Hallo,
kann ein Vermieter
seinem Mieter kündigen, wenn er mit der 3. Rate der Kaution in Verzug ist?
Der Vermieter meiner Schwester drohte ihr am Wochenende mit Kündigung wegen Vertragsbruch.
Grüße, Dalia
Kündigung wegen Zahlungsverzug Kaution
15. November 2005
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Frage vom 15. November 2005 | 14:36
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung wegen Zahlungsverzug Kaution
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#1
Antwort vom 15. November 2005 | 21:00
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo,
m.E. ist eine ordentliche Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
wegen der Verletzung von Vertragspflichten durchaus vorstellbar.
MfG Gruwo
#2
Antwort vom 16. November 2005 | 16:02
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 2x hilfreich)
@ Gruwo
vielen Dank für die Antwort.
Grüße, Dalia
Und jetzt?
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