aber ohne Vorteile für den Mieter und ohne Nachteile für den VM
Nehmen wir mal an.....
Mieter unterschreibt Mietvertrag.
Mieter bekommt Geld von der Arge und hat den Mietvertrag geändert, damit er "nur" die Höchstmiete bekommt. Er wollte natürlich nicht mehr Geld haben, sondern nur was im Grundgesetz bzw. im Hartzgesetz steht.
Der Vermieter hat dadurch im eigentlichen Sinne keinen Nachteil.
Nun hat der Vermieter aber durch einen Zufall den gefälschten Mietvertrag bekommen, wahrscheinlich von der Arge und hat .... den Mieter den Mietvertrag wegen Urkundenfälschung den Vertrag fristlos gekündigt.
Klar ist, das hätte der MIeter nicht machen dürfen, er hat auch ein Fax mit diesem Geständnis an die Arge geschickt.
Frage ist nur, ob wegen diesem dämlichen Ausrutscher, der VM fristlos kündigen kann .... wenn er dadurch doch keinen Nachteil hat.
Für eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar
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Kündigung wg. gefälschtem Mietvertrag .....
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Frage ist nur, ob wegen diesem dämlichen Ausrutscher, der VM fristlos kündigen kann .... wenn er dadurch doch keinen Nachteil hat.
Mietverhältnis ist ein Vertrauenverhältnis. Wenn Vertrauen hin ist, ....
Das Vertrauen könnte man ggf. zurückkaufen, indem ein neuer Mietvertrag mit
einem höheren Mietpreis den alten Mietvertrag ersetzt.
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"28c7h49T"
Ob hier tatsächlich Urkundenfälschung vorliegt, möchte ich strak anzweifeln, da eine Täuschung im Rechtsverkehr wohl nicht vorliegen dürfte.
quote:
damit er "nur" die Höchstmiete bekommt
Mehr hätte es wohl sowieso nicht gegeben., sondern allenfalls ein paar Nachfragen der ARGE, ob man sich eine solche Miete denn leisten kööne.
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Eine Urkundenfälschung liegt hier auf jeden Fall vor. Es wurde eine Urkunde verfälscht, und der Mieter wollte auch, dass diese falsche Information von der Arge als richtig angesehen wird. Somit ist die Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr auf jeden Fall gegeben
Ob eine Kündigung wegen dieses Verhaltens möglich ist kann ich nicht mit absoluter Gewissheit beantworten. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist, wenn eigenmächtig Änderungen in einer vom VM ausgestellten Urkunde vorgenommen werden.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
-- Editiert am 14.08.2009 15:49
--- editiert vom Admin
quote:
Deine Vorstellungen sind schon mal nicht schlecht.
Nur das dicke Ende kommt aus anderer Richtung.
Welche Sanktionen wären zu erwarten?
Ausser halt dem Tatbestand der Urkundenfälschung, das wäre ja eigentlich klar
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der mietvertrag wurde neu geschrieben von der mieterin.....
der richtige Mietvertrag ist vorhanden.
mieterin wollte dem vermieter ja nichts schlechtes.
das die mieterin sich jetzt ins knie geschossen hat wegen der urkundenfälschung ist klar.
Sie hat sich auch nun selbst bei der arge gemeldet und sich somit dort selbst angezeigt
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--- editiert vom Admin
ja genau..... das ist ja die urkundenfälschung
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--- editiert vom Admin
ja das ist insoweit ja auch klar.
aber welche sanktionen sind zu erwarten
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§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
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"Gruss vom Strand"
--- editiert vom Admin
quote:
ein paar Monate Knast
Ich denke mal die Staat sieht lieber Bußgeld als Einnahme als Knast als Ausgabe.
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"28c7h49T"
--- editiert vom Admin
Ich kenne Richter die haben bei Sozialhilfebetrug, gerade wenn noch eine Urkundenfälschung hinzukommt, immer Freiheitsstrafen ausgeurteilt (meiner Meinung nach auch richtig). Allerdings kann und wird so eine Strafe bei einem Ersttäter in aller Regel zur Bewährung ausgesetzt. Sollte der TE allerdings vorbestraft sein könnte das schon ein paar Monate geben.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Hier liegt ja wohl auch gar kein Betrug vor. Die Fragestellerin hat die Miete ja nach unten verändert, der ARGE also eine geringere Miete angegeben, als sie tatsächlich zahlen muss, da sie offensichtlich irrig der Auffassung war, dass die ARGE sonst keine Wohnkosten trägt oder es eben erst längere Diskussionen gibt.
Möglicherweise könnte der Betrug darin liegen, dass die TE sich durch das Vortäuschen einer angemessenen Wohnung Umzugskosten, Kautionsdarlehen etc. erschlichen hat, die nicht übernommen worden wären, wenn die ARGE von der Unangemessenheit der Wohnung gewußt hätte.
Eine entsprechende Nachfrage meinerseits in ihrem Thread im Sozialrecht hat die TE bisher leider nicht beantwortet.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
-- Editiert am 16.08.2009 14:58
quote:
Das halte ich für ein Gerücht und bezweifle, dass du als Hilfskraft überhaupt deratige Einblicke hast.
Dann ist Ihnen nicht bekannt, dass man als student praktische Studienzeiten abzuleisten hat, unter anderem auch am Amtsgericht. In dieser Zeit ist man den Richtern beigeordnet, und bekommt so auch einen Einblick in die Arbeit. Außerdem gibt es auch Richter, die noch an der Universität lehren.
Selbst wenn die TE irrig angenommen hat, die ARGE würde nur die geringere Miete zahlen, so ist das immer noch als versuchter Betrug strafbar.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
@c_konert:
Also hinsichtlich der Mietzahlung sehe ich nun ehrlich gesagt überhaupt keine Betrugsabsicht. Sie hat im Mietvertrag einen niedrigeren Betrag eingesetzt, als den tatsächlich zu zahlenden. Und das die ARGE niemals mehr Miete bezahlt,als im Mietvertrag steht, dass dürfte nun wohl wirklich jedem klar sein. Ergo, in diesem Punkt keine Bereicherungsabsicht und somit auch kein (versuchter) Betrug.
Nocheinmal: Der einzige denkbare Betrugstatbestand könnte darin liegen, dass mit dem Vortäuschen der Angemessenheit der neuen Wohnung, Umzugskosten erschwindelt wurden.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Es wurden keinerlei Kosten beantragt, weder Kaution noch Umzugsgeld oder Renovierungskosten....
es entstand keinerlei Kosten, ausser der Miete
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@Yes I can:
quote:
Aha, soll heißen, die Unterschriftsfälschung des VM fällt nicht ins Gewicht ?
Sorry, aber richtig und vollständig lesen soll helfen. Ich schrieb:
quote:
Der einzige denkbare [color=red]Der einzige denkbare Betrugstatbestand [/color]....
Betrug und Urkundenfälschung sind unterschiedliche Tatbestände, die unabhängig voneinander erfüllt sein können.
quote:
Es wurden keinerlei Kosten beantragt, weder Kaution noch Umzugsgeld oder Renovierungskosten....
es entstand keinerlei Kosten, ausser der Miete
Demnach dürfte der Betrugstatbestand m.E. nicht erfüllt sein. Die Bewertung einer möglichen Urkundenfälschung ist davon allerdings nicht betroffen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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--- editiert vom Admin
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