Kündigungsaussschluss Staffelmietvertrag?

14. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Swiss78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsaussschluss Staffelmietvertrag?

Hallo,

seit dem neuen Mietrecht hat man als Mieter ja eine 3-monats Kündigungsfrist, ausser bei Staffelmietverträgen. Kann mir jemand sagen wie lange ein Vermieter in einem Staffelmietvertrag ( vorher festgelegte Mieterhöhungstermine ) die Kündigung durch den Mieter ausschliessen kann?

Gruß

Swiss

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

der Kündigungsausschluss bei Staffelmietverträgen bezieht sich nur auf die Staffelvereinbarung; der Mietvertrag kann ganz normal gekündigt werden.

Etwas anderes gilt nur, wenn das Kündigungsrecht für den Mietvertrag zeitweilig vertraglich ausgeschlossen wurde; dies erachtet der BGH als möglich. Das hat aber nichts mit der Staffelvereibarung zu tun.

MfG
Klaus

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#2
 Von 
Swiss78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

aso, wie lange kann denn ein Vermieter das Kundigungsrecht für den Mietvertrag ausschliessen? Und wenn das Kündigungsrecht ausgeschlossen ist, gilt das auch für das Sonderkündigungsrecht ( Schwangerschaft, Hausbau etc. ) ?

Danke und Gruß

Swiss78

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#3
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

mir ist bisher nach dem Inkrafttreten des "neuen Mietrechts" ab dem 01.09.2001 nur ein Urteil des BGH in die Hände gekommen, dass einen Kündigungsausschluss zuließ. Ich habe es selbst gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob es in dem Fall ein oder zwei Jahre Kündigungausschluss waren.

Entsprechend kenne auch noch keine Urteile über ein Sonderkündigungsrecht analog zu den früheren Fällen bei befristeten Mietverträgen. Aber schon damals war ein Hausbau kein wichtiger Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

MfG
Klaus

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#4
 Von 
Swiss78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

für alle die es noch interessiert, hab ich folgendes dazu gefunden:

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf04243.html

Gruß

Swiss

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

da hat wahrscheinlich ein Redaktionmitarbeiter des Ratgebers ganz einfach den Gesetzestext wieder gegeben.

Schaut man in einen juristischen Kommentar(.z.B. Palandt BGB 62. Auflage), dann steht da zu Kündigungrecht des § 557a BGB Abs.3 :--- Nur der Mietvertrag kann gekündigt werden, nicht die Staffelvereinbarung (bei Kündigungsausschluss).---

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Swiss78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie hab ich das jetzt zu verstehen? Also wenn in einem Mietvertrag ( mit Staffelmiete ) das Kündigungsrecht auf 5 Jahre ausgeschlossen wurde, bezieht sich das auf die Staffelvereinbarung und nicht auf die Mietdauer? Also könnte man trotzdem jederzeit mit einer 3-Monatskündigungsfrist kündigen und dann ausziehen?

MfG

Swiss

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#7
 Von 
agio
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei einem Staffelmietvertrag kann das Kündigungsrecht für 4 Jahre ausgeschlossen werden, nicht mehr.

Wenn bei Dir 5 drinsteht, ist es wohl möglich, dass der Kündigungsauschluss nichtig ist, und Du somit die normale dreimonatsfrist hast. Aber diesbezüglich solltest Du lieber einen RA aufsuchen.

In den 4 Jahren ahst Du natürlich bei entsprechendem Anlass, z.B. Versetzung in eine andere Stadt, ein Sonderkündigungsrecht.

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