Hallo allerseits,
wir haben heute die Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf erhalten. Das Mietverhältnis besteht seit 5 1/2 Jahren, das Haus hat eine Wohnfläche von ca. 140 qm über 2 Ebenen. Wir wohnen dort mit unseren beiden Kinder (5 Jahre, wird dieses Jahr eingeschult und 10 Monate alt). Als Begründung für den Eigenbedarf wird angeführt, dass die Besitzerin mit ihrer pflegebedürftigen Mutter einziehen will, in ihre jetzige Wohnung könne sie ihre Mutter nicht aufnehmen. Die Kündigung scheint formal richtig zu sein, d.h. es ist alles erforderliche genannt und die Fristen sind eingehalten. Meine Fragen nun:
Handelt es sich dabei um erhöhten Wohnbedarf für die Eigentümerin, d.h. macht es Sinn, gegen die Kündigung vorzugehen?
Müssen wir unsererseits bis zum Ablauf der 6-monatigen Kündigungsfrist Miete zahlen, falls wir vorher einen neuen Mietvertrag abschliessen könnten?
Vielen Dank im Voraus
Gruß, Andreas
Kündigung wg. Eigenbedarfs
22. Mai 2003
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Frage vom 22. Mai 2003 | 13:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wg. Eigenbedarfs
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