Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig????

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Biondina24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf rechtmäßig????

ng wegen Eigenbadarf rechtmäßig????
Hallo Zusammen

ich hätte da mal eine Frage...

Mal angenommen man bekommt von seinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf.Dieser begründet den Eigenbedarf wie folgt:

Der Vater benötigt eine Wohnung,da in seinem Haus weder Heizung noch Bad im Dachgeschoss vorhanden sind.

Zur Erklärung:Gehen wir mal von diesem Fall aus...der Vater des Vermieters lebt im Haus auf der anderen Straßenseite.Das Haus in dem sein Vater lebt,ist auch Eigentum des Vaters bzw. der Eltern.
Im selben Haus wohnen noch die Mutter bzw. die Frau und auch die erwachsene Tochter.

1. mag es doch etwas seltsam erscheinen das erst jetzt der Eigenbedarf gegeben ist,obwohl dieser haltlose Zustand schon des längeren vorhanden ist (kein Bad/Heizung im Dachgeschoss).

2.Es würde nur der Vater aus dem Haus ausziehen.Die Frau und Tochter nicht.
Eventuell leben die Eltern getrennt im selben Haus.Also nur auf verschiedenen Stockwerken.Sind aber trotzdem eventuell noch verheiratet.Weiß aber keiner so genau.

3.Im Haus in der die Wohnung (3 Zimmer) ist, für die der Eigenbedarf angemeldet wurde,ist noch eine andere Wohnung die nur aus 2 Zimmern besteht.Da es nur eine Person ist,die umziehen möchte,ist es doch etwas naheliegender wenn der Eigenbedarf an diese Wohnung geht.
Allerdings gibt es auch im Erdgeschoss noch eine Wohnung,die nur einen Zeitmietvertrag hatte bis November 2013 der auch noch nicht verlängert wurde,da diese Person auch mit dem Vermieter Streitigkeiten hat und auch schon bei einem Anwalt ist.
Dann müsste man doch zuerst diese Wohnung (4 Zimmer) für den Eigenbedarf nehmen oder?

4.Der Verdacht das dies nur ein "vorgeschobener Eigenbedarf" ist,ist auch sehr naheliegend,da schon seit geraumer Zeit versucht wird,die Mieter dieser Wohnung durch Abmahnungen,Schikanen etc. aus der Wohnung zu vertreiben.


Was würdet Ihr zu diesem Fall sagen?Wie schätzt Ihr die Sache ein?



Vielen Dank euch schon mal für die Antworten...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Es gibt genau 2 Möglichkeiten: Entweder Du hast Recht oder Du hast Deine Ruhe. Wenn Du Recht haben möchtest, gehst Du zum Anwalt und machst bezüglich der Eigenbedarfskündigung Zicken und ärgerst Deine Vermieter.

Möchtest Du Ruhe haben, bietest Du dem Vermieter an auszuziehen, wenn er Dir entgegenkommt. Das kann z.B. eine verkürzte Kündigungszeit sein, damit Du bei Umzug nicht eine Doppeltbelastung hast oder Umzugshilfe etc. das kommt dann auf Dein Verhandlungsgeschick an. Weiterhin bandelst Du mit dem anderen Mieter an, dass Du weiterhin Kontakt halten kannst. Zieht dann der Vater nicht wie angekündigt in Deine Wohnung ein, kannst Du Schadenersatz verlangen. Umzugskosten, Möbelkosten für neue Wohnung (z.B. Küche) und Mehrkosten bei höherer Miete (Durchschnittwert von 3-5 Jahren). Vorgeschobenen Eigenbedarf kann man i.d.R. erst nach Auszug nachweisen und Du bist im jedem Fall beweispflichtig.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn der Vater sagt "2 Zimmer sind zu klein und 4 zu groß" kann man darüber streiten.

Aber: der "haltlose Zustand" kann dem Vater aufgrund des fortgeschrittenen Alters nun ja erst jetzt als Haltlos erscheinen, da hast Du keine Chance.

Ob verheiratet oder nicht, egal, ein Vater ist ein Vater und somit ist Eigenbedarf da. Nur muss er dann auch dauerhaft einziehen wollen.

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"Chylla"

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