Hallo!
Nehmen wir einmal an, in einer Mietwohnung wohnen zwei Leute in einer Wohngemeinschaft. Zu den zwei Personen gehören auch zwei Hunde, von denen die Vermieterin wusste und die auch kein Problem darstellen. Nun wurde sich von den zwei Personen auch noch eine kleine Katze angeschafft, von deren Haltung die Vermieterin erst im Nachhinein erfahren hat. Nun möchte die Vermieterin, dass die Katze abgeschafft wird, ansonsten droht sie mit Kündigung der Wohnung. Ist dies rechtmäßig?
Im Haus gibt es mehrere Wohnung, die Übermieter haben auch zwei Katzen, andere Leute im Haus halten Hunde. Kann in einer Wohnung Katzenhaltung verboten werden und in anderen nicht?
Im Mietvertrag (ein Standard-Druck, nicht selbst formuliert) steht folgendes zur Tierhaltung:
"Tiere dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Die Erlaubnis gilt für den Einzelfall und kann widerrufen werden."
Heißt dies, jedes Tier muss vorher einzeln beim Vermieter genehmigt werden? Oder wurde vielleicht mit Duldung der Hundehaltung in der Wohnung der WG und Katzenhaltung in der Wohnung über der WG ein stillschweigendes Einverständnis gegeben?
Danke schon einmal für die Antworten!
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-- Editiert am 04.08.2011 16:00
Kündigung wegen Katzenhaltung
4. August 2011
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Frage vom 4. August 2011 | 15:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen Katzenhaltung
#1
Antwort vom 4. August 2011 | 16:04
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 453x hilfreich)
quote:
wurde vielleicht mit Duldung der Hundehaltung in der Wohnung der WG und Katzenhaltung in der Wohnung über der WG ein stillschweigendes Einverständnis gegeben?
Nö.
Eine einmalige Erlaubnis stellt keinen Persilschein für alles folgende dar.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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