Kündigungsfrist - Hauptmieter wohnt nun alleine

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist - Hauptmieter wohnt nun alleine

Hallo,

für den Fall, dass die Frage schon irgendwo anders steht, tut es mir leid, aber ich habe wirklich jetzt das Internet durchforstet und keine wirkliche Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich wohne bisher als Untermieter in einer Wohnung mit einer Freundin (sie ist die Hauptmieterin, da sie den Vermieter kennt oder wie auch immer). Sie steht im Mietvertrag als Hauptmieter, der einen Untermieter hat. Ich habe nie einen Vertrag bekommen oder unterschrieben. Aber ich denke auch nicht, dass es beim Auszug Probleme geben wird, aber man will sich halt absichern.

Nun habe ich meine eigene Wohnung gefunden und sie meinte sie möchte auch keinen neuen Mitbewohner rein haben, also entweder zieht sie selbst auch um oder sie behält die Wohnung alleine, sie möchte die Wohnung jedenfalls jetzt nicht kündigen.
Wenn sie die Wohnung nun alleine nutzt, dann habe ich doch eigentlich auch nicht wirklich eine Kündigungsfrist oder? Sie nutzt mein altes Zimmer ja. Da verstehe ich den Ablauf nun halt nicht so richtig. Ich habe Ihr nun auch nichts schriftliches gegeben, sondern wir haben einfach darüber geredet wir wir es machen, sind auch noch 2,5 Monate hin.
Sollte ich ihr doch noch was schriftliches geben? Wäre dann halt erst zu Ende April und ich ziehe Mitte März schon aus. Doppelt bezahlen wäre nun kein Weltuntergang, aber wenn es sich vermeiden lässt würde ich mich nicht beschweren. Also wenn Sie nach meinem Auszug mein Zimmer in Ihr Büro und Schrankzimmer umfunktioniert, dann bin ich doch eigentlich fein raus oder?

Ich bedanke mich für Antworten, ich hoffe ihr verzeiht mir diesen langen Text! :)

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Das es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt bedeutet nicht das es gar keinen gibt.

Du bist eingezogen und zahlst Miete - fertig ist ein wirksamer mündlicher Mietvertrag.

Dieser muß rechtlich gesehen in Schriftform und fristgerecht gekündigt werden.

Was deinerseits jetzt frühestens zum 40.4.15 möglich wäre.

Es spricht aber auch nichts dagegen den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen früher aufzuheben.

Wenn man sich als Mieter und Vermieter gut versteht geht das auch mündlich.

Eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung wäre aber besser. Dann bist Du auf der ganz sicheren Seite.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh mir ist klar, dass ich einen mündlichen Mietvertrag habe und diesen auch eigentlich schriftlich kündigen muss. Das ist ja auch nicht das Problem. Eher halt ein wenig seltsam, da wir ja befreundet sind, aber egal.

Meine eigentliche Frage war, ob ich die Miete dann praktisch bis Ende der Kündigungsfrist zahlen muss, auch wenn Sie die ganze Wohnung alleine nutzt, natürlich einschließlich des Zimmers für das ich dann theoretisch noch bezahle. Wie sieht da die Sachlage aus?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Eher halt ein wenig seltsam, da wir ja befreundet sind,


Bei Geld und Verträgen hört die Freundschaft auf;)

Wenn sie Deine Mietsache (das Zimmer) vor Ende der Kündigungsfrist nutzt mußt natürlich nicht mehr dafür zahlen. Denn Du kannst es ja nicht mehr nutzen.

Also, bei aller Freundschaft, macht einen Aufhebungsvertrag zum Tag x und gut ist.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Recht hast du! :)

Vielen Dank

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.172 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen