Mein Freund will zu mir ziehen und muss demzufolge seine Wohnung kündigen. Im Vertrag hat er folgenden Passus stehen: "Das Mietverhältnis ... ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien verzichten bis 31.12.2007 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 573 c BGB
."
Ist das denn rechtens??! Die Vermieter sagen, er kommt früher raus, wenn er einen Nachmieter bringt. Bloß ist die Wohnung relativ teuer und er müsste aus Zeitgründen einen Makler einschalten (und die Courtage zahlen, was auch nicht gerade "prickelnd" wäre).
Vielen Dank schon im voraus für Eure Infos!!!
Kündigungsausschluß im Mietvertrag
18. März 2005
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2005 | 10:15
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsausschluß im Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 18. März 2005 | 11:06
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Dies ist nach Einführung des neuen Mietrechts 2001 eine der umstrittensten Fragen. Es gibt hierzu verschiedene Meinungen.
Jedoch nach der Rechtsprechung verstößt die Vereinbarung eines beiderseitigen befristeten Kündigungsausschlusses gegen § 573 c Abs. 1 und 4 BGB
, da der Kündigungsausschluss wie eine Verlängerung der Kündigungsfrist um den vereinbarten Zeitraum wirkt.
#2
Antwort vom 18. März 2005 | 16:28
Von
Status: Unbeschreiblich (46737 Beiträge, 16569x hilfreich)
Da muss ich leider widersprechen. So eine Klausel ist wirksam. Dazu gibt es jetzt ein Grundsatzurteil des BGH. Genaueres findest Du unter den Links auf der rechten Seite zu diesem Thema. Stichwort:
Mietrecht >Befristeter Kündigungsausschluss bleibt wirksam<
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.191
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten