Kündigungsfrist 6 Monate (Mieter)

30. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Berkano
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 6 Monate (Mieter)

Hallo zusammen,
wir haben in unserem Mietvertrag eine Kündigungsfrist für den Vermieter, als auch den Mieter von 6 Monaten angegeben. Nun stellt sich die Frage, ob das für den Mieter überhaupt rechtens ist? Normal wäre die Kündigungsfrist ja 3 Monate und soweit ich das bisher recherchiert habe darf der Mietvertrag keine Punkte enthalten, welche den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung schlechter stellen.
Könnte mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Wir wohnen auch erst das vierte Jahr in der Wohnung, wobei es wohl diese Staffelung ohnehin nicht mehr für den Mieter gibt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Berkano):
Nun stellt sich die Frage, ob das für den Mieter überhaupt rechtens ist?


Nein, das ist nicht rechtens. Für den Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

-- Editiert von User am 30. Dezember 2022 15:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119510 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Berkano):
soweit ich das bisher recherchiert habe darf der Mietvertrag keine Punkte enthalten, welche den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung schlechter stellen.

Richtig, § 573c BGB besagt, eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Wenn der Vermieter also beweisen kann, das die Abweichung nicht zum Nachteil des Mieters ist ...



Zitat (von hh):
Nein, das ist nicht rechtens. Für den Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Steht so aber nicht im Gesetz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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