Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen:
Meine Tochter wohnt seit 6 Jahren in einer Wohnung zur Miete. Diese Wohnung wurde von ihr und ihrem Mann komplett Saniert. Neue elektrische Leitungen, neue Böden, das Bad wurde komplett vergrößert und neu gemacht, die Wände, Decken und sämtliches Holzwerk wurde geschliffen und neu lackiert, der Keller und der verwahrloste Garten wurden entmüllt, der Garten wurde zu einer Wohlfühl-Oase umgebaut, Es wurde eine Gartentür zum Garten eingebaut und eine Treppe, die in den Garten führt sowie eine Terrasse mit Überdachung gebaut.
Jetzt wurde das Haus verkauft. Der neue Vermieter sagte "keine Angst! Es bleibt alles wie es ist. Ich beziehe die Wohnung über euch und werde euch den Garten nicht weg nehmen"! Er hat auch angefangen die Wohnung darüber zu renovieren.
Aber Heute hatte meine Tochter und ihr Mann (Mit 2 Kindern) die Kündigung wegen "Eigenbedarf" im Briefkasten. Vor ein paar Wochen sagte der neue Vermieter noch, auf Nachfrage, ob sie die Treppe zum Garten erneuern können, "ihr könnt machen was ihr wollt, ich will die Wohnung nicht haben"!
Jetzt meine Frage:
Ist es rechtens, dass der neue Vermieter auf Eigenbedarf kündigen darf? Falls das rechtens sein sollte, darf mein Schwiegersohn alles wieder ausbauen, was er privat gekauft und eingebaut hat? So wie das Badezimmer, die elektrischen Leitungen, die Terrasse, im Garten alle Aus - und Umbau Arbeiten beseitigen, die Treppe zum Garten ausbauen und so weiter, Tapeten und Lackierungen zerstören?
Oder haben die Beiden ein Recht auf Ausgleich für ihre Arbeiten und Ausgaben?
Ich würde mich freuen, einige Anregungen und Ratschläge zu bekommen. DANKE EUCH!
Kündigung wegen Eigenbedarf.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
JaZitatJetzt meine Frage: :
Ist es rechtens, dass der neue Vermieter auf Eigenbedarf kündigen darf?
wenn der Vermieter das nicht hab n will, muss er das sogar: der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen. Wenn der Vermieter es haben will, muss er einen angemessenen Preis dafür zahlen.ZitatFalls das rechtens sein sollte, darf mein Schwiegersohn alles wieder ausbauen, was er privat gekauft und eingebaut hat? :
gegeben nfalls müsste man allerdings beweisen, dass das der ursprüngliche Zustand war.ZitatTapeten und Lackierungen zerstören? :
ZitatSo wie das Badezimmer, die elektrischen Leitungen, die Terrasse, im Garten alle Aus - und Umbau Arbeiten beseitigen, die Treppe zum Garten ausbauen und so weiter, Tapeten und Lackierungen zerstören? :
Diebstahl und Sachbeschädigungen sind strafbar, insofern wäre davon ohne Genehmigung / Aufforderung des Vermieters abzuraten.
ZitatOder haben die Beiden ein Recht auf Ausgleich für ihre Arbeiten und Ausgaben? :
Nein, allenfalls wäre der aktuelle Zeitwert zu berücksichtigen - falls man denn die Einbauten und deren Wert überhaupt nachweisen kann.
ZitatMeine Tochter wohnt seit 6 Jahren in einer Wohnung zur Miete. Diese Wohnung wurde von ihr und ihrem Mann komplett Saniert. :
Ich frage mich immer, was Leute dazu bringt, auf eigene Kosten fremdes Eigentum zu sanieren.
Zitatdas Bad wurde komplett vergrößert und neu gemacht :
Wie kann man ein Bad vergrößern?
Wand raus?
Dann hoffe ich das da ein Statiker / Architekt beteiligt war und man entsprechende Unterlagen hat. Sonst kann das sehr teuer werden ...
Ich würde mal als erstes prüfen wollen, ob die Kündigung überhaupt haltbar ist ...
-- Editiert von User am 31. August 2023 23:49
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ZitatDiebstahl und Sachbeschädigungen sind strafbar, insofern wäre davon ohne Genehmigung / Aufforderung des Vermieters abzuraten. :
Um DIEBSTAHL würde es sich handeln, wenn der Vermieter das bezahlt hätte oder der alte Besitzer. Da es aber mein Schwiegersohn und meine Tochter bezahlt UND eingebaut haben (Nachweise sind noch vorhanden), ich es kein Diebstahl
.
ZitatIch frage mich immer, was Leute dazu bringt, auf eigene Kosten fremdes Eigentum zu sanieren. :
Es gibt halt Menschen, die nicht so lange suchen, bis sie die perfekte Wohnung gefunden haben, sonder sich ihre perfekte Wohnung machen! Es gibt auch fleißige Menschen!
.
ZitatWie kann man ein Bad vergrößern? :
Wand raus?
Dann hoffe ich das da ein Statiker / Architekt beteiligt war und man entsprechende Unterlagen hat. Sonst kann das sehr teuer werden ...
Wenn du keine Ahnung hast vom Handwerk, halt dich doch besser geschlossen. Wir sind eine Familie von Handwerkern und wissen was, wie gemacht werden darf.
Irgendwie habe ich den Eindruck, das du ein bekannter von den Vermieter bist, so wie du hier schreibst.
ZitatUm DIEBSTAHL würde es sich handeln, wenn der Vermieter das bezahlt hätte oder der alte Besitzer. :
Nö, um Diebstahl handelt es sich, wenn man sich fremdes Eigentum aneignet.
Gemäß § 94 BGB gehen alle mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundenen Sachen automatisch in das Eigentum des Immobilieneigentümers über. Und hier ist der Immobilieneigentümer auch der Vermieter.
Auch alle in das Gebäude eingefügten Sachen trifft das gleiche Schicksal, sofern sie für die Herstellung des Gebäudes notwendig sind. (z.B. Heizkessel, Thermen, Badewannen, Waschbecken, Türen, Fenster).
ZitatWenn du keine Ahnung hast vom Handwerk, halt dich doch besser geschlossen. Wir sind eine Familie von Handwerkern und wissen was, wie gemacht werden darf. :
Pöbeleien gegenüber den Antwortenden sind nicht unbedingt sinnvoll ...
ZitatIrgendwie habe ich den Eindruck, das du ein bekannter von den Vermieter bist, so wie du hier schreibst. :
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass man mehr an Wunschantworten interessiert ist, als an einer realitätsbezogenen Diskussion um tatsächlich geltendes Recht ...
ZitatIst es rechtens, dass der neue Vermieter auf Eigenbedarf kündigen darf? :
Ja, warum sollte er das nicht dürfen?
Ob die Kündigung rechtswirksam ist, steht wieder auf einem anderen Blatt...das wiederum kann man durch den Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht überprüfen lassen.
ZitatFalls das rechtens sein sollte, darf mein Schwiegersohn alles wieder ausbauen, was er privat gekauft und eingebaut hat? :
Na klar, er muss dann nur alles in den Urzustand versetzen.
ZitatSo wie das Badezimmer, die elektrischen Leitungen, die Terrasse, im Garten alle Aus - und Umbau Arbeiten beseitigen, die Treppe zum Garten ausbauen und so weiter, Tapeten und Lackierungen zerstören? :
Wie kommt man bitte auf das schmale Brett, dass man in einer Wohnung, dessen Eigentümer man nicht ist, etwas zerstören darf?
ZitatEs gibt halt Menschen, die nicht so lange suchen, bis sie die perfekte Wohnung gefunden haben, sonder sich ihre perfekte Wohnung machen! Es gibt auch fleißige Menschen! :
Das hat doch mit fleißig oder nicht fleißig nix zu tun.
Es geht hier um fremdes Eigentum, das umgebaut wurde - hoffentlich mit schriftlicher Zustimmung des bisherigen Eigentümers.
ZitatNö, um Diebstahl handelt es sich, wenn man sich fremdes Eigentum aneignet. :
Um fremdes Eigentum, handelt es sich nur, wenn jemand anderes dafür bezahlt hat!
Nö, dem ist nicht so. Wirklich nicht mal im Ansatz. Verrenn Dich da nicht.
Fakt ist, dass da etwas geleistet wurde, ohne irgendeine konkrete vertraglichen Regelung zu haben. Das ist der Fehler. Und, Eigentumsverhältnisse sind nun mal nicht von Rechnungen bzw. finanziellen Regulierungen abhängig.
wirdwerden
-- Editiert von User am 1. September 2023 10:09
Ich empfehle, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Daher halte ich mich hier kurz. Ein Anwalt wird die Situation besser einschätzen können. Nur zwei Gründe, die die Einschaltung eines Anwaltes und damit einhergehend natürlich ein Kostenrisiko (der Anwalt will ja bezahlt werden) meiner Meinung nach rechtfertigen:
1) Prüfung der Kündigung auf Wirksamkeit. Es gibt ja offenbar eine leerstehende Wohnung.
2) Härtefallwiderspruch: Ein Mieter kann einer an sich wirksamen Kündigung widersprechen, wenn es eine besondere Härte bedeutet. Erhebliche Investitionen in die Mietwohnung bedeuten eine finanzielle Härte. Die Interessen des Vermieters müssten diese Härte schon deutlich überwiegen. Ich habe ein uraltes Urteil im Hinterkopf, bei dem der Vermieter nur dadurch mit seiner Kündigung durchkam, weil er dem Mieter eine Entschädigung zum Ausgleich dieser Härte zahlen musste.
Insbesondere Punkt 2 wird hier relevant sein. Aber erstens muss der Mieter dabei schnell genug sein, weil es Fristen für einen Härtefalleinwand gibt. Zum anderen braucht es da wirklich einer guten, juristischen Begründung, die ein Laie nicht hinbekommen wird. Daher der Rat zum Anwalt.
ZitatEs geht hier um fremdes Eigentum, das umgebaut wurde - hoffentlich mit schriftlicher Zustimmung des bisherigen Eigentümers. :
Es handelt sich keineswegs um "Fremdes Eigentum"! Aber manche verstehen das leider nicht.
Dass man bei Auszug, die Wohnung in den Urzustand bringen muss, ist auch nicht vorgeschrieben. Nur, wenn es vom Vermieter gewünscht wird.
In diesem Fall, werden wir ALLES wieder ausbauen, was WIR eingebaut haben und was WIR auch bezahlt haben. Das hat mit "Sachbeschädigung, oder Diebstahl" NICHTS zu tun! Die alten Leitungen liegen noch und können leicht wieder angeschlossen werden. Die Wände und Decken waren nackt und werden so auch übergeben. Die Böden waren ohne Belag. Der garten war verwahrlost und wird auch so übergeben. Die Terrassentür wird wieder ausgebaut und zugemauert. Die Treppe wird genauso abgebaut. Die Terrasse wird abgebaut und die Blumen/Bepflanzungen werden entfernt.
Das waren mehrere Tausend Euro, die wir in diese Wohnung und den Garten gesteckt haben. Diese wird meine Tochter sicher nicht dem neuen Vermieter schenken. Schon gar nicht, weil er sagte, sie kann alles fertig machen und als es fertig war, kam erst die Kündigung.
Bevor es hier noch zum Streit kommt, weil hier einer ist, der alles besser weiß und nicht versteht worum es geht, werde ich das Thema schließen!
ZitatUm fremdes Eigentum, handelt es sich nur, wenn jemand anderes dafür bezahlt hat! :
Das ist und bleibt falsch, die Rechtsgrundlagen habe ich schon erläutert.
ZitatBevor es hier noch zum Streit kommt, weil hier einer ist, der alles besser weiß und nicht versteht worum es geht, :
Wie vermutet, es ging nicht um das rechtliche, es ging nur um Wunschantworten ...
Der Blick in den Spiegel lohnt aber auch. Der Mieter hat Optionen, ich habe den Härtefall genannt. Manchmal habe ich den Eindruck, auf den Fragesteller draufschlagen macht offenbar mehr Spaß als konstruktive Hilfe. Was jetzt aber nicht heißt, dass ich die Reaktionen des Fragestellers sinnvoll finde.ZitatWie vermutet, es ging nicht um das rechtliche, es ging nur um Wunschantworten ... :
ZitatEs handelt sich keineswegs um "Fremdes Eigentum"! :
Jetzt mal ehrlich: Bist du so doof, oder tust du nur so?
Die Wohnung gehört deiner Tochter nicht, ist ergo fremdes Eigentum.
Und ansonsten könnt ihr machen, was ihr wollt...ihr müsst ja auch mit den Konsequenzen leben.
ZitatDer Mieter hat Optionen, :
Darauf hatte ich schon in #2 hingewiesen - hat den TS aber leider nicht interessiert.
ZitatIch habe ein uraltes Urteil im Hinterkopf, bei dem der Vermieter nur dadurch mit seiner Kündigung durchkam, weil er dem Mieter eine Entschädigung zum Ausgleich dieser Härte zahlen musste. :
Der Ausgleich ist gesetzlich geregelt, insofern gibt es da meiner Meinung nach keinen Härtefall mehr.
Ob es rechtens ist, ob der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen kann, wird Dir hier niemand sagen können.
Dazu muss man den Mietvertrag kennen. Man muss wissen, was genau gemietet wurde. Ist es eine Wohnung im Mehrfamilienhaus oder Zweifamiliehaus. In welchem Ort befindet sich die Wohnung. In Berlin bestehen z.B. 10 Jahre Kündigungsschutz.
Wann wurde die Wohnung umgewandelt in eine Eigentumswohnung?
Wie wurde der Eigenbedarf begründet? Oder fehlt sogar die Begründung.
Der Kündigung muss widersprochen werden, am Besten durch Rechtsanwalt. Spätestens, wenn Räumungsklage erhoben wird, braucht man einen Rechtsanwalt. Und zwar einen Fachanwalt für Mietrecht.
-- Editiert von User am 1. September 2023 23:56
ZitatDazu muss man den Mietervertrag kennen. :
Nö, dazu müsste man den Wortlaut der Kündigung kennen.
ZitatIn Berlin bestehen z.B. 10 Jahre Kündigungsschutz. :
Völliger Blödsinn ...
ZitatWann wurde die Wohnung umgewandelt in eine Eigentumswohnung? :
Es ist weit und breit nichts zu lesen von einer Eigentumswohnung.
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