Kündigung wegen befristetem Eigenbedarf

7. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.06.2012 10:04:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen befristetem Eigenbedarf

Mir wurde wegen Eigenbedarf gekündigt, da das Einfamilienhaus der Tochter meines Vemieters teilweise abgerissen und erweitert wird und sie für ca. ein Jahr eine Ersatzwohnung benötigt. Dieses Einfamilienhaus gehört ihr momentan zu einem Fünftel (Erbengemeinschaft), nach der Sanierung wird es in ihr alleiniges Eigentum übergehen. Angeblich würde sie keine Ersatzwohnung auf dem Wohnungsmarkt finden. Dies alles teilte mir mein Vermieter telefonisch mit. In dem formal richtigen Kündigungsschreiben steht nur, dass das Haus der Tochter abgerissen wird, allerdings nichts von dem befristeten Bedarf einer Ersatzwohnung. Wie formuliere ich nun richtig meinen Widerspruch der Kündigung? Ich bin vor 4 1/2 Jahren zusammen mit meiner (jetzt) 12-jährigen Tochter nach der Trennung von meinem Mann hier eingezogen. Es bedeutet für uns eine Katastrophe, schon wieder unsere Heimat zu verlieren.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wie formuliere ich nun richtig meinen Widerspruch der Kündigung?

Mit welcher Begründung ?



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#2
 Von 
guest-12322.06.2012 10:04:30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Eigenbedarf ist nur befristet. Es müsste doch für die Tochter wesentlich einfacher sein, eine Ersatzwohnung für ein Jahr zu finden, da sie an Lage, Schnitt, Ausstattung der Wohnung etc. wesentlich geringere Ansprüche stellen müsste, wenn sie nur vorübergehend dort wohnen wird. Ein Auszug bleibt ihr ja sowieso nicht erspart. Es gibt doch auch so was wie einen Mieterschutz, der mit den (berechtigten) Interessen des Vermieters abgewogen werden muss.

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#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Prüfe die Kündigung ob diese überhaupt gültig ist. An Eigenbedarfskündigungen sind hohe Anforderungen gestellt. Sollte deine VM diese ohne einen RA gemacht haben ist schon fast davon auszugehen, dass die Kündigung nicht wirksam ist weil irgendetwas fehlt.

Wenn du nach der Prüfung feststellst, dass dem so ist, kannst du die Kündigung in den Mülleimer schmeissen. Ein Widerspruch ist dann nicht notwendig.

Sollte die Kündigung wirksam sein, lasse dich hierzu am besten von einem Fachanwalt beraten. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ihr der Kündigung entgehen könnt bei dem von der VM angeführten Gründen.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#5
 Von 
guest-12309.03.2011 09:33:48
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Mein lieber Junker,

gehts dir gut oder wirken die Medikamente nicht mehr? :crazy:

Mit deinem tollen Beitrag hast du dich leider selbst disqualifiziert. :grins:

Ich wünsch dir noch nen schönen Tag und gute Besserung.

Beste Grüsse

Endu

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#7
 Von 
guest-12309.03.2011 09:36:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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