Kündigungsfrist: Kalt- oder Warmmiete?

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Janin21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist: Kalt- oder Warmmiete?

Hallo! Wenn ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalte, aber die Wohnung nicht mehr nutze (kein Wasserverbrauch, kein Strom, keine Heizung ...), muss ich dann trotzdem die gesamte Miete zahlen oder nur die Kaltmiete???
MfG Janin21

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"Janin21"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

du musst die ganze miete (warmmiete) bezahlen. über die nebenkostenabrechung wird dir der zuviel bezahlte teil wieder erstattet.


grüße


-- Editiert von Úedipus am 02.05.2006 09:36:51

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chrisdanny
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

schließe mich meinem vor"schreiber" an.

Es ist unerheblich, ob die Wohnung tatsächlich bewohnt wird. (Eine Ausnahme wäre, wenn dies vertraglich vereinbart worden wäre, etwa so: der Mieter muss für die Monate, in denen er die Wohnung tatsächlich nicht bewohnt keine Nebenkostenvorauszahlung leisten)

Der Vermieter der sich auf so eine Vereinbarung einlässt, muss wohl noch geboren werden...:)

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