Kündigungsfrist - Ist die von Ihm akzeptierte Kündigung wirksam?

31. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
kostek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Ist die von Ihm akzeptierte Kündigung wirksam?

Hallo,

am 21.02.2011 hat unser Vermierter, aufgrund der Mängel in unserer Wohnung, einer Verkürzung der Kündigungsfrist ( zum 30.04.2011 ) zugestimmt und die Kündigung angenommen. Natürlich schriftlich mit seiner Unterschrift.
Darauf hin haben wir gleich unseren neuen Vermieter kontaktiert und am selben Abend einen neuen Mietvertrag ab 01.05.2011 unterschrieben.
Vorgestern haben wir von unserem jetztigen Vermieter ein Schreiben bekommen, wo er uns an sein Schreiben vom 24.02.2011 ( welches wir gar nicht bekommen haben ) erinert, wonach der Mietvertrag bis zum 31.05.2011 läuft.
Meine Frage ist: Ist die von Ihm akzeptierte Kündigung wirksam? Wie sollen wir uns verhalten und was sollen wir weiter machen?

Mit freundlichen Grüßen

kostek

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
einer Verkürzung der Kündigungsfrist ( zum 30.04.2011 ) zugestimmt und die Kündigung angenommen. Natürlich schriftlich mit seiner Unterschrift.

Wie darf man sich das vorstellen ?



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#2
 Von 
kostek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehen kann man das ganz einfach...
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate...
Am 21.2.2011 hat er die Kündigung zum 30.04.2011 mit einr Unterschrift bestätigt... es sind also 2 Monate und 1 Woche.
In diesem Fall geht es darum, ob seine Untrschrift verbindlich ist. Wie schon geschrieben... auf einmal heisst es 31.05.2011. Also will er, dass wir uns an die gesätzliche Frist halten.

Gruß Kostek

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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Am 21.2.2011 hat er die Kündigung zum 30.04.2011 mit einr Unterschrift bestätigt... es sind also 2 Monate und 1 Woche.
Hat er nur den Erhalt bestätigt oder steht dort auch etwas wie "Hiermit nehemi ich bzw. bestätige ich die Kündigung zum 30.04.2011 Unterschrift/Vermieter

-- Editiert am 31.03.2011 11:12

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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Am 21.2.2011 hat er die Kündigung zum 30.04.2011 mit einr Unterschrift bestätigt

WAS hat er da bestätigt ?
Den Erhalt des Kündigungsschreibens ?



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#5
 Von 
kostek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist eine Kündigung des Mietvertrages zum 30.04.2011
mit unseren Unterschriften und drunter steht ..."wurde angenommen"
und seine Unterschrift. Das ist alles.
Ist das wirksam oder nicht?

MfG

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#6
 Von 
guest-12331.03.2011 11:49:55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
"wurde angenommen"

WER hat das geschrieben ?



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#9
 Von 
kostek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Heisst das, dass der 30.04.2011 nicht rechtskräftig ist?
Er hat uns das mündlich und schriftlich am Tisch bestätigt, dass es in Ordnung ist.

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#10
 Von 
kostek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wir haben die Kündigung selber geschrieben...

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#11
 Von 
kostek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Niemand kann also helfen...schade


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#12
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Niemand kann also helfen

Wobei ?

quote:
eine Kündigung des Mietvertrages zum 30.04.2011

wäre rechtlich garnicht möglich gewesen. Das hätte dann schon eine einvernehmliche Vertragsaufhebung sein müssen.
Dem VM das Wunschdatum "unterzujubeln" führt allerdings nicht zur Einvernehmlichkeit.



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#13
 Von 
kostek
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt unterjubeln? Wir haben Ihn lediglich bei erneuten Mängelmeldung ( in den letzten 6 Monaten schon eine Liste mit 10 Mängeln, keine von den hat er behoben!!! ) gefragt, ob er uns in dieser Situation vorzeitig aus dem Mietvertrag rauslässt. Und dem hat er zugestimmt.

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