Kündigungsfrist 1 Jahr!? Nachmieter stellen?

25. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
cesces
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 1 Jahr!? Nachmieter stellen?

Ich möchte gerne wissen wie ich eher aus einem Mietvertrag rauskomme da ich umziehen möchte. Ich wohne seit 1985 in der Wohnung und habe damit eine unendlich lange Kündigungsfrist.
Welche Möglichkeiten habe ich? Ich habe bereits mehrere Nachmieter die interessiert sind. Wieviele muss ich dem Vermieter anbieten und ist es möglich wenn ich genug Nachmieter gefunden habe aber der Vermieter nicht bereit ist an diese zu Vermieten trotzdem aus dem Mietvertrag raus zu kommen?

Es gibt ja die Regelung, (Es müsste für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten, nicht ausziehen zu können,)das wenn eine Wohnung aufgrund Nachwuch zu klein geworden ist und unzumutbar wird, man in einem solchen Fall ausziehen kann. Gibt es die Regelung auch im umgekehrten Fall, das wenn man jetzt Rentner ist und die Wohnung zu groß und zu teuer geworden ist, da die Kinder ausm Haus sind man ausziehen kann?

Danke für Hilfe!



-- Editiert von cesnostyle am 25.12.2007 19:21:07

-- Editiert von cesnostyle am 25.12.2007 19:22:31




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Hallo,
es gibt

1. keine Regelung, nachdem man bei Stellung von X Nachmietern einfach ausziehen kann

2. keine Regelung, daß man bei unzumutbarer Härte ausziehen kann ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.

3. dürfte wie schon geschrieben wurde, die Frist 3 Monate betragen.

Gruß

Michael

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#3
 Von 
cesces
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate wenn man über 10 Jahre in der Wohnung wohnt?

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#4
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 78x hilfreich)

Vielleicht für den VM. Der Mieter hat immer und grundsätzlich 3 Monate.

Else

-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."

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#5
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Das BGH-Urteil betrifft nur die Altfälle, in denen die Kündigungsfristen explizit zeitlich festgelegt wurden (und ist ein phantastisches Beispiel dafür, was der BGH von Mietverträgen und deren Vertragssicherheit hält - reine Willkür).

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#7
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt definitiv drei Monate, ungeachtet dessen, was in dem uralt-Mietvertrag drinsteht.

Gruß Justice

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Und das ist eben die *******.

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

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