Ich möchte gerne wissen wie ich eher aus einem Mietvertrag rauskomme da ich umziehen möchte. Ich wohne seit 1985 in der Wohnung und habe damit eine unendlich lange Kündigungsfrist.
Welche Möglichkeiten habe ich? Ich habe bereits mehrere Nachmieter die interessiert sind. Wieviele muss ich dem Vermieter anbieten und ist es möglich wenn ich genug Nachmieter gefunden habe aber der Vermieter nicht bereit ist an diese zu Vermieten trotzdem aus dem Mietvertrag raus zu kommen?
Es gibt ja die Regelung, (Es müsste für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten, nicht ausziehen zu können,)das wenn eine Wohnung aufgrund Nachwuch zu klein geworden ist und unzumutbar wird, man in einem solchen Fall ausziehen kann. Gibt es die Regelung auch im umgekehrten Fall, das wenn man jetzt Rentner ist und die Wohnung zu groß und zu teuer geworden ist, da die Kinder ausm Haus sind man ausziehen kann?
Danke für Hilfe!
-- Editiert von cesnostyle am 25.12.2007 19:21:07
-- Editiert von cesnostyle am 25.12.2007 19:22:31
Kündigungsfrist 1 Jahr!? Nachmieter stellen?
--- editiert vom Admin
Hallo,
es gibt
1. keine Regelung, nachdem man bei Stellung von X Nachmietern einfach ausziehen kann
2. keine Regelung, daß man bei unzumutbarer Härte ausziehen kann ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.
3. dürfte wie schon geschrieben wurde, die Frist 3 Monate betragen.
Gruß
Michael
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich denke die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate wenn man über 10 Jahre in der Wohnung wohnt?
Vielleicht für den VM. Der Mieter hat immer und grundsätzlich 3 Monate.
Else
-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."
--- editiert vom Admin
Das BGH-Urteil betrifft nur die Altfälle, in denen die Kündigungsfristen explizit zeitlich festgelegt wurden (und ist ein phantastisches Beispiel dafür, was der BGH von Mietverträgen und deren Vertragssicherheit hält - reine Willkür).
--- editiert vom Admin
Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt definitiv drei Monate, ungeachtet dessen, was in dem uralt-Mietvertrag drinsteht.
Gruß Justice
Und das ist eben die *******.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
21 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten