Kündigungsbestätigung Vermieter

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Linessunshine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsbestätigung Vermieter

Hallo :)

Ich bin neu hier und hoffe im richtigen Forum gelandet zu sein.

Und zwar:
Wir kündigten unsere vorherige Mietwohnung fristgerecht zum 30.10.2014 und erhielten eine Kündigungsbestätigung seitens unseres Vermieters zum 01.10.2014.

Der Auszug erfolgte zum 30.09.2014 und die Wohnungsübergabe fand am 13.10.2014 statt.

Nun will unser Vermieter für den Oktober 2014 noch Miete von uns gezahlt haben da ihm ein Tippfehler unterlaufen wäre.
wir haben ja aber nun nicht mehr drin gewohnt, kann uns jemand helfen wer hier im Recht ist?

Viele liebe grüße und 1000 Dank im voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 999x hilfreich)

Meiner Meinung nach ist der Vermieter im Recht. Er hat sich bei der Kündigungsbestätigung, die er gar nicht hätte schreiben müssen, vertan. Kann passieren. Damit wird euer Kündigungsdatum nicht unwirksam. Wäre auch schlimm gewesen, wenn ihr erst Ende Oktober in die neue Wohnung hättet einziehen können.
Anders sähe es evtl. aus, wenn vorher über einen möglichen früheren Termin verhandelt worden wäre.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9685 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von Linessunshine ):
Der Auszug erfolgte zum 30.09.2014 und die Wohnungsübergabe fand am 13.10.2014 statt.

Vor der Wohnungsübergabe konnte der Vermieter die Wohnung doch gar nicht verwenden, bis dahin ist eh die Miete zu zahlen. Und aus der falschen Kündigungsbestätigung ein Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum 1.10. zu machen, wird recht anspruchsvoll. Zudem hättet ihr dieses Angebot dann auch noch annehmen müssen oder dem Vermieter zumindest konkludent zu verstehen geben müssen, dass ihr es annehmen wollt. Wenn da nicht noch wichtige Teile in der Schilderung fehlen, wird der Mieter nicht um die Oktobermiete herumkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Linessunshine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Wohnungsübergabe fand leider deshalb so spät statt da der Vernieter aus einem anderen Bundesland kommt und eine Zwischenfirma beauftragt wurde und diese jedoch nicht eher Zeit hatte.

Sehr ärgerlich das wir jetzt auf einer Monatsmiete sitzen bleiben obwohl wir nicht mehr die Wohnung bewohnt haben. :sad:

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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 999x hilfreich)

Zitat:
Sehr ärgerlich das wir jetzt auf einer Monatsmiete sitzen bleiben obwohl wir nicht mehr die Wohnung bewohnt haben. :sad:

Da wäre es aber an euch gewesen mal nachzufragen, ob der Vermieter euch vorzeitig aus dem Vertrag entlässt.
Doppelmieten müssen viele Mieter zahlen. Es passt leider nicht immer mit den Kündigungsfristen und der neuen Wohnung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37559 Beiträge, 13798x hilfreich)

Ihr habt zum 30.10. gekündigt. Also ist bis zum 30.10. auch die Miete zu zahlen. Es sei denn ....siehe @ kathi.

wirdwerden

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