Hallo zusammen,
da wir demnächst die Seiten wechseln und eine Immobilie erwerben wollen, hätte ich mal kurz eine Frage zu unserem Mietvertrag und der nächstmöglichen Kündigungsmöglichkeit.
Folgender Passus steht Vorgedruckt :
quote:
2. Vertragsdauer
a) Die Parteien vereinbaren wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren [color=red](die 4 ist handschriftlich eingefügt worden) [/color] ab Vertragsabschluss [color=red](dies wurde durchgestrichen vom Vermieter und handschriftlich ersetzt durch "Mietbeginn")[/color] also bis zum 30.06.2012 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages zu verzichten. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraumes mit der in §3 Ziff. 2 genannten First (3 Monate) zulässig. (ausserordentliche unberührt usw...)
Die Frage nun:
Kann ich Ende 3/2012 zum 30.06.2012 kündigen oder ab 01.07.2012 zum 31.09.2012.
Bzw. der Mietvertrag wurde am 04.04.2008 abgeschlossen, Mietverhältnis begann ab 01.07.2008, ergibt sich hier eine Verlängerung über die 4 Jahre, welche den Ausschluss evtl ganz unwirksam werden lässt ?? (@ Morti, keine Angst, wir bleiben schon noch in dem Haus hier wohnen)
Danke schon mal für die Meinungen
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