Hallo,habe eine Wohnung bezogen im Jahr 2003 und werde jetzt versetzt.Habe gestern ausserordentlich gekündigt zum 01.11.2013.Jetzt sagt der Vermieter im Mietvertrag steht ausdrücklich das bei einem Mietverhältnis von 10 jahren eine Kündigungsfrist von 12 Monaten besteht----ist das rechtens?????????
Wie sieht es mit Renovierung aus----im Mietvertrag steht das ich alle 5 Jahre zu renovieren habe----habe es aber nie gemacht! Muss ich jetzt renovieren???Dachte immer es gilt neues Gesetz das der Mieter nur Besenrein zu übergeben hat.Brauche eure Hilfe!!!
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Kündigungsfrist 1 Jahr
Danke---d.h.ich als Mieter muss grundsätzlich nicht renovieren!!!???Habe auch während der 10 Jahre nix gemacht ---ist ganz schön verwohnt!!Aber dann spare ich mir die Renovierung.
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Wie sehen den die gesetzlichen Regelungen aus---muss man noch renovieren?
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Habe auch während der 10 Jahre nix gemacht ---ist ganz schön verwohnt!!Aber dann spare ich mir die Renovierung.
bei so einer Unverschämtheit fehlen einem die Worte
quote:
Wie sehen den die gesetzlichen Regelungen aus---muss man noch renovieren?
wenn es wirksam vereinbart ist...und eigentlich sollte es auch eine Selbstverständlichkeit von Anstand (der dem TE offensichtlich vollkommen fehlt) sein, dass man eine Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgibt...
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stimmt ist schon ganz schön herb......die Frage muss man eigentlich nach den ganzen neuen Gesetzen überhaupt noch ne Renovierung machen
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Kündigungsfrist 1 Jahr
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Habe auch während der 10 Jahre nix gemacht ---ist ganz schön verwohnt!!Aber dann spare ich mir die Renovierung.
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bei so einer Unverschämtheit fehlen einem die Worte
Wieso fehlen Dir da die Worte ?
Miete bezahlt man für Be- und Abwohnen. Wenn die Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden, dann wäre die Renovierung Vermietersache.
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So,erstmal danke für eure Hilfe.Es handelt sich um einen Vertrag von 2003--bin also über 10 Jahre Mieter. Der Mietvertrag wurde auf 12 Mobate abgeschlossen und verlängert sich jeweils um 12 Monate falls er nicht mit Frist von ----......12 Kalendermonate,wenn seit Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind.Eine stillschweigende Verlängerung nach Para.568 BGB tritt nicht ein.
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Gelten nun die gesetzlichen 3 Monate oder tatsächlich 12 Monate?????
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quote:<hr size=1 noshade>Wenn die Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden, dann wäre die Renovierung Vermietersache.
<hr size=1 noshade>
@Michael32 - andere Meinung: Wenn der Vermieter bewusst die Schönheitsreparaturen entgegen der schon jahrzentelangen Gebräuche im Mietpreissektor hätte übernehmen wollen, dann hätte er das in seiner Mietpreisgestaltung berücksichtigt und eben zum ortsüblichen, angemessenen Mietpreis gemäß des örtlichen Mietpreisspiegels einen angemessenen Aufschlag vereinbart - z.B. 8,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr zzgl. der jeweiligen inflationsbedingten Steigerungen gemäß II. Berechnungsverordnung § 28
Nach z.B. 10 Mietjahren hätte er bei einer 100m² Wohnung dann eben 8,50*100*10= 8.500 Euro zusätzlich eingenommen, die er dann locker in eine Schönheitsrenovierung der Wohnung stecken könnte ;-)
@TE
Hinsichtlich der Schönheitsreparaturen hat sich kein Gesetz geändert, sondern die Auffassung des BGH, wann eine mietvertragliche Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen als Allgemeine Geschäftsbedingung in Formularmietverträgen womöglich unwirksam ist. Dabei kommt es auf das Vorhandensein oder Fehlen einzelner bestimmter Wörter an und ob hier eben eine "Klausel" im Sinne von "formularvertraglich geschlossen" vorliegt - ob also der geschlossene Vertrag hinsichtlich BGB § 305 ff überhaupt zu prüfen ist. Zudem, ob ein Sachverhalt/eine Formulierung so vorliegt, wie vom BGH bereits "abgeurteilt"
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Das ist "Feinjuristerei" und dazu muss jemand den Vertragstext im Originalwortlaut Wort für Wort prüfen - einschliesslich der gesamten Sachumstände zum Zustandekommen des Vertrags.
Wenn jemand wie Du, der keine Ahnung vom Mietrecht hat, jetzt zum Nachteil seines Vertragspartner, der offensichtlich genausowenig Ahnung hat, sich da einzelne Rosinen herauspicken möchte - aber andere Tretminen zu seinem Vorteil hinüberschubsen möchte, dann dürfte die Einholung einer Rechtsanwalts-Meinung zielgerichteter sein, als die Einholung von unverbindlichen Infos über ein Forum zu unrichtig gekürzten Schlagzeilen auf Bildzeitungs-Niveau.
Hinsichtlich der Kündbarkeit/Kündigungsfrist Deines Mietvertrages könntest Du Dich z.B. schonmal mit dieser Abhandlung befassen, denn so einfach mit "Kündigungsfrist 12 Monate weil 10 Jahre Vertragsdauer" ist es ja denn doch nicht nach Deiner aktuellen Ergänzung:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2001/01347.htm
... es kommt allerdings auch hierbau auf den exakten Wortlaut Deines Mietvertrages an, den wir bisher nicht kennen!
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
quote:
Nach z.B. 10 Mietjahren hätte er bei einer 100m² Wohnung dann eben 8,50*100*10= 8.500 Euro zusätzlich eingenommen, die er dann locker in eine Schönheitsrenovierung der Wohnung stecken könnte ;-)
Dann frage ich mich, warum die Vermieter denn nicht endlich so schlau werden und eben genau dies tun ??
Weil sie die Miete lieber komplett in die Tasche stecken wollen anstatt Rücklagen zu bilden ?
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