Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Eltern wohnen nun in ihrer Wohnung seit fast 20 Jahren. Diese hat bisher einer Wohnungsgesellschaft gehört und wurde nun an privat verkauft. Zunächst hiess es, sie sollen sich keine Sorgen machen, alles würde so weiter gehen wie bisher. Doch schon bald kam die Ernüchterung, eine Kündigung!
Folgende Personen spielen hierbei eine Rolle:
A: die Mieteigentümerin, wohnt in einer 120 m^2 Wohnung zur Miete
B: dessen Tochter, ist im 1. OG des Hauses indem meine Eltern wohnen eingezogen
C: dessen Sohn, wohnt in einer 112 m^2 großen Wohnung (wahrscheinlich dessen Eigentum)
Auszug:
"Geplant ist nun, dass das Haus zu einem Dreigenerationenhaus wird.
Meine Mandantin möchte selbst die Erdgeschosswohnung bewohnen, die Tochter wohnt bereits in der Wohnung im 1. OG des hier gegenständlichen Objekts und der Sohn meiner Mandantin soll das 2. OG beziehen. Hier ist vorgesehen ,dass dieser später mit seiner Freundin die Mansade des Hauses ausbaut.
Im Ergebnis würde dann in jedem Stockwerk des Hauses ein Familienmitglied später mit Partner leben und könnte dort dann auch eine Familie gründen.
Das Leben meiner Mandantin zusammen mit ihren beiden Kindern unter einem Dach ließe sich anders nicht verwirklichen. Meine Mandantin hat das Haus mit dem Ziel der Eigennutzung erworben."
Das war das Schreiben des Anwalts.
Was das Unglaubliche ist, die Wohnungen haben eine Größe von knapp 75 m^2 jeweils!
Wer kommt auf den Gedanken, der vorher in einer > 110 m^2 großen Wohnung gelebt hat, hier einzuziehen??? Ich kann das einfach nicht nachvollziehen und bin wirklich enttäuscht von diesen Menschen! Wir haben den Verdacht, dass dies einfach ein Vorwand ist, um meine Eltern hier zu vergraulen, damit Sie dem Nächsten dann eine höhere Miete aufbinden!
Was würdet Ihr an meiner / unserer Stelle tun? Glaubt Ihr, da gibt es eine Chance?
Ich wäre sehr dankbar über jede Unterstützung und jeden Ratschlag!
Kündigung wegen Eigenbedarf - Bitte um Hilfe, dringend !!!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Wir haben den Verdacht, dass dies einfach ein Vorwand ist, um meine Eltern hier zu vergraulen, damit Sie dem Nächsten dann eine höhere Miete aufbinden!
Wenn sich dieser Verdacht nach dem Auszug deiner Eltern bestätigt ist der ehemalige Vermieter schadenersatzpflichtig.
Ansonsten sehen ich keine Gründe dass die Kündigung des VM's nicht druchkommen könnte.
Deine Eltern könnten evtl. mit dem VM handeln und versuchen noch einen Teil der Kosten für den Umzug rauszuschlagen und im Gegenzug entsprechend ohne Probleme und anwaltliche Hilfe auszuziehen.
Die Eigenbedarfskündigung ist aus meiner Sicht ausreichend begründet und somit wirksam.
Deine Eltern müssten beweisen, dass die inhaltlichen Angabe nicht stimmen, was sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht können.
Sollte Die Angaben nicht stimmen, so kann das beweisbar erst nach dem Auszug Deiner Eltern und einer dann erfolgten Neuvermietung festgestellt werden. Dann jedoch hätte sich der Vermieter schadenersatzpflichtig gemacht und müsste sämtliche mit dem Umzug verbundenen Kosten ersetzen. Dazu gehört auch eine eventuelle Mietdifferenz für eine neue vergleichbare Wohnung.
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Ich kann das einfach nicht nachvollziehen und bin wirklich enttäuscht von diesen Menschen!
Warum denn das ?
Also erstmal vielen Dank Eure Beiträge.
Ich denke, dass ich die Rechtslage soweit verstanden habe. Die Enttäuschung ruht daher, dass von Anfang an gesagt wurde, dass meine Eltern in der Wohnung bleiben können und das sich nichts daran ändern würde. Dieselben Leute behaupten, dass sie nun jetzt dort einziehen möchten.
Da meine Eltern auch nicht mehr die jüngsten sind ist ein Umzug entsprechend belastend.
Selbst wenn nun diese Vermieter nicht dort einziehen, sondern andere Mieter, wäre dann ein Anspruch "nur" auf die mit dem Umzug verbundenen Kosten und Mietdifferenz oder auch andere?
Vielen Dank schonmal für weitere Reaktionen
Wenn Deine Eltern schon in höherem Alter sind und bei der langen Mietdauer kann man einen Widerspruch gegen die Kündigung aufgrund der Härtefallklausel versuchen.
Die lange Mietzeit ist sicher eine gute Voraussetzung, kommt also noch auf das Alter an.
-----------------
"MfG
Susanne"
Wenn ich da so an diverse BGH-Rechtsprechung denke, wird das nicht funktionieren (sondern nur zusätzliche Kosten auslösen).
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