hallo
ist eine kündigung rechtens, wenn eine dachgeschosswohnung gekündigt wird, man aber im erdgeschoss wohnt und die aber gemeint ist? ausserdem wird mit "einzug von familienangehörigen" und "umzug von mieträumen in neu erworbenes eigentum" begründet - mehr nicht. es handelt sich um ein haus mit 3 wohnungen wovon 2 leer stehen.
danke im vorraus
Kündigung wg. Eigenbedarf und Verwechselung der Wohnung
15. September 2004
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Frage vom 15. September 2004 | 15:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wg. Eigenbedarf und Verwechselung der Wohnung
#1
Antwort vom 15. September 2004 | 22:42
Von
Status: Unbeschreiblich (50012 Beiträge, 17522x hilfreich)
Diese Eigenbedarfskündigung ist wahrscheinlich schon aus formalen Gründen unwirksam.
Ob die Eigenbedarfskündigung dem Grunde nach wirksam wäre, ist ebenfalls zweifelhaft, hängt aber von den genauen Umständen ab. Der Vermieter muss schon genau darlegen, warum es ihm nicht zuzumuten ist, in eine der anderen beiden Wohnungen zu ziehen.
Die genaue Beurteilung sollte ein Anwalt vornehmen.
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