Kündigung wegen Kinderlärm??

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schoolmummy84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung wegen Kinderlärm??

Ich wohne seit dem 1. März 2007 in einem Zweifamilienhaus in der Dachgeschosswohnung.
Die Vermieterin wohnt unter mir. Schon kurz nach dem Einzug beschwerte sie sich über laufende Waschmaschine oder Trockner tagsüber.
Genauso beschwerte sich darüber das man jeden Schritt hören würde und beauftragte mich meinen 2 jährigen Sohn still zu halten.
Desweiteren war auch kein Besuch erwünscht, sei es zum gemeinsamen Teetrinken oder Besuch von der Familie.
Ist es doch vorgekommen dass Besuch da war revanchierte sie sich mit stundenlanger Musik nach 21 Uhr oder morgens ab 5.
Jetzt habe ich von ihr die Kündigung bekommen ohne Angabe von Kündigungsfrist oder sonstiges, ist das rechtens?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mit VM unter einem Dach leben ist meistens Sch****:)

Waschmaschine und Trockner dürfen selbstverständlich tagsüber laufen. Sollten die Geräte oben in der Wohnung stehen und das unten sehr laut sein, dann nervt das, klar. Da gibt es aber Möglichkeiten, dies zu dämmen.

Kleinkinder kann man nicht komplett still halten. Dass sie sich nicht aufführen wie die Chaoten schlechthin ist Erziehungssache, aber ich vermute mal, es handelt sich hierbei um normale Geräusche, die Kinder eben so machen?

Besuch kann vom VM nicht verboten werden. Das Thema hatten wir heute schon, also mal nachlesen...

Die Kündigung muss begründet sein, und eine Frist muss auch da sein. Sollte die Kündigung formelle Fehler haben ist sie nichtig.

Würde dennoch vorschlagen, eine andere Wohnung zu suchen, weil es in diesem Haus mit aller Wahrscheinlichkeit immer Ärger geben wird, und das macht nun wirklich keinen Spaß :(

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#2
 Von 
Schoolmummy84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja eine neue Wohnung suchen wollte ich sowieso, aber da ich momentan noch zur Schule gehe und auch in meinem Wohnort einen Vollzeitplatz im Kindergarten habe kann ich schlecht umziehen, da die Wartezeit mind ein halbes Jahr beträgt um einen neuen Platz für einen 2 Jährigen zu bekommen.
Außerdem sind die Wohnungen die ich mir bisher angeschaut hab mind 100 Eur teurer als meine jetzige.
In der Kündigung steht zwar der Kündigungsgrund drin aber keine Kündigungsfrist, nur dass sie kündigt.
Meine Frage ist aber eigentlich ob sie mich wegen "Lärm" einfach kündigen kann, weil meiner meinung nach ist das kein Grund, denn wenn sie ihr Haus nicht richtig dämmt und Laminat verlegt, so dass man jeden Schritt hört.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Was steht denn nun genau in der Kündigung ?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Jetzt habe ich von ihr die Kündigung bekommen ohne Angabe von Kündigungsfrist oder sonstiges, ist das rechtens?

Nein, das ist nicht rechtens.

Allerdings gibt es in Deinem Fall die Möglichkeit der erleichterten Kündigung nach § 573a BGB . Du genießt also keinen Kündigungsschutz, da Du in einem 2-Familienhaus wohnst, bei dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird.

Diese Kündigungsmöglichkeit ist mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist verbunden. Außerdem muss im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine solche erleichterte Kündigung handelt.

Wenn sich Deine vermieterin also juristischen rat holt, musst Du damit rechnen, nach § 573a gekündigt zu werden. Für so eine Kündigung benötigt Deine Vermieterin keinen Grund.

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@hh

Nein, das ist nicht rechtens.

Aber doch nicht wegen der fehlenden Kündigungsfrist, oder ?

Was da sonst noch drinsteht, wissen wir ja noch nicht.


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#6
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Schoolmummy84
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Also das mit der erleichterten Kündigung hab ich schon gelesen aber richtig verstanden hab ich es nicht.
Sie schreibt:" Lärmbelästigung an den Abendstunden und häufige, ruhestörende Aktivitäten in der Nacht sind an der Tagesordnung.Dazu kommt dass ich aufgrund der nächtlichen Störungen so manches Mal nur 3 bis 4 Stunden Schlaf bekomme und am anderen Tag völlig genervt und gerädert bin und einen anstrengenden Arbeitstag meistern muss.
dass dieser Zustand zwangsläufig zu gesundheitlichen Störungen führt liegt auf der Hand. da ich morgens um 5.30 aufstehen und anschließend einen 8-10 stündigen Arbeitstag meistern muß brauche ich ausreichend Schlaf. Dies ist für jemand der tagsüber nicht gefordert und ausreichend Zeit zur Erholung hat schwer vorstellbar..."

Komischerweise stehe ich morgens auch um 6 Uhr auf und gehe tagsüber in die Schule, von daher.....

Und wenn sie von nächtlichen Aktivitäten spricht, dann meint sie dass jemand über ihrem Schlafzimmer durch die Wohnung geht

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Aktivitäten in der Nacht sind an der Tagesordnung (Die Nacht kennt halt keine Ordnung) :grins:

Das mit der erleichterten Kündigung hat @hh ja schon erklärt.

Deine Vermieterin kann Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie muß sich dabei nur auf § 573 a BGB beziehen und Dir eine Kündingungsfrist von 6 Monaten gewähren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

@morthingale
Die Kündigung wird nicht wegen der fehlenden Kündgungsfrist unwirksam, sondern wegen der fehlenden Begründung.

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das meine ich ja.
Die Mummy ist nur eben verspätet mit dem Inhalt der Kündigung rübergekommen.

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