Hallo zusammen,
Besten dank im vorraus schinkel fur eure ganzen antworten.
Jetzt zum Sachverhalt :
meine Freundin mein Sohn(8 Monate) und ich leben in einer 3 Zimmer Wohnung mit ca 85qm. Unsere altenvermieter muss wegen privater finazieller Probleme in der Firma die Wohnung verkaufen. Unser neuer Mieter will uns nun kundigen ,weil er dort seine Tochter einziehen lassen will . Kann er das den? Wenn ja wielange müsste hier die Kündigungsfrist sein, da wir ja ein8 Monate altes Kind zuhause haben?
Glg
Sabrina Sascha und Corner
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Kündigung wegen Eigenbedarf bei kleinem kind
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
1) Nach Eintragung im grundbuch Ja!
2) siehe z.B.hier -> Klick BGB 573c
Wie ? Ich sollte mein kleines Kind ins Grundbuch eintragen? MfG
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quote:
wielange müsste hier die Kündigungsfrist sein, da wir ja ein8 Monate altes Kind zuhause haben?
Die Kündigungsfrist wird durch das Kind nicht beeinflußt.
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Wie lange muss mir Dan der vermieter eine kundigunsfrist einräumen?
Kann ich aber nicht Einspruch einlegen wegen besonderer Härte? MfG
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quote:???? (Lesen, denken, verstehen!)
Wie ? Ich sollte mein kleines Kind ins Grundbuch eintragen? MfG
Wie ich schrieb
1) Nach Eintragung im Grundbuch als Eigentümer kann der neue VM jederzeit für den priviligerten Kreis zu dem auch eine Tochter zählt aufgrund Eigenbedarf kündigen -> Also Ja!
quote:
Wie lange muss mir Dan der vermieter eine kundigunsfrist einräumen?
Das steht im link den ich obe gepostet habe, nämlich im BGB 573c.
1. Absatz:
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
quote:Was soll daran eine besondere Härte sein. Eine Kündigung aufgrund Eigenbedarf gehört nun mal zum normalenen Lebensrisiko als Mieter. Dagegen hilft nur selbst Eigentum schaffen.
Kann ich aber nicht Einspruch einlegen wegen besonderer Härte?
Ein kleines Kind ist keine "Härte", eine Schwangerschaft eher.
Aber: Wenn Du meinst, das Kind sollte zumindest ein Jahr alt sein, dann schreibe eben, Du würdest Dich z.B. bereit erklären zum 31.12. auszuziehen. Begründung: irgendwas, z.B. Belastung durch ein kränkliches Kind / Erschöpfungzustände Mutter. Dann muss der Vermieter klagen, die Klage könnte er verlieren oder bei einem Vergleich auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Deshalb wird er eher den Vorschlag von Dir aktzeptieren, zumal Du dann auch zugesichert hast, dann rauszugehen. Mach dann eben einen Aufhebungsvertrag, aber der ist für beide Seiten verbindlich. Bis zu nem halben Jahr, so mein Bauchgefühl kannst Du so rausschlagen, denn die Klage dauert auch. Und die erspart sich dann der Vermieter.
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"Chylla"
quote:
Unser neuer Mieter will uns nun kundigen ,weil er dort seine Tochter einziehen lassen will .
Wieso sollte ein Mieter euch die Wohnung kündigen können?
Er könnte höchstens seine Wohnung bzw. sein untervermietetes Zimmer kündigen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:Aber wenn das Bauchgefühl trügt und der VM die Gründe fü den Eigenbedarf gegen die offensichtlich nicht vorhandene Härte sorgfältig abwägt, dann spart sich der VM nichts und der gesamte Jackpott verbleibt beim Mieter.
Bis zu nem halben Jahr, so mein Bauchgefühl kannst Du so rausschlagen, denn die Klage dauert auch. Und die erspart sich dann der Vermieter.
quote:Dafür reicht natürlich nicht ein wenig Geschreibsel sondern das sollte auch durch entsprechendes Gutachten gerichtsfest dargelegt sein, sonst kassiert der Richter das Geschreibsel umgehend.
Begründung: irgendwas, z.B. Belastung durch ein kränkliches Kind / Erschöpfungzustände Mutter.
Dennoch ist es viel besser dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag anzubieten auf die geschilderte Weise.
Denn wenn man nichts macht, dann steuert das auf eine Räumungsklage zu. Und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass der Mieter dann auf den Kosten sitzenbleibt. Zuminest auf einem Teil.
Man kann aber nun auch Einspruch gegen die Kündigung einlegen, ich sehe aber nur durch das Kind keinen stichhaltigen Grund.
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"Chylla"
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