Kündigungsfrist Mietvertrag vor 01.09.2001

3. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
tortra
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Mietvertrag vor 01.09.2001

In unserem Mietvertrag, der vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde, ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei einer Wohndauer von weniger als 5 Jahren und von 6 Monaten ab einer Wohndauer von 5 Jahren angegeben. Unsere Wohndauer beträgt am 01.03.2005 5 Jahre - was ist hier für die Kündigung maßgeblich, wenn wir zum 01.05.2005 ausziehen wollen, der Eingang der Kündigung oder die gesamte Mietdauer? 3 oder 6 Monate Kündigungsfrist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Habt ihr dann bei Abgabe der Kündigung schon 5 Jahre voll?
Nein, daher beträgt die Kündigungszeit 3 Monate.

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Doch, die 5 Jahre sind dann voll, wenn ich richtig gerechnet habe, und somit habt ihr dann eine 6 monatige Kündigungsfrist.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Es zählt das Abgabedatum der Kündigung. Die muss ja spätestens am 04.02.2005 beim Vermieter vorliegen, so dass dann die 5 Jahre noch nicht vorbei sind und somit nur eine 3-monatige Kündigungsfrist gilt.

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