Hallo zusammen,
meine Vermieter (wohnen im Haus) haben mir die Wohnung gekündigt aufgrund dessen das Sie die Wohnung für das eigene Gewerbe nutzen möchten. Die Kündigungsfrist wird eingehalten, jedoch habe ich die Vermutung das der Grund nicht rechtens ist.
Habt Ihr Tipps oder eigene Erfahrungen in solch einer Angelegenheit?
Viele Grüße
Susi
Kündigung wg. Eigenbedarf zur gewerblichen Nutzung
8. Juni 2015
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Frage vom 8. Juni 2015 | 18:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wg. Eigenbedarf zur gewerblichen Nutzung
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#1
Antwort vom 8. Juni 2015 | 19:17
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Der Vermieter darf eine Mietwohnung auch dann kündigen, wenn er bzw. ein Familienangehöriger die Wohnung zu beruflichen Zwecken nutzen will.
Hier wollte die Ehefrau des Vermieters ihre Anwaltskanzlei in die Mieterwohnung verlegen. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht und bestätigte die Kündigung (BGH VIII ZR 330/11
).
#2
Antwort vom 8. Juni 2015 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Amts- und Landgericht hatten das zuvor allerdings anders gesehen... Insofern könnte hier ein Rechtsstreit mindestens Zeit schinden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Juni 2015 | 09:02
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatAmts- und Landgericht hatten das zuvor allerdings anders gesehen... Insofern könnte hier ein Rechtsstreit mindestens Zeit schinden. :
Urteile des BGH stehen jedoch darüber.
#4
Antwort vom 9. Juni 2015 | 09:24
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
ZitatUrteile des BGH stehen jedoch darüber. :
Nö. Die niedrigeren Instanzen können jederzeit von der BGH Rechtsprechung abweichen. Ob das sinnvoll ist, weil das Urteil bei der Berufung dann vermutlich ohnehin kassiert wird, ist wieder eine andere Frage.
Aber grundsätzlich geht Deine Anmerkung in die richtige Richtung: Nur weil es die niedrigeren Instanzen vor dem BGH-Urteil anders gesehen haben, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nach dem BGH-Urteil weiter so urteilen werden. Wie oben schon angedeutet ist das sogar eher unwahrscheinlich.
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