Hallo zusammen,
wir haben in unserem Mietvertrag eine Kündigungsfrist für den Vermieter, als auch den Mieter von 6 Monaten angegeben. Nun stellt sich die Frage, ob das für den Mieter überhaupt rechtens ist? Normal wäre die Kündigungsfrist ja 3 Monate und soweit ich das bisher recherchiert habe darf der Mietvertrag keine Punkte enthalten, welche den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung schlechter stellen.
Könnte mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Wir wohnen auch erst das vierte Jahr in der Wohnung, wobei es wohl diese Staffelung ohnehin nicht mehr für den Mieter gibt.
Kündigungsfrist 6 Monate (Mieter)
30. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2022 | 08:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 6 Monate (Mieter)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Dezember 2022 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatNun stellt sich die Frage, ob das für den Mieter überhaupt rechtens ist? :
Nein, das ist nicht rechtens. Für den Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 15:54
#2
Antwort vom 30. Dezember 2022 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119510 Beiträge, 39734x hilfreich)
Zitatsoweit ich das bisher recherchiert habe darf der Mietvertrag keine Punkte enthalten, welche den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung schlechter stellen. :
Richtig, § 573c BGB besagt, eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Wenn der Vermieter also beweisen kann, das die Abweichung nicht zum Nachteil des Mieters ist ...
ZitatNein, das ist nicht rechtens. Für den Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. :
Steht so aber nicht im Gesetz ...
Und jetzt?
Schon
266.777
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
99 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten