Wir haben heute ganz unerwartet die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Wir wohnen bei guten Bekannten von meiner Mutter in einem Mietshaus. Schon vor einigen Monaten haben diese meiner Mutter gegenüber erwähnt, dass wir viel zu wenig Miete
zahlen, sie mit den Kosten nicht hinkommen, etc. - aber eine Mieterhöhung ist ja nicht so einfach möglich. Jetzt plötzlich diese Kündigung.
Wir gehen davon aus, dass es definitiv nicht wegen Eigenbedarf ist. Die beiden wohnen direkt nebendran im Haus und die Tochter hat erst ein Haus gekauft.
Können wir irgendwie dagegen vorgehen?
Vor allem finden wir in 3 Monaten keine neue Wohnung mit Kind, Tieren und zwar gutverdienend, aber Privatinsolvenz.
Kündigung wg. Eigenbedarf - Verdacht kein Eigenbedarf
Zitat :Können wir irgendwie dagegen vorgehen?
Klar. Als erstes mal die Kündigung auf Formfehler prüfen lassen. Das wäre mal der erste Schritt.
Stell bitte wortwörtlich den Kündigungstext hier ein. Dann kann man erstmal prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung die formalen Voraussetzungen aus § 573 (3) BGB erfüllt. Insbesondere muss nämlich der Grund nachvollziehbar erläutert werden.
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"Sehr geehrte Frau ...,
sehr geehrter Herr ...,
aus persönlichen Gründen der Eigenbedarfsanmeldung der Wohnfläche, bin ich gezwungen Ihnen das Mietverhältnis innerhalb der verpflichtendenden 3 Monate Kündigungsfrist zu kündigen.
Aus Kulanz räume ich Ihnen ein, das Mietverhältnis vorab fristlos zu beenden, sollten Sie nahtlos einen neuen Wohnraum finden und diesen innerhalb kürzester Zeit beziehen können.
Das Mietverhältnis endet jedoch spätestens zum 31.08.2019."
Das dürfte die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen - es steht ja nirgends, WARUM er Eigenbedarf hat.
Die beiden wohnen direkt nebendran im Haus Ist das jetzt quasi ein 2-Familienhaus? Dann könnte der VM nämlich auch einfach grundlos kündigen...
Zitat :Das dürfte die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen - es steht ja nirgends, WARUM er Eigenbedarf hat.
Die beiden wohnen direkt nebendran im Haus Ist das jetzt quasi ein 2-Familienhaus? Dann könnte der VM nämlich auch einfach grundlos kündigen...
Nein, es sind 2 Häuser - 2 verschiedene Hausnummern, 2 Eingänge. Nur der Garten wird geteilt.
Meine Mutter hat sofort mal nachgefragt, warum: Angeblich will er selbst hier einziehen. Ältere Menschen, er kann kaum laufen, in einem 150qm Haus mit 3 Etagen. Vor wenigen Monaten haben sie in ihrem Haus erst das Bad erneuert und letzte Woche die Terrasse.
Ist die Privatinsolvenz eigentlich ein Härtegrund für einen Widerspruch?
Damit bekommt man ja mittlerweile nirgendwo mehr eine Wohnung. Und wir wohnen hier sehr günstig und müssten für eine viel kleinere Wohnung locker das doppelte zahlen, also ein nicht erheblicher finanzieller Schaden.
Ist die Privatinsolvenz eigentlich ein Härtegrund für einen Widerspruch? Ich wüßte nicht, warum man überhaupt eine Härtefalleinwendung machen sollte, wenn die Kündigung formell ohnehin ohne Bestandskraft ist...
Zitat :Ist die Privatinsolvenz eigentlich ein Härtegrund für einen Widerspruch?
Nein. Aber die Kündigung ist sowieso nichtig, da kein Grund für den Eigenbedarf genannt wurde.
Hallo arizonarobbins,
dass ihr einen finanziellen Nachteil erleidet ist kein Härtegrund, Privatinsolvenz in aller Regel auch nicht. Außerdem gibt es sowieso nur sehr wenige Härtegründe, die mehr als einen Aufschub bewirken. Dass Ihr bei begründetem Eigenbedarf auch mit anerkannten Härtegründen auf ewig in dem Haus bleiben dürft, könnt Ihr Euch abschminken.
Allerdings halte auch ich die Eigenbedarfskündigung für ungültig. Laut BGH Urteil VIII ZR 270/15
ist zumindest die Angabe erforderlich, wer das Haus nutzen will und welches Interesse an der Nutzung vorliegt. Das kann aber jederzeit nachgebessert werden, da verschiebt sich dann nur die Kündigungsfrist entsprechend.
cu
Guenni
Ich danke euch für eure Antworten.
Wir werden jetzt Widerspruch einlegen und so, wie ich im Internet gelesen habe, ist es dann erst mal am Vermieter härtere Geschütze aufzufahren. Bis das passiert, können wir erst mal in Ruhe suchen, müssen aber nicht zwingend bis zum 31.8. raus. Habe ich das richtig verstanden?
Es wurde ja nun schon mündlich gesagt, dass die VM selber hier einziehen wollen. Laut Internet wäre das aber unangemessen, da es sich um 2 Personen handelt und das Haus 150qm und 6 Zimmer hat. Ist das auch richtig?
Rein rechtlich betrachtet ist dies nicht notwendig. Eine unwirksame Kündigung wird nicht dadurch wirksam, dass der Mieter nichts unternimmt. Du darfst aber nicht aktiv den Eindruck erwecken, dass du die Kündigung akzeptierst. Daraus könnte man schlimmstenfalls eine konkludente Zustimmung konstruieren. Aber gar nicht antworten und gar nicht miteinander reden, wäre rechtlich legal.Zitat :Wir werden jetzt Widerspruch einlegen
Vorteil: Du zögerst eine möglicherweise gültige, neue Kündigung weiter heraus und gewinnst dadurch Zeit.
Nachteil: Die Vermieter werden sauer sein. Da sie Nachbarn sind, ist das nicht so angenehm. Aber gut, sauer werden sie auch, wenn du die Kündigung ablehnst.
Wenn du wirklich sichergehen willst, dann kannst du dem Vermieter nachweisbar mitteilen, dass seine Kündigung unwirksam ist und du sie nicht akzeptierst. Das aber dann bitte auch nachweisbar, also z.B. schriftlich und von einem Zeugen beim Vermieter abgegeben. Notwendig ist das meiner Meinung nach aber nicht.
Zitat :Meine Mutter hat sofort mal nachgefragt, warum:
Wie schade. Manchmal ist schweigen einfach besser ...
Zitat :Wir werden jetzt Widerspruch einlegen
Wogegen? Die Kündigung ist nichtig.
Zitat :Laut Internet wäre das aber unangemessen, da es sich um 2 Personen handelt und das Haus 150qm und 6 Zimmer hat. Ist das auch richtig?
Nö, das ist falsch. Es kann eventuell unangemessen sein.
in diesem Falle würde ich auch erstmal gar nix unternehmen, unwirksamer kann eine Eigenbedarfskündigung kau m formuliert werden.
Widerspruch einzulegen ist eher ein Fehler , wenn man versucht, möglichst viel Zeit rauszuschlagen, um z.B. eine neue Wohnung zu suchen. denn das dürfte nur dazu führen, dass sie sich doch schneller (anwaltlichen Rat) suchen.
Und wie gesagt, die Kündigung ist von sich aus unwirksam und ein Widerspruch ist nicht sinnig.
Und jetzt?
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