Hallo!
Wir sind ein junges Paar und wollen nun unsere erste gemeinsame Wohnung beziehen. Nach langer Suche ergatterten wir dann auch die perfekte Wohnung, perfekte Lage, perfekte Größe, frisch renoviert, keinerlei Mängel, niedrige Miete. Die Mitbewerber ausgebootet, mit den Vermietern nen Kaffe getrunken, et voila, wir sind deren Traummieter die Zusage zur Wohnung sicher.
Doch oh Schreck, wie alles im Leben hat auch diese Wohnung einen Haken! Einen Kündigungsausschluß von 3 Jahen! Beide als Hauptmieter!
Wir haben zwar durchaus vor solange dort wohnen zu bleiben, kein Grund zu Zweifeln das wir die Wohnung doch nicht möchten. Für uns ist auch klar, daß wir uns nicht nur an diese Wohnung binden, sondern auch an uns selber als Paar.
Aber erstens kommt es anders und zweitens als man denkt!
Meine Frage:
A) Welche Möglichkeiten gibt es dennoch vorzeitig aus so einem Vertrag auszusteigen.
B) Was ist im Falle einer Trennung innerhalb dieser Zeit? Rosenkrieg?
C) Meine Freundin könnte die Wohnung alleine halten (berufst.) ich nicht (Student) - Macht es sinn einen Vertrag zwischen uns zu schließen, daß im Falle einer Trennung, und wenn keine Möglichkeit zur Mietvertragsauflösung besteht, sie dort wohnen bleibt und auch meinen Teil der Miete übernimmt?
Kündigungsausschluss - Was ist im Falle einer Trennung innerhalb dieser Zeit?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein Kündigungsausschluss ist im Prinziip rechtens. Vorab, auch bei einem Kündigungsausschluss hat man das Recht der Sonderkündigung bei z.B. Schimmelbefall oder wenn einem die Untervermietung generell verweigert wird.
Schau Dir mal den Mietvertrag genau an: Ist es ein Formularmietvertrag, d.h. ein Vordruck wo die leeren Stellen ausgefüllt werden, muss ein Kündigungsausschluss für beie Parteien gelten, da ansonsten unwirksam.
Bei einer individualvertraglichen Vereinbarung (d.h. z.B. handschriftliche Zusätze in einem Mietvertrag, kann der Kündigungsausschluss auch für lediglich eine Partei gelten).
Liegt also ein wirksamer Kündigungsausschluss, und man muss früher aus der Wohnung raus, gibt es nur den Weg über Sonderkündigungsmöglichkeiten. Der klassische Weg ist über ein evtl. Untermietverhältnis.
Steht im Mietvertrag das generell eine Untervermietung nicht zulässig ist, buw. wenn man davon ausgehen kann, dass egal wenn man als Untermieter für die gesamte (!) Wonung vorschlagen wird eine Ablehnung erhalten wird, steht einem ein Sonderkündigungsrecht nach §549 BGB
zu.
Wenn das alles nicht hilft, und man aufgrund von schwerwiegenden Tatsachen aus dem Vertrag raus muss erhält man (sofern das nicht bereits im Mietvertrag geregelt wurde) das Recht einen geeigneten Nachmieter zu stellen.
Stellt man einen solchen und der Vermieter lehnt diesen aus subjektiven Gründen (d.h. obwohl dieser eine vergleichbare wirtschaftliche Sicherheit bieten kann) ab, bist du zu dem Zeitpunkt aus dem Mietvertrag raus an dem er eingetreten wäre.
Ich denke mehr Möglichkeiten gibt es nicht.
Gruss,
meharis
Danke erstmal für die rasche informative Antwort.
Es ist in der Tat so, daß der Kündigungsausschluß wirksam ist (Formularmietvertrag, Kündigungsausschluß geltend für beide Vertragsparteien).
Zur Untervermietung folgendes:
"1. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Untervermietung der gesamten Mieträume noch zu einer sonstigen dauernden Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
2. Entsteht für den Mieter nach Abschluß des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde (Anm. 60qm, 3 Zimmer, bis jetzt 2 Mieter) oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhägnig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt."
Besteht hier also eine Möglichkeit?
Zum Thema Nachmieter ist in gesamten Vertrag nicht ein Wort erwähnt.
Aber was ist nun im Falle einer Trennung (so Gott bewahre ;o)). Ist dies dann nicht ein unzumutbarer Umstand oder nur persönliches Pech?
MfG Maik
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Eine plötzliche Vergrösserung oder Verkleinerung der Familie würde Dir das Recht verschaffen einen Nachmieter stellen zu dürfen. Gegenwärtig, ohne trifftigen Grund, hast Du nicht das Recht einen Nachmieter zu stellen, falls Du es erwünscht.
Aber: mal ehrlich man weiss in der Regel ca. 6 Monate vorher, dass man ausziehen wird. Wenn man nun einfach nicht zahlt, wird man irgendwann rausgeschmissen. Ist zwar teuer (Mahnkosten etc..) funktioniert aber in der REgel.
Oft ist es aber dem Vermieter nur eine Frage des Geldes. Wenn man sich also darauf einigt z.B. auszuziehen, drei Monatsmieten zusätzlich zu bezahlen (z.B. Kaution verschenken) und dem Vermieter so die Möglichkeit gibt Doppelmieten zu kassieren, wird dieser sich in der Regel darauf einlassen.
Um das noch mal klarzustellen: Wir zwei sind nicht verheiratet. Eheähnliche Gemeinschaft trifft es eher - aber rein rechtlich wohl doch eher WG!
Naja momentan sieht es nicht danach aus, ich frage mich ja nur was ist wenn.... Will alles abklären bevor ich unterzeichne.
Danke für die Hilfe
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