Kündigungsfrist - Möbliertes Zimmer

16. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
aerwo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Möbliertes Zimmer

Moin!

Ich habe gelesen, dass die Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter bei einem möblierten Zimmer bei zwei Wochen liegt, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben (Vermieter wohnt in der gleichen Wohnung etc.) sind.

Wie sieht es aus, wenn die Kündigungsfrist im Untermietvertrag mit 3 Monaten angegeben wird?

Ist das rechtens oder wäre das anfechtbar?

Danke für die Hilfe und liebe Grüße!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50125 Beiträge, 17561x hilfreich)

Zitat:
für Mieter und Vermieter bei einem möblierten Zimmer bei zwei Wochen liegt,


Genauer: Man kann bis zum 15. eines Monats zum Ende dieses Monats kündigen.

Zitat:
Ist das rechtens oder wäre das anfechtbar?


Die gesetzliche Kündigungsfrist darf nicht zu Ungunsten des Mieters verlängert werden.

1x Hilfreiche Antwort

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