Hallo,
ich habe seit 4 Monaten eine Wohnung ohne Mietvertrag gemietet. Dummerweise gingen die Mietzahlungen nicht immer pünktlich beim Vermieter ein, im August sogar erst am 19.Tag.
Ich halte mich zur Zeit auch hauptsächlich bei meienr Mutter auf, da ich ohnehin einen Umzug erwäge.
Nun hat mir der Vermieter wegen fortgesetzt unpünktlicher Mietzahlungen fristlos gekündigt, mir aber gleichzeitig eingeräumt, bis 31.Aug. die Wohnung behalten zu können (ursprünglich wollte ich zu diesem Termin ohnehin ausziehen), da ich mit meiner Freundin zwar vorübergehend bei der Mutter wohne, aber noch keine eigene Wohnung gefunden habe.
Ist die Kündigung überhaupt rechtens?
Danke für Antworten
Kündigung wegen nicht immer pünktlicher Mietzahlung
20. August 2002
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Frage vom 20. August 2002 | 08:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wegen nicht immer pünktlicher Mietzahlung
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#1
Antwort vom 21. August 2002 | 11:34
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 9x hilfreich)
Ist sie, denn auch der Vermieter hat finanzielle Verpflichtungen und muß sich auf pünktliche Mietzahlungen verlassen können.
#2
Antwort vom 21. August 2002 | 13:14
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 21x hilfreich)
Die ständige unpünktliche Mietzahlung rechtfertigt dann eine fristlose Kündigung, wenn durch die verspätete Zahlung die Vermieterinteressen schwerwiegend beeinträchtigt werden und der Vermieter die verspäteten Zahlungen abgemahnt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Calsow
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