Kündigung wegen Eigenbedarf - mehrere Vermieter?

17. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Smeagol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf - mehrere Vermieter?

hallo !

ich habe folgende situation, die ich nicht beurteilen kann :
in einem haus wohnen drei parteien - eltern im erdgeschoss, diese sind dabei, sich scheiden zu lassen. tochter wohnt in der wohnung im 1. stock, die einliegerwohnung ist an einen nicht verwandten mieter vermietet. das haus gehört beiden elternteilen, die aufteilung nach der scheidung ist noch nicht entschieden. nun will der vater die wohnung der tochter einseitig wegen eigenbedarfs kündigen. die mutter lehnt dies ab, es existiert auch keinerlei mietvertrag zwischen eltern und tochter.
meine frage nun : kann der vater die tochter notfalls rausklagen, auch wenn die mutter dagegen ist ? es ist absehbar, daß die mutter das haus nach der scheidung alleine halten kann, sodaß der vater höchstwahrscheinlich eh ausziehen muß...
hat das irgendwelchen einfluß auf die situation ?
für eure hilfe vielen dank, wir sind schon recht verzweifelt.....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Smeagol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nachtrag :

ich habe gerade etwas im i-net gestöbert zum thema eigenbedarf. da geht es auch um die größe der wohnung, die als eigenbedarf genutzt werden soll. die wohnung, um die es geht, ist knapp 110qm groß, wogegen die einliegerwohnung ca. 65qm groß ist.
ist allein das nicht schon ein grund, daß die kündigung gegen die tochter scheitern muß ?

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#2
 Von 
Vivian Paputscha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn beide Eltern Eigentümer des Hauses sind, bilden sie als Gemeinschaft den Vermieter. Einer allein kann eine Mietvertragsänderung (dazu gehört auch eine Kündigung) nicht vornehmen. Es müssen also auch beide die Kündigung unterschreiben.

Auch wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt existiert hier ein mündlicher Mietvertrag, so dass alle Regelungen des BGB Anwendung finden.

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#3
 Von 
Smeagol
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen dank !

ich hatte mir so etwas ja schon gedacht.
aber da ich keinerlei juristische ausbildung habe, ist es mit wichtig, dies aus fachlich qualifiziertem kreis bestätigt zu bekommen.
das hilft uns sehr weiter :-)

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