Liebe Community,
Ich habe für mein WG-Zimmer in Ludwigsburg, wo der Mietmarkt wegen Corona abgeschmiert ist, jetzt seit der Kündigung vor 2 Monaten 2 Leermieten gezahlt, während ich wegen des Ausfalls des Präsenzunterrichts an meinem Studienort dort wieder zurück zu meinen Eltern gezogen bin. Mehrere Zusagen von Nachmietern, die ich und meine Mitbewohner interviewt hatten, platzten und meine Vermieterin einen Interessenten abelehnt , nur weil sein Deutsch nicht so gut ist, obwohl sie selbst einen stark vietnamesischen Akzent hat.
Weiß jemand etwas bezüglich einer eventuellen Verkürzung der Kündigungsfrist von 3 Monaten, so dass ich eventuell einen Weg finde, diesen Monat nicht noch einmal eine Miete auf den Kopf zu hauen, die ich gut für anderes nutzen könnte.
Vielen Dank im Voraus und bleibt gesund.
Liebe Grüße,
Robee
Kündigungsfrist Corona
2. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2020 | 12:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Corona
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#1
Antwort vom 2. Juni 2020 | 13:25
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Zitatso dass ich eventuell einen Weg finde, diesen Monat nicht noch einmal eine Miete auf den Kopf zu hauen, die ich gut für anderes nutzen könnte. :
Sie hauen die Miete nicht auf den Kopf, sie bezahlen damit einen Wohnraum, die Sie sich gemietet haben und der Ihnen zur Verfügung gestellt wird.
Falls der Vermieter keiner vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses zustimmt, sehe ich keine Möglichkeit, auf die dritte Zahlung zu verzichten. Es ist aber auch nicht die Aufgabe des Vermieters, Ihre Kosten zu tragen, wenn Sie beschließen, Ihren Wohnort zu ändern, in den Urlaub zu fahren oder was auch immer zu machen. Dass die Vermieterin unter Umständen rassistisch ist, ist traurig, hat aber keine rechtlichen Auswirkungen (für Sie).
#2
Antwort vom 3. Juni 2020 | 10:39
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Wegen Corona ändern sich die Gesetze nicht. Jedenfalls die meisten nicht.
Wenn die Vermieterin nicht kulant ist keine Chance früher aus dem Vertrag zu kommen.
Hast Du denn schon form- und fristgerecht gekündigt?
WG-Zimmer.
Wohnt die VM selbst mit in der Wohnung und ist das Zimmer möbliert?
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#3
Antwort vom 9. Juni 2020 | 12:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Liebe Community,
Nein. Die Vermieterin wohnt im selben Haus, aber nicht in der Wohnung. Das Zimmer habe ich unmöbliert gemietet. Ändert das irgendetwas an der Situation?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Liebe Grüße,
Robee
#4
Antwort vom 9. Juni 2020 | 16:11
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatÄndert das irgendetwas an der Situation? :
An der Kündigungsfrist.
In dem Fall sind es 3 Monate.
Bei möbliertem Zimmer innerhalb der vom VM selbst bewohnten Wohnung wären es nur 2 Wochen. Genauer bis 15. eines Monats zum Ende desselben Monats.
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