Hallo! Wenn ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalte, aber die Wohnung nicht mehr nutze (kein Wasserverbrauch, kein Strom, keine Heizung ...), muss ich dann trotzdem die gesamte Miete zahlen oder nur die Kaltmiete???
MfG Janin21
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"Janin21"
Kündigungsfrist: Kalt- oder Warmmiete?
2. Mai 2006
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Frage vom 2. Mai 2006 | 09:25
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist: Kalt- oder Warmmiete?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. Mai 2006 | 09:34
Von
Status: Praktikant (782 Beiträge, 139x hilfreich)
du musst die ganze miete (warmmiete) bezahlen. über die nebenkostenabrechung wird dir der zuviel bezahlte teil wieder erstattet.
grüße
-- Editiert von Úedipus am 02.05.2006 09:36:51
#2
Antwort vom 2. Mai 2006 | 11:02
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
hi,
schließe mich meinem vor"schreiber" an.
Es ist unerheblich, ob die Wohnung tatsächlich bewohnt wird. (Eine Ausnahme wäre, wenn dies vertraglich vereinbart worden wäre, etwa so: der Mieter muss für die Monate, in denen er die Wohnung tatsächlich nicht bewohnt keine Nebenkostenvorauszahlung leisten)
Der Vermieter der sich auf so eine Vereinbarung einlässt, muss wohl noch geboren werden...:)
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