Kündigung wegen Eigenbedarf ...

14. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf ...

Hallo,

mal angenommen ein vermieter kündigt wegen eigenbedarf.
die kündigungsfrist beträgt 3 monate ...
der mieter will nun sein eigenes heim bauen ... hat auch schon einen bauplatz und die planungen laufen im vollem gange ... fertigstellung in ca 6 monaten

kann der vermieter nun darauf bestehen, daß die kündigungsfrist eingehalten wird ?
und rechtlich vorgehen ?
ist es dem mieter zumutbar 2 x umzuziehen ?

danke im vorraus ...

Bo


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Macht ihm klar, dass wenn er Miete haben möchte er auch keine Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. D.h. er muss euch alle Schlüssel aushändigen und darf die Wohnung nicht anderweitig benutzen. Auch nicht Renovieren!

Wie lange geht besteht das Mietverhältnis denn noch? Und wielange renoviert der VM schon?

Ist eine typische VM-Krankheit. Am liebsten die Wohnung behalten und trotzdem Miete kassieren. Beides geht aber nicht! :devil:

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#2
 Von 
guest-12314.12.2009 17:52:58
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich glaube auch, dass Enduristi hier nicht richtig gelesen hat.
Die Frage bezieht sich doch darauf, ob der Mieter nach 3 Monaten ausziehen muss, oder bis zur Fertigstellung seines Hauses in der Wohnung bleiben kann.

Wenn die Eigenbedarfskündigung den rechtlichen Vorgaben entspricht, muss der Mieter, wenn er verspätet auszieht die dem Vermieter entstehenden Kosten begleichen (Rechtsanawalt, Gerichtskosten, Möbeleinlagerung usw.....). Solvent dürfte der Mieter ja sein, wenn er baut.


Frag wäre erst mal, ob die EIgenbedarfskündigung rechtlich sauber ist.



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#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn die Konstellation so ist wie beschrieben, würde ich dringend dazu raten mit dem VM zu verhandeln:

Ziel Aufhebungsvertrag:

Verlängerung der Kündigungsfristen bzw. Entgegenkommen des VM gegenüber dem M, weil auch der VM kann kein Interesse daran haben eine gerichtliche Auseinandersetzung zu bekommen.

Eigenbedarfskündigung möglicherweise nicht sauber begründet - Kostenrisiko
ausserdem - selbst wenn Urteil vorliegt geht es garantiert nicht schneller etc.

Beide Seiten haben ein Interesse an einer gütlichen Einigung:

Planungssicherheit
keine Mehrfachumzüge
Kostenreduktion
Kein Stress etc.

da sollte eine Einigung unter vernünftigen Menschen möglich sein !

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#5
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ein weiteres Problem dürfte für den Mieter sein, dass solche Termine

quote:
fertigstellung in ca 6 monaten
i.d.R. nur geplante Termine sind, üblicherweise nicht rechtsverbindlich vom Bauunternehmen zugesagt werden und wenn doch sich bei durch dem Bauunternehmer nicht zu vertretenden Umständen, wie******rung verschieben können.
Ich kenne jedenfalls kein BV im Eigenheimbereich dass halbwegs fristgerecht abgewickelt wurde.
So kann, selbst wenn der sich der VM auf 6- Monate einlässt, bald schon wieder das gleiche Problem bestehen.

quote:
der mieter will nun sein eigenes heim bauen ... hat auch schon einen bauplatz und die planungen laufen im vollem gange ... fertigstellung in ca 6 monaten

In dem vorliegenden Stadium würde ich mal mit 12 Monaten bis zum Einzug "Schlüsselfertig" kalkulieren (konservativ) wenn es gut läuft!

quote:
Ist eine typische VM-Krankheit.
Was haben wir denn gestern geraucht, dass uns der Blick noch so vernebelt ist!
Oder werden hier auch nur Textbausteine kopiert, wie bei anderen Experten

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#6
 Von 
Visari
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
mal angenommen ein vermieter kündigt wegen eigenbedarf.


Warum sollte ein Vermieter dies denn tun?

S. Visari

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Zur Frage: ja, der Mieter müßte ausziehen, wenn die Eigenbedarfskündigung ordnungsgemäss ist. Eventuelle Wohnmöglichkeiten/Umzüge nach Auszug oder Beschwernisse dadurch spielen rechtlich keine Rolle.
Ich würde mit dem Vermieter sprechen, und ihm mitteilen, dass der Mieter grundsätzlich gewillt ist, auszuziehen, aber die Fertigstellung des Hauses erst dann und dann ist und ob es möglich ist, das Ende des Mietvertrages auf xy festzulegen.
Jeder Vermieter ist ja daran interessiert, dass der Mieter ohne Probleme auszieht.
Was ist denn der Grund, dass Eigenbedarf besteht? Es kann nämlich sein, dass der Vermieter nicht verlängern kann, weil er z.B. selber gekündigt wurde.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zunächst einmal kann man natürlich prüfen, ob die Kündigung wegen Eigenbedarf überhaupt formell korrekt ist. Wenn sie nicht von einem Anwalt erstellt wurde, dann stolpern Vermieter häufig über irgendweche Formalien, die sie nicht beachtet haben.

Wenn die Kündigung wirksam ist, dann bleibt Dir nur ein Widerspruch wegen unangemessener Härte nach § 574 BGB . Wenn der Vermieter dann nicht darauf eingeht, dass Du bis zur Fertigstellung Deines Hauses in der Wohnung bleiben darfst, dann würde ein Gericht abwägen ob dem Vermieter zuzumuten ist, dass er später einzieht. Der Ausgang hängt dann auch von den geneuen Gründen des Vermieters für den Eigenbedarf ab.

Allerdings erwarte ich gar nicht, dass der Vermieter hier klagt. Bis hier ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bist Du sowieso ausgezogen. Als Vermieter würde ich dann das Prozessrisiko im konkreten Fall nicht tragen wollen, da ja klar ist, dass Ihr wenn auch mit Verzögerung auf jeden fall ausziehen werdet.

Es ist allerdings auch nicht ungewöhnlich, dass bei Neubauvorhaben der zugesagte Fertigstellungstermin überzogen wird, wenn auch meistens nicht gleich um 6 Monate.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
(303 Beiträge, 64x hilfreich)

Das Wichtigste ist gesagt:
1. Prüfung der inhaltlichen und formalen Korrektheit durch einen RA oder Mieterverein (falls nicht bessere Verhandlungsposition)
2. Gespräch zu VM aufnehmen und einen Aufhebungsvertrag anbieten (denke an zeitlichen puffer > 9 Monate); ggf. mit Widerspruch drohen; spätestens 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist einreichen

Jeder vernünftige VM wird hierauf eingehen, denn ein Prozess kann selbst bei einer rechtmäßig korrekten Kündigung bis zu drei Jahre hinausgezögert werden. Ich spreche aus eigener Erfahrung.....

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