ist eine Untermietervertrag mit einem Monat kündigungsfrist Rechtskräftig?
hallo!
ich habe schon mal hier meiner jetzige Situation geschildet.
es ging um eine untervermietete Zimmer in einer WG.
nun, auch wenn ein paar Möbelstücke collant von dem Vormieter übernommen wurde, handelte sich nicht um eine Möblierte Zimmer.
in der Untermietvertrag wurde 1 Monat Kündigungsfrist vereinbart.
weil ich mit der Hauptmieterin zu der Zeitpkt. befreundet war, habe ich mir wegen die Kündigungsfrist nichts dabei gedacht.
nun, habe am anfang des Monats die schriftlische Kündigung zum 01.05 bekommen.
da ich derzeit auf AlgII angewiesen bin, sind die Kosten für Unterkunft und Heizung vom Amt übernommen.
habe aber in der 2 Wochen eine Whng. gefundet, die erst zum 01.06 erst frei ist.
kann ich die jetzige Mietvärhältnisse bis dahin um eine Monat verlängern? trotz der vereinbarte 1 Monat kündigungsfrist?
danke für jede hilfsreiche Antwort
Kündigungsfrist 1 Monat?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
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hallo,
danke für eure Rat.
die Hauptmieterin hat ja schon rumgezickt,
wo sie mir erstes mal mich mündlich gekündigt hat, und ich ihr mittgeteilt habe, dass die Kündigung schrifftlich folgen muss. weil ich die schrifftliche Kündigung auch bei arbeitsamt vorlegen müsste.
es gab ein Riesentheater, weil sie das Kündigungsdatum rückgängig machen wollte. und sowas habe ich nicht akzeptiert.
na ja, ich hoffe sehr dass sie nicht rumzicken wird, weil da waren die Monate schon manche Leute da, um sich die Ziimer anzuschauen. und wenn jemand schon das Zimmer zum 01.05 vermietet hat, was macht man dann?!
MfG,
Zunächst mal das Eichhörnchen mit der Schrotflinte bearbeiten.
Wenn die Kündigung rechtens und wirksam ist, ziehst du besser am 30.4. aus. Das jetzige Mietverhältnis um einen Monat verlängern funktioniert nicht ohne die Zustimmung der Hauptmieterin. Wenn du später ausziehst, kommt bald eine Schadensersatzklage.
Was steht denn genau im Kündigungsschreiben deiner Hauptmieterin?
'die schriftlische Kündigung zum 01.05'
Das hört sich nach unwirksam an. Gekündigt werden kann immer nur zum Ende eines Monats, also dem 30.4.
Nachtrag: wenn Zimmer bereits ab 1.5. vermieter, dann hast du besser vorher das Schloss gewechselt - insb. wenn das Kündigungsschreiben der Hauptmieterin unwirksam ist; Streit bedeutet es in jedem Fall.
-- Editiert von ah_xy am 18.04.2008 13:50:25
--- editiert vom Admin
Vier Wochen Urlaub.
Rechtlich gesehen gibt es hier nur ein oder drei Monate.
die Kündigung:
"Sehr geehrte Frau....,
Hiermit kündige ich, ....., das Untermietverhältnis über das ...m² große Zimmer der Whng. im 6ten Stock, in der ... Straße, ordungsgemäß zum 1. Mai 2008.
Mit freundlichen Grüßen,
Hauptmieterin...
unter Anwesenheit von 2 Zeugen."
genau so ist die Kündigung, die ich bekommen habe.
normaleweise, ist ja der Untermietvertrag mit 1 Monat kündigungsfrist schon rechtens, wenn man vom Anfang an so vereinbart hat.
wie hatten am Anfang freundschaftliche Verhältnisse gehabt, und habe mir dabei nichts gedacht, dass es so kommen wird.
nun, habe ja gefragt, weil sich manche wegen die 1 Monat Kündigungsfrist wundern, und sagen, es könnte nicht rechtens sein.
MfG,
--- editiert vom Admin
Na Hanni,
Die TE hingegen wird mit einer Frist von 1 Monat kündigen können.
Also gibt es
hier nur ein oder drei Monate
Wobei, wenn die Hauptmieterin sonst nichts vorzuweisen hat, die drei Monate eher sechs Monate sind.
hallo Hanibal...,
ich meinte kulant.
danke dass du mich korrigiert hast, das hilft mir aber jetzt auch nicht weiter.;)
Mfg,
--- editiert vom Admin
Was Hanibal, scheinbar noch etwas müde vom letzten Feldzug, meint ist, dass die Kündigung durch die Hauptmieterin nicht rechtskräftig ist, weil:
- 3 Monate Kündigungsfrist gelten
- Zum 1.5. nicht gekündigt werden kann
Ich würde daher zum 31
.05. kündigen und fertig.
hallo Philosoph,
wie sicher bist du mit deiner Aussage?!
denn, mir ist die Kündigung am 31.04 zum 01.05 eingereicht wurde.
weil man 1 Monatkündigungsfrist in der Untermietvertrag vereinbart hat.
es wäre schon cool, wenn ich bis zum 31.05 noch hier bleiben soll.
weil, wie gesagt, die neue Whng. ist erst ab 01.06 frei.
wie sicher bist du mit deiner Aussage?!
Sehr.
Die Kündigungsfrist von 1 Monat gilt nur für Kündigungen, die Du
vornimmst.
Also mußt Du selbst noch zum 31.5. kündigen.
--- editiert vom Admin
Philosoph? Gott bewahre.
'Blöd nur, daß es keinen 31.4. gibt...'
Wahrscheinlich war der 31.3
. gemeint...???
Ist aber letztlich egal, weil für die Hauptmieterin soweit 3 Monate Kündigungsfrist gelten. => Kündige selber per Einschreiben zum 31.5. und fertig. Bedenke, dass die Post in Deutschland evtl. bald streiken wird (auch wenn dies erst für Mai angekündigt ist).
ja, jetzt verstehe nicht mehr.
mir wurde es zum 01.05 gekündigt, und die Kündigung ist mir am 31.03 eingereicht wurde.
wie soll ich jetzt selber kündigen???!!!!
lg,
dani
mir wurde es zum 01.05 gekündigt
Aber nicht rechtswirksam.
Deshalb mußt Du jetzt selbst zu dem Dir passenden Termin kündigen.
--- editiert vom Admin
Eine Kündigung in deinem Fall zum 1.5. ist wie schon erwähnt nicht rechtswirksam, da laut §573c Absatz 1 BGB
eine Kündigung nur zum 'Ablauf
des übernächsten Monats zulässig' ist. Bedeutet: aktuell liegt keine gültige Kündigung vor.
Daher musst du selber kündigen, wenn du zeitnah raus möchtest. Dies ist, nach MEINUNG vieler hier, zum 31.5. möglich. Die Kündigung sollte der Hauptmieterin nachweisbar Ende April zugehen.
hallo ah_xy,
ich möchte schon die 1 Monat da wohnen bleiben, weil die neue Whng. ist zum 01.06.
sonst muss ich ja 2 mal umziehen, die eine Monat irrgendwo zu zwischenmiete wohnen.
also, noch mal.
ich dachte, die eine Monat, halt april, wäre die vereinbarte Kündigungsfrist.
also, die kündigung habe ich ja am 31.03 bekommen, und die Untermietverhältnisse wurden zum 01.05 gekündigt.
wie soll ich jetzt das ganze rechtlich begründen?!
danke,
Lg.
P.S. es ist eine WG wohnung.
Eine Kündigung in deinem Fall zum 1.5. ist wie schon erwähnt nicht rechtswirksam, da laut §573c Absatz 1 BGB
eine Kündigung nur zum 'Ablauf
des übernächsten Monats zulässig' ist. Bedeutet: aktuell liegt keine gültige Kündigung vor.
Daher musst du selber kündigen, wenn du zeitnah raus möchtest. Dies ist, nach MEINUNG vieler hier, zum 31.5. möglich. Die Kündigung sollte der Hauptmieterin nachweisbar Ende April zugehen.
Was die Begründung betrifft ist §573c Absatz 4 BGB
, neben dem erwähnten §573c Absatz 1 BGB
, interessant.
--- editiert vom Admin
hallo ah_xy,
wa ich dich fragen will.
gilt die von die erwähnte paragraphen, auch wenn in mein untermietvertrag folgendes steht:
§4 Mietzeit und Kündigung
2. Das Mietverhältnis beginnt am 01.05. 2007 und läuft auf unbestimmte Zeit.
die vereinbarte Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
5. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugegenagen sein. Für die Rechttzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
dass ich jetzt selber kündigen, weiss nicht ob das jetzt gehen würde.
sonst stimmt ja Jobcenter nicht der Umzug.
ausserdem, habe heute schon meiner Kündigung beim arbeitsamt abgegeben.
(wegen teilzeitjob bin nun mal gerade wegen miete auf Jobcenter angewiesen).
Lg,
--- editiert vom Admin
oh,danke.
das hört sich gut an.
dann brauchte ich mir wegen das, was in untermietvertrag steht, keine Gedanken mehr machen müssen?!
Lg
'gilt die von die erwähnte paragraphen, auch wenn in mein untermietvertrag folgendes steht:'
Sorry, aber wann sollten sie sonst gelten? Beim Tanzen? Hast du dir den §573c Abs. 4 BGB
mal durchgelesen?
Weiterhin solltest du das Eichhörnchen, wie eingangs erwähnt, erschießen - hilfsweise ignorieren.
'nächstmöglichen K-Termin'
Das wäre der 31.7
. ... Insofern: selber zum 31.5. kündigen oder im Antwortschreiben schreiben, dass du 'den 1.5. ablehnst, aber in Anbetracht der Umstände den Kündigungszeitpunkt 31.5. akzeptierst.'
Thema Jobcenter: Bitte die Frage zur Erstattung der Umzugskosten im entsprechenden Forum stellen.
'den 1.5. ablehnst, aber in Anbetracht der Umstände den Kündigungszeitpunkt 31.5. akzeptierst.
das kann ich machen.
wegen jobcenter, war halt weil ich jetzt selber nicht mehr kündigen kann.
sonst, gibt ja nichts hier darüber zu reden. klaro.
es geht hier um die Kündigung.
und finde die Tipps von dir echt gut ,
ich werde es auch so machen.
die Hauptmieterin ist mietglied im Mieterverein, aber wenn die Kündigung zum 01.05 nicht rechtswirksam ist, dann brauche ich auch kein Gedanken zu machen, dass ich plötzlich auf der straße setze.
Lg
--- editiert vom Admin
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