Ich habe schon nach ähnliche Themen in google und hier rechechiert, bin aber immer noch nicht ganz sicher wie es in meiner Situation ist.
Ich habe am 8.11 einen Mietvertrag für eine neue Wohnung ab 1.12 unterschrieben, und erst danach meine alte Wohnung gekündigt, d.h. theoretisch habe ich noch 3 monaten die Wohnung. Da ich kein Doppelmiete bezahlen will, habe ich schon eine Nachmieterin gefunden, und mein Hausmeister, wer verantwortlich für das Vermieten ist, scheint auch zufrieden mit ihr. Allerdings findet er mein Boden zu sehr zerkrazt, und will das vor dem Einzug der neuen Mieterin renovieren, und dafür müssen alle meine Möbel weg sein. Also die Nachmieterin darf daher erst in Januar einziehen.
Ich zahle ungern die Miete für Dezember, wenn ich schon ein Nachmieterin für Dezember habe. Zum Glück kann sie auch in Januar einziehen. Im Dezember kann ich die Wohnung gar nicht benutzen, ich möchte wissen ob mein Vermieter das Recht hat, die Miete von Dezember von mir zu verlangen. Wenn ich wirklich die Miete für Dezember zahlen muss, möchte ich die Wohnung benutzen kann, aber das geht nicht.
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Kündigungsfrist,Renovierung, Nachmieter.....
20. November 2014
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Frage vom 20. November 2014 | 16:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist,Renovierung, Nachmieter.....
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 20. November 2014 | 16:46
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
quote:
d.h. theoretisch habe ich noch 3 monaten die Wohnung.
Nicht theoretisch, sondern praktisch und faktisch.
quote:
wenn ich schon ein Nachmieterin für Dezember habe.
Falsch gedacht, denn nicht du sondern der Vermieter bestimmt, wann der Nachmieter einzieht.
quote:
Wenn ich wirklich die Miete für Dezember zahlen muss, möchte ich die Wohnung benutzen kann, aber das geht nicht.
Auch wenn du die Wohnung nicht nutzt muss du dafür die Miete bezahlen. Darum solltest du ganz schnell versuchen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, in dem dann alle die Dinge mit Übergabe an die Nachmieterin usw. geklärt werden.
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#2
Antwort vom 20. November 2014 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119400 Beiträge, 39719x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Da ich kein Doppelmiete bezahlen will, habe ich schon eine Nachmieterin gefunden, <hr size=1 noshade>
Mit der der Vermieter schon einen Vertrag gemacht hat?
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich wirklich die Miete für Dezember zahlen muss, möchte ich die Wohnung benutzen kann, aber das geht nicht. <hr size=1 noshade>
Kannst Du ja, nur zahlst Du dann halt unter Umständen auch noch die Januar-Miete obendrauf.
quote:<hr size=1 noshade>ich möchte wissen ob mein Vermieter das Recht hat, die Miete von Dezember von mir zu verlangen. <hr size=1 noshade>
Ja, das Recht hat er. Gegen Zahlung der Dezembermiete entlässt er Dich früher aus dem Mietvertrag, das nennt man eine Aufhebungsvereinbarung.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 21. November 2014 | 09:33
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
quote:
ich möchte wissen ob mein Vermieter das Recht hat, die Miete von Dezember von mir zu verlangen.
Nicht nur die. Auch noch die für Januar und Februar.
Der VM schließt dann halt einen Vertrag zum 1.4.15 mit diesem oder einem anderen Interessenten ab und renoviert im März 2015.
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