Hallo nochmal,
wenn beide Mietparteien das Recht auf ordernliche Kündigung ausschliessen für 4 Jahre und der MV am 10.04.2008 abgeschlossen wird, das Mietverhätlnis aber erst am 01.09.2008 beginnt, im MV dann noch steht, daß auf das Recht auf ord. Kündigung bis zum 31.08.2012 verzichtet wird, wäre dies dann eine ungütlige Klausel, da ab Vertragsabschluss die Laufzeit dann mind. 4 Jahre + 4 Monat wären ??
Bzw. müsste man diesen Kündigungsausschluss dann entweder ab beginn der Mietzeit vereinbaren oder halt bis zum 31.03.2012 laufen lassen ??
Gruß
Michael
Kündigungsausschluss - ab Vertragsschluss oder ab Mietbeginn?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Es ist richtig, dass die 4 Jahre ab Vertragsabschluss gelten. Wie man das dann genau formuliert, bleibt den Vertragspartnern überlassen.
Mit einer Individualvereinbarung darf auch ein längerer Kündigungsausschluss vereinbart werden. Dabei sollte besonders der Vermieter aber darauf achten, dass er später auch beweisen kann, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt.
Wir haben dies mit unserem neuen VM diskutiert und im Formularvertrag wurde in der Klausel -ab Vertragsabschluss- duchgestrichen und mit -ab Mietbeginn- ersetzt.
Das würde bedeuten, daß wir nun vor Mietbeginn noch kündigen können, oder ?
(HABEN WIR NICHT VOR !!)
Gruß
Michael
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn Ihr das mit Eurem vermieter diskutiert habt und als Ergebnis dieser Diskussion die genannte Änderung vorgenommen wurde, dann handelt es sich um eine Individualvereinbarung, die auch dann gültig ist, wenn der Kündigungsausschluss länger als 4 Jahre ab Vertragsbeginn gilt.
Ob Du jetzt theoretisch vo Mietbeginn kündigen könntest, hängt von der genauen Formulierung ab. Das kann durchaus so sein.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
13 Antworten
-
25 Antworten