renoviert sondern nur abgewohnt wurde. ....
Der aktuelle Stand ist, dass meine Partnerin und ich nicht mehr in die Wohnung einziehen wollen und können


Das nennt man einen klassischen vorgeschobenen Eigenbedarf.
Dass die Wohnung seit 20 Jahren nicht renoviert wurde, war dem Vermieter ja bekannt.
Wenn jetzt der Sohn wg. der fehlenden Renovierung (was man ja wusste) nicht einziehen und man damit einem vorgeschobenen Eigenbedarf entgegentreten möchte -> dann Viel Spass bei Gericht. Der Richter wird Euch den Vogel zeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was wusste man ja vorher ...

Zitat (von vundaal76):
Dass die Wohnung seit 20 Jahren nicht renoviert wurde, war dem Vermieter ja bekannt.


Woher?
Weil der Vermieter nichts gemacht hat?
Und?
Es gibt durchaus Mieter die während ihrer Mietdauer selbst "renovieren".
Es gibt sogar Wohnungen die zeitlos erstellt wurden und kaum Renovierung benötigen, wenn die Mietsache pfleglich behandelt wurde.

Das keine vermieterseitige Renovierung stattgefunden hat, sagt wenig bis nichts über den Zustand der Wohnung aus.

Davon abgesehen, geht es auch nicht um den Zustand der Wohnung, sondern um das zerstrittene Verhältnis innerhalb der Familie.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Woher?

Das
Zitat (von der Sohn):
Der Mieter hat nach Erhalt der Kündigung sämtliche Mängel in der Wohnung genutzt um die Miete so weit wie möglich zu kürzen

sollte dem Vermieter durchaus aufgefallen sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.11.2022 21:39:53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die rege Beteiligung Ich kann Spatenklopper hier in allen Punkten bestätigen, dass ist genau der Punkt!

Die Tapeten sind von 1991 jedoch haben die jetzt die doppelte Stärke dank Latexfarbe
Wie schon erwähnt geht es nicht um eine gestellte Kündigung wegen Eigenbedarf, würde aber auch niemand schreiben

Der Shock der Partnerin und die Einstellung bzw. das Verhalten des Vaters haben die Situation sehr gereizt.

Meine Partnerin und ich überlegen das nötigste zu renovieren um wenigstens die drei Jahre da durchzuhalten und uns dann nach einer anderen Bleibe umzusehen, jedoch an Bedingungen der Instandhaltung für den Vermieter gebunden. So kann er seine Kosten decken, verjährte Mängel in der Mietzeit abarbeiten und anschließend Verkaufen, Vermieten oder was auch immer...
Ich denke das ist der beste Weg, vielleicht gefällt es der Partnerin nachher so sehr, dass wir die Wohnung auch länger übernehmen und später vollständig sanieren, wer weiß.

Wenn das so von vornherein kommuniziert wird, sollte sich der Streit schon legen denke ich.

Danke

Viele Grüße
Der Sohn

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von der Sohn):
Wie schon erwähnt geht es nicht um eine gestellte Kündigung wegen Eigenbedarf,

Das ist klar, das Problem ist aber die "Außenwirkung".



Zitat (von der Sohn):
um wenigstens die drei Jahre da durchzuhalten

Was sollen eigentlich diese mysteriösen 3 Jahre immer.



Zitat (von der Sohn):
Ich denke das ist der beste Weg,

Ein vernünftiger Kompromiss ist Geld wert.
Wenn jeder ein wenig nachgibt, haben alle was davon und keiner trägt die Last alleine.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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