Moin!
Ich habe gelesen, dass die Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter bei einem möblierten Zimmer bei zwei Wochen liegt, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben (Vermieter wohnt in der gleichen Wohnung etc.) sind.
Wie sieht es aus, wenn die Kündigungsfrist im Untermietvertrag mit 3 Monaten angegeben wird?
Ist das rechtens oder wäre das anfechtbar?
Danke für die Hilfe und liebe Grüße!
Kündigungsfrist - Möbliertes Zimmer
16.6.2020
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Frage vom 16.6.2020 | 18:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Möbliertes Zimmer
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#1
Antwort vom 16.6.2020 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (42426 Beiträge, 15170x hilfreich)
Zitat:für Mieter und Vermieter bei einem möblierten Zimmer bei zwei Wochen liegt,
Genauer: Man kann bis zum 15. eines Monats zum Ende dieses Monats kündigen.
Zitat:Ist das rechtens oder wäre das anfechtbar?
Die gesetzliche Kündigungsfrist darf nicht zu Ungunsten des Mieters verlängert werden.
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