Kündigung wg. Eigenbedarf - vorgeschoben - können wir etwas dagegen tun

31. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
kleiclde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wg. Eigenbedarf - vorgeschoben - können wir etwas dagegen tun

Mein Mann und ich haben Ende Dezember die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.Der von unserem Vermieter genannte Kündigungstermin war der 30.06.2004. Daraufhin haben wir uns eine neue Wohnung gesucht und ziemlich schnell auch etwas gefunden, und unsererseits die Wohnung auf 30.04.2004 gekündigt.

In die neue Wohnung sind wir am 27.03.2004 eingezogen. Am 29.03.2004 haben wir einen Brief von unserem alten Vermieter gefunden, der uns bittet ihm einen Schlüssel zu ueberlassen, oder nach Absprache mit ihm Termine zu finden, um Nachmietern die Wohnung zeigen zu koennen. Damit ist ganz klar, dass es ein vorgeschobener Eigenbedarf war, aber können wir etwas dagegen tun, da wir ja selbst die Wohnung auf einen frueheren Termin gekuendigt haben?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50011 Beiträge, 17522x hilfreich)

Ich denke, dass ihr trotz Eurer Eigenkündigung gute Chancen habt. Dazu würde ich aber einen Anwalt befragen.

Wenn ihr jetzt sofort dagegen vorgeht, kann es sein, dass der Vermieter doch noch beweist, dass es echter Eigenbedarf war und behauptet, er hätte sich nur verschrieben.

Vielleicht ist es daher ratsam, abzuwarten, wer denn tatsächlich in die Wohnung einzieht.

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