Kündigungsfrist ! Im Todesfall !

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Renade86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist ! Im Todesfall !

Guten Abend euch allen,
ich wollte mich mal erkundigen ob man ein gesondertes Mietrecht hat, wenn der Tod in der Familie eintritt.
Es geht um folgendes, mein Schwiegerfater ist ferstorben und nun ist die Miete für seine Frau einfach zu teuer. Sie hat auch schon eine Vorabnahme machen lassen und bleibt auch beim selben Vermieter, muss sie dann trotzdem die 3 Monatsfrist einhalten oder ist das da flexibel?

Sie haben noch einen alten Mietvertrag (12 Jahre Sozialer Wohnungsbau mit Staffelmiete).

Ich danke für Ihre Zeit und hoffe auch ein paar hilfreichen Antworten.

Gruß Renade

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Wenn der VM nicht flexibel ist, bleibt es bei drei Monaten.



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#2
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Vermutlich ist das kleine "v" kaputt.



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