Hallo,
meine Tochter hat im Dez. 2009 einen Wohnung gemietet die sie aber jetzt zu 31.07.2010 gekündigt hat weil sie schwanger ist und die Wohnung zu klein wird. Sie hat aber in Ihrem Mietvertrag einen Klausel stehen ,
wörtlich ( Eine ordentliche Kündigung DES MIETERS ist erstmals zum 31.12.2010 zulässig.Die fristlose Kündigung richtet sich nach den Gesetzlichen Vorschriften.
Meine Frage ist was können wir da machen und ist das rechtens?
Danke
tapsy02
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Kündigungsfrist , Kündigungsklausel rechtens??
11. Mai 2010
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Frage vom 11. Mai 2010 | 17:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist , Kündigungsklausel rechtens??
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#1
Antwort vom 11. Mai 2010 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (46738 Beiträge, 16572x hilfreich)
Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht, der nur für den Mieter gilt, ist unwirksam.
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#2
Antwort vom 11. Mai 2010 | 22:12
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 204x hilfreich)
Wobei sich bei dem Zeitraum schon die Frage stellt, welche Art von ordentlicher Kündigung der VM eigentlich wohl vor dem 31.12.2010 durchsetzen könnte.
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#3
Antwort vom 11. Mai 2010 | 22:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
eine ordentliche Kündigung ist in meinen Augen immer noch 3 Monate und diese wird mit dem 31.07.2010 ja eingehalten. Was soll der VM noch durchsetzen können??? Die Kündigung ist bei Ihm am 26.04.2010 eingegangen so das die 3 Monate Frist eingehalten werden.
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#4
Antwort vom 11. Mai 2010 | 22:52
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 204x hilfreich)
Das wird doch jetzt hoffentlich nicht an meinen Formulierungskünsten liegen.
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